Vertretungslehrer NRW mit Bachelor, Planung

  • Hallo zusammen,


    habe in einem anderen Thread schon ausführlich zu meinen Gedanken bzgl. Wechsel Studium B. Sc. Informatik zum Lehramt oder evtl. später Quereinstieg geschrieben.


    Jetzt denke ich darüber nach welche Möglichkeiten es gibt, zumindest dann mit einem Bachelor in der Tasche schon möglichst viel an Schulen als Vertretungslehrer zu unterrichten. Dass die prinzipielle Möglichkeit besteht habe ich beim Querlesen hier schon herausgefunden.


    Jetzt frage ich mich jedoch, gibt es Möglichkeiten eine Vertretungslehrer-Stelle parallel zu einer Stelle in der freien Wirtschaft zu machen? Ich stelle mir das so vor, dass ich dann irgendwann meine IT-Admin Stelle auf 10h/Woche herunterfahre und als Vertretungslehrer 10-15h/Woche bereits Erfahrung als Lehrer sammeln könnte. Sind solche Parallelbeschäftigungen möglich? Macht das Land NRW da mit?


    Würde mir dann diese Erfahrung als Vertretungslehrer später z. B. nach dem 1. Staatsexamen schon bei der Eingruppierung bei den Erfahrungsstufen angerechnet?


    Und falls hier jemand ist, der mit so etwas Erfahrung hat, bei uns hat man ja im Master of Ed. 1 Praxissemester. Ich könnte mir vorstellen, dass man sich diese praktische Erfahrung als Vertretungslehrer dann auch für das Praxissemester anrechnen lassen kann, wenn man dazu dann noch einen Bericht verfasst und irgendein Seminar besucht. Dies würde dann auch einen Master of Ed. von 4 Semester Regelstudienzeit auf 3 Semester "reduzieren", wenn ich statt eines unbezahlten Praxissemesters eine gut bezahlte Vertretungslehrer-Tätigkeit anrechnen lassen könnte.. :)

  • Und wenn du stattdessen einfach doch ans BK gehst und OBAS machst?


    Den Job als Vertretungslehrer kann man sich bestimmt nicht als Praxissemester anrechnen lassen, dir fehlt ja dann die Betreuung durchs Zfsl. Und als Vertretungslehrer bist du alleine in der Klasse. Das ist ja was ganz anderes.


    Aber falls deine Fächer gesucht sind, wird die Schule schon versuchen deinen Stundenplan so zu gestalten, dass dein anderer Job da passt. Schwierig wird es erst wenn man mit einer anderen Schule alles absprechen muss und andauernd verhandeln muss an welchem Tag wer den Lehrer hat...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Den Job als Vertretungslehrer kann man sich bestimmt nicht als Praxissemester anrechnen lassen, dir fehlt ja dann die Betreuung durchs Zfsl. Und als Vertretungslehrer bist du alleine in der Klasse. Das ist ja was ganz anderes.

    Es mag natürlich sein, dass das in NRW wirklich grundsätzlich so ist, in Berlin und auch in Brandenburg ist dies nämlich nicht so, ich habe natürlich die Vertretungsverträge als Praktikum anerkannt bekommen und musste dann nur noch den Bericht schreiben und das Vorbereitungsseminar besuchen. Ob der Betreuer nun das eine Mal kam oder nicht (wenn es ihm zu weit weg war, kam er eh nicht), das war dann egal.

  • Es mag natürlich sein, dass das in NRW wirklich grundsätzlich so ist, in Berlin und auch in Brandenburg ist dies nämlich nicht so, ich habe natürlich die Vertretungsverträge als Praktikum anerkannt bekommen und musste dann nur noch den Bericht schreiben und das Vorbereitungsseminar besuchen. Ob der Betreuer nun das eine Mal kam oder nicht (wenn es ihm zu weit weg war, kam er eh nicht), das war dann egal.

    Im Praktikum bestimmt, aber im Praxissemester (zu deutsch: ein halbes Jahr Referendariat aber unbezahlt) wird man nicht von der Uni, sondern vom Zfsl (Studienseminar) betreut. Da kann ich mir das ehrlich nicht vorstellen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Es mag natürlich sein, dass das in NRW wirklich grundsätzlich so ist, in Berlin und auch in Brandenburg ist dies nämlich nicht so, ich habe natürlich die Vertretungsverträge als Praktikum anerkannt bekommen und musste dann nur noch den Bericht schreiben und das Vorbereitungsseminar besuchen. Ob der Betreuer nun das eine Mal kam oder nicht (wenn es ihm zu weit weg war, kam er eh nicht), das war dann egal.

    Hier, in den FAQ des DoKoLL der TU Dortmund zum Thema Praxissemester im Lehramt Master wird unter dem Punkt 'Anrechnung' die Anrechnung von Tätigkeiten als Vertretungslehrer explizit erwähnt und unter 'bestimmten Voraussetzungen' in Aussicht gestellt.


    Werde da in jedem Fall mal ein Gespräch suchen und alles vorab klären. :)

  • Studierst du denn in Dortmund? Ich weiß zumindest sicher, dass man sich die Vertretungsstelle in Essen und Bochum nicht anrechnen lassen kann. Darüber hinaus ist eine Voraussetzung für die Anerkennung, dass du über einen gewissen Zeitraum von einem Mentoren betreut wurdest.

  • Wie schaut es denn mit der Anrechnung von Vertretungsstellen später bei der Einstufung in die Entgelt-Stufen aus? Angenommen, ich hätte dann während des Studiums schon kumuliert ein Schuljahr an Berufserfahrung gesammelt, verkürzt sich dann der Sprung von Stufe 1 auf Stufe 2 entsprechend um ein Jahr?


    Wird zum Beispiel am Berufskolleg meine Joberfahrung in der IT angerechnet? Oder geht es dem Land hier nur um die Erfahrung als Lehrer?

  • Nein, Zeiten die vor dem 2. Staatsexamens geleistet wurden, werden in NRW weder bei der Einstufung noch beim Stufenaufstieg angerechnet.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Nein, Zeiten die vor dem 2. Staatsexamens geleistet wurden, werden in NRW weder bei der Einstufung noch beim Stufenaufstieg angerechnet.

    Richtig.
    Es sei denn, Du bist Seiteneinsteiger (OBAS). Mir wurde auch nicht einschlägige Tätigkeiten anerkannt.


    Meine Empfehlung: Bachelor zu Ende machen, auf eine Informatik-Stelle am BK bewerben und in den FH-Erlass rutschen. Dann bekommst Du eine Planstelle und unterrichtest 13 Stunden, während Du an einer Uni (bezahlt!) Deinen Master. ed. nachholst. https://www.schulministerium.n…EOTexte/Erlasse/FH_BK.pdf

  • Meine Empfehlung: Bachelor zu Ende machen, auf eine Informatik-Stelle am BK bewerben und in den FH-Erlass rutschen. Dann bekommst Du eine Planstelle und unterrichtest 13 Stunden, während Du an einer Uni (bezahlt!) Deinen Master. ed. nachholst. schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/FH_BK.pdf

    Ich studiere an der TU, nicht an der FH in Dortmund. Gilt der Erlass nur für FH Abschlüsse oder auch für Uni Abschlüsse?


    Bin derzeit zwar im Studiengang Kerninformatik eingeschrieben, es wäre jedoch kein Problem zu Angewandter Informatik mit Anwendungsfach Elektrotechnik zu wechseln ohne groß Leistungen zu verlieren. Curriculum siehe hier. Sind dann in diesem Fall 36 Punkte die auf ET entfallen. Und da ich sogar 30 Punkte in Wiwi machen würde wäre es dann nicht auch noch möglich 2-3 Zusamtzmodule in Wiwi zu machen und sich dann sogar breiter aufzustellen mit einem 3. Fach?

  • Ja. Hab ihn selbst gemacht. Und bei uns machen viele diesen quereinstieg. Er ist immer wieder geändert worden. Aktuell ist er so wie oben beschrieben.
    Ruf doch mal in Arnsberg an und frag nach, ob das für den Uni-Bachelor auch gilt. Wenn Schulen jemanden haben wollen, ist eigentlich vieles möglich.

  • Nein, Zeiten die vor dem 2. Staatsexamens geleistet wurden, werden in NRW weder bei der Einstufung noch beim Stufenaufstieg angerechnet.

    Stimmt nicht immer: Bei mir wurde beispielsweise der Wehrdienst angerechnet, bei meiner Frau wurden bei ihrer Vertretungstätigkeit als Angestellte nach dem 2. StEx förderliche Zeiten angerechnet, z.B. Schwimmtrainer während des Studiums. Das galt aber nur für die Angestellten-Zeit, bei der Verbeamtung wurde das wieder ignoriert.

Werbung