Unzufriedenheit in der Probezeit

  • dann unterrichte halt vom lehrplan, was geht, und was nicht geht, weil die klientel es aktuell nicht hergibt, machst du halt nicht. besser als verletzte sus. lege den schwerpunkt auf die größten baustellen - wenn das das verhalten ist, dann mach beziehungsarbeit und mehr beziehungsarbeit und erziehung hier, ein bisschen chemie da, und dann ist der schultag auch schon wieder rum. mei, ist dann halt so. du kannst das nicht ändern, also tu, was du kannst, und der rest ist halt so, wie er ist. wenn du dich zu tode stresst, dann bringt das genau keinen weiter.

  • ...
    Aber zumindest wäre eine solche Anzeige ein Grund, warum mir der Wechsel genehmigt werden müsste, oder?
    ...
    war dann ja nicht unter meiner Aufsicht?!

    Aaaalso, lies erst mal nach, was eine Überlastungsanzeige ist. Das Wort ist unglücklich gewählt, weil es suggeriert, dass man schwach sei. Es ist aber nichts anderes, als der Hinweis, dass bei gleichbleibenden Bedingungen deine Gesundheit oder die der Schüler gefährdet ist und du um Abhilfe bittest. Darauf muss der Chef reagieren. Dass das seine Laune nicht verbessert, damit musst du leben. Im Idealfall macht ihr das zu mehreren. Bei der Versetzung bringt das erst mal nicht viel.


    Du hast natürlich Aufsichtspflicht. Fällt aber jemand aus dem 3. Stock, weil du immer 3 Klassen beaufsichtigen sollst und du hast das angezeigt, bist du rechtlich aus dem Schneider.


    Zuzusehen, wie jemand Türen eintritt, würde ich nur, wenn einer ausrastet, dem ich körperlich nicht gewachsen bin. Dann rufe ich aber sofort die 112.


    Ansonsten macht's natürlich Sinn, die Regeleinhaltung zu kontrollieren, egal wer sonst mitmacht. Auch wenn es freilich schwerer ist!


    Chemie würde ich ausschließlich aus dem Lehrbuch unterrichten oder Lehrfiöme einlegen, Fragen dazu, fertig. Erst durchsetzen können, dann Beziehung erweitern, dann und nur dann ist Unterricht möglich.


    Und zur Versetzerei: man darf sich auch mal wo durchbeißen. Wenn man es gesundheitlich aber nicht schafft, dann setze man sich mithilfe von Personalrat und Attesten durch.

  • Mehr Bildung geht doch gar nicht. Oder wie
    Humboldt einst sagte: Bildung ist „die Anregung aller Kräfte des Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt entfalten und zu einer sich selbst bestimmenden Individualität und Persönlichkeit führen“.

  • gut, ich bin Neuling, aber wenn der Abteilungsleiter vor deinen Augen beleidigt wird und alteingesessene Lehrer dir sagen, dass sie mit den Schülern vermutlich auch nicht den Lehrplan erfüllen könnten, aber DENNOCH eine Rechtfertigung verlangen, dann ist das kein Durchbeißen mehr. Ich hab der Abteilungsleitung schon öfters gesagt, was meiner Meinung nach fehlt. Aber Straftaten wiederholte Male wegzureden, bringt nichts. Wir sind Lehrer und haben einen Bildugsauftrag. Und dazu gehört auch sich an Regeln zu halten.

  • bzgl. “Regeleinhaltung“: genau der Punkt! Es gibt sie nicht! Sie werden nicht verschriftlicht und das bemängle ich, finde aber kein Gehör. Regeln bezüglich Umgang mit Schuleigentum muss von der Schulleitung kommen. Ich kann sie auch aufstellen, aber wenn die Leitung beim Verstoß das danm “nicht so eng“sieht, dann bist du der schwarze Peter.

  • Ich weiß, dass es in HH ein BEP Einzelcoaching gibt, bei dem du dich in solchen Fällen kostenlos und einzeln beraten lassen kannst. Schreib mir ruhig eine PN, wenn du daran Interesse hast.

  • ...Regeln bezüglich Umgang mit Schuleigentum muss von der Schulleitung kommen...

    absolut, ohne Rückhalt hast du's nicht leicht. Die Frage ist aber, wie du damit umgehen kannst. Ich fürchte, eine Versetzung mit der Begründung "mein Chef ist eine Plinse" wird leider keinen Erfolg bringen.


    Ich hab für mich gelernt, dass man bei rückgratlosen SLen so viel als möglich selbst in die Wege leiten muss und zwar das, was einem wichtig erscheint mit Maßnahmen, die als Lehrer zulässig sind. Und Leute im Kollegium suchen, die das genauso sehen. Auch immer wieder in der Gesamtkonferenz auf Lösungen pochen, in der Schulkonferenz auf Lösungen pochen...


    Sich zu beklagen, dass man lieber schönen Unterricht machen würde ist m.E. sinnlos. Klar, manchmal will man einfach nur jammern. Aber dauerhaft bringt das doch mehr Frust, als Zufriedenheit.

  • Auch immer wieder in der Gesamtkonferenz auf Lösungen pochen, in der Schulkonferenz auf Lösungen pochen...

    This! Du kannst im Zweifelsfall auch selbst Regeln formulieren und als Antrag in die GeKo einbringen. Wenn es dann zu einem entsprechenden Beschluss kommt, ist die Schulleitung gezwungen, sich daran zu halten. Es muss nicht immer alles von oben vorgegeben werden.

  • This! Du kannst im Zweifelsfall auch selbst Regeln formulieren und als Antrag in die GeKo einbringen. Wenn es dann zu einem entsprechenden Beschluss kommt, ist die Schulleitung gezwungen, sich daran zu halten. Es muss nicht immer alles von oben vorgegeben werden.

    Vermutlich existiert so ein abgestimmter Regelkatalog bereits in Form einer Hausordnung. Dass man keine Türen eintritt müsste zwar nicht extra erwähnt sein, aber wenn du's schwarz auf weiß willst, dort steht sicher was von pfleglichem Umgang mit Schuleigentum. Eltern anrufen kann man immer, Schüler zusammenscheißen auch.
    Und in der nächsten Versammlung die Frage auf die Tagesordnung: wie gehen wir mit Sachbeschädigung um? Ich möchte hier und jetzt einen Handlungsleitfaden.


    Meine Devise wäre: ich arbeite hier und ich will mich nicht wie in der Irrenanstalt fühlen, (...ohne dieselbe Handhabe zu haben, wie die Pfleger dort).

  • Das mag es geben. Dann ist dagegen aber schnell erfolgreich geklagt. Die Verweigerung der Verbeamtung auf Lebenszeit ist kein Pappenstil und muss nicht ordentlich begründet sein, die Verfehlungen müssen auch im Vorfeld aktenkundig sein, was wiederum bedeutet, dass der Schulleiter mehrere Gespräche mit der Lehrkraft geführt hat. Ohne Gespräch kann es keinen Akteneintrag geben.Alles andere sind Ammenmärchen oder wenig kluge Schnellschüsse von dienstrechtlich uninformierten Schulleitern, die für diese Chefs schnell zum Bumerang werden können.


    Hallo WillG,


    natürlich muss die Verweigerung der Verbeamtung auf Lebenszeit formell korrekt ablaufen, aber wenn es z.B. schon reicht, dass der betroffene Lehrer keine ausreichende Methodenvielfalt gezeigt haben soll, woraus man seitens der Schulleitung weitgreifende Schlüsse hinsichtlich des Lernerfolgs zieht und andere positive Aspekte offenbar unterordnet...
    Kurzum: Die Schulleitung muss dir wohlgesinnt sein, damit die entsprechende Note und das folgerichtige positiv-subjektive Gutachten hieraus resultieren. Was sich tatsächlich an der Schule ereignet(e), interessiert niemanden. Schon gar kein Gericht - die beziehen sich allenfalls auf Formfehler oder offensichtliche Fehlurteile, wenn also z.B. ein Schulleiter in solch ein Gutachten offenkundig widersprüchlichen Blödsinn schreibt, was natürlich auch schon vorgekommen ist. Dazu gibt es in beide Richtungen zielende Urteile, die im Internet unschwer zu finden sind.


    Wer merkt, dass er mit der Schulleitung nicht klarkommt, sollte rechtzeitig - obwohl in der Probezeit allgemein nicht angesagt - einen Schulwechsel in die Wege leiten. Das gilt nicht nur für Beamte in der Probezeit, sondern ganz generell.


    der Buntflieger

  • Sorry, aber das stimmt so verkürzt einfach nicht. Natürlich ist ein Widerspruch immer leichter durchzusetzen, wenn es Formfehler gab.
    Und natürlich kenne ich nicht alle Rechtsvorschriften aus allen Bundesländern, aber in den drei Bundesländern, in denen ich mich nun mal ein wenig auskenne, gibt es klare Vorgaben darüber, was in einer Beurteilung zu stehen hat. Und wenn da jetzt jemandem nur wegen mangelnder Methodenvielfalt die Verbeamtung auf Lebenszeit versagt wird und gleichzeitig andere Dinge, die beurteilungsrelevant wären, einfach unter den Tisch fallen, dann ist das auch ein Grund für einen Widerspruch.
    Beispiel: Kollege XY hat eine Klassenleitung, war mit der Klasse im Schullandheim, ohne dass es große, selbstverschuldete Probleme gab. Außerdem bietet er vielleicht irgendeine AG an und macht in irgendeinem Team mit. Wenn dann der Unterricht halbwegs läuft, aber die Methodenviefalt fehlt, dann KANN der Schulleiter ihm die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht versagen, da andere Parameter erfüllt sind. Und wenn diese anderen Arbeitsbereiche einfach ignoriert werden, aber nachweislich hier Engagement gezeigt wurde, dann kann man klagen. Und klar kann man Klassenleitung, Schullandheim und AG nachweisen.
    Wenn natürlich jemand außer dem Unterricht nichts macht und der Unterricht - mehr oder weniger nachweislich - den Ansprüchen der Schulleitung nicht genügt, meinetwegen sogar, weil die Schulleitung den Kollegen Steine in den Weg legen möchte, dann hat die Schulleitung relativ leichtes Spiel. Aber, mal ehrlich, ich habe bisher noch keinen jungen Kollegen gesehen, der außer seinem Unterricht gar nichts sonst macht. Meistens kommen sie zu solchen Aufgaben von ganz alleine, per "Dienstanweisung" (=Stundenplan: Klassenleitung; damit verbunden Klassenfahrten) oder weil sie konkret angesprochen werden, ob sie nicht da oder dort mitarbeiten wollen.

  • Sorry, aber das stimmt so verkürzt einfach nicht. Natürlich ist ein Widerspruch immer leichter durchzusetzen, wenn es Formfehler gab.
    Und natürlich kenne ich nicht alle Rechtsvorschriften aus allen Bundesländern, aber in den drei Bundesländern, in denen ich mich nun mal ein wenig auskenne, gibt es klare Vorgaben darüber, was in einer Beurteilung zu stehen hat. Und wenn da jetzt jemandem nur wegen mangelnder Methodenvielfalt die Verbeamtung auf Lebenszeit versagt wird und gleichzeitig andere Dinge, die beurteilungsrelevant wären, einfach unter den Tisch fallen, dann ist das auch ein Grund für einen Widerspruch.


    Hallo WillG,


    sicherlich ist das Grund genug, um zu widersprechen, aber das heißt nicht, dass der Widerspruch erfolgreich verläuft. Ob und inwieweit du dich im Rahmen deiner beschränkten Mittel bemüht hast, AGs etc. auf die Beine zu stellen, dürfte hier kaum eine wesentliche Rolle spielen. Wenn du pädagogisch für nicht hinreichend qualifiziert begutachtet wirst, wird der rein quantitative Arbeitseinsatz das Urteil sachlich nicht in Frage stellen können.


    Wie erfolgversprechend ein Widerspruch gegen eine erfolgte Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe hinsichtlich der unten genannten Bereiche in der Praxis sein dürfte, kann man sich leicht selbst ausrechnen.


    Wer erlebt hat, was ich erlebt habe, rechnet mit allem. Wer merkt, dass er nicht objektiv bewertet wird, muss sich frühzeitig aus dieser Situation verabschieden, sonst handelt er sich selbst gegenüber fahrlässig. Gegen obrigkeitliche Entscheidungen später vorzugehen, ist ein Kampf gegen Windmühlen: Recht haben und Recht bekommen sind nicht dasselbe. Im Beamtensystem entscheidet naturgemäß der längere Hebel. Eigentlich müsste das jeder wissen...


    b) Beurteilungsspielraum des Dienstherrn
    Die Entscheidung über die Bewährung ist ein Werturteil des Dienstherrn. Dem Dienstherrn steht insofern ein Beurteilungsspielraum zu. Grundsätzlich können die Gerichte die Bewährungsentscheidung daher nur daraufhin überprüfen, ob der Dienstherr den Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt und ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG v. 29.9.1960 – II C 79.59 -, Rn. 26 f., BVerwGE 11, 139)... (BVerwG v. 30.10.2013 – 2 C 16.12, Rn. 19, BVerwGE 148, 204).


    Quelle: https://www.anwalt-tomfroehlic…tenverhaeltnis-auf-probe/

  • ...ja, du hast vielleicht furchtbares erlebt, das kann keiner hier beurteilen. das ist aber nicht thema dieses threads und schon gar keine verallgemeinerbare erfahrung. selbst wenn ich auf der autobahn mal einen geisterfahrer erlebt habe, gehe ich falsch in der annahme, dass mir oder sonstwem bald wieder einer begegnen wird. die meisten schulleitungen sind weder banane noch haben sie es auf ihre mitarbeiter abgesehen.

  • Grundsätzlich können die Gerichte die Bewährungsentscheidung daher nur daraufhin überprüfen, ob der Dienstherr den Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt und ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat

    Du zitierst es ja selbst. Ich habe die wesentlichen Aspekte nochmals hervorgehoben. Es ist eben nicht egal "[o]b und inwieweit du dich im Rahmen deiner beschränkten Mittel bemüht hast, AGs etc. auf die Beine zu stellen".Den das gehört zu den "allgemein gültige[n] Wertmaßstäben".
    Ganz ehrlich, Buntflieger, ich bin seit knapp 20 Jahren in dem System drin. Seit ca. 7 Jahren in der Personalvertretung. Ich habe mehrere Referendare betreut und dutzende Kollegen in Probezeit beraten. Im Beamtensystem entscheidet nicht der längere Hebel, sondern die Frage, wer sich dienstrechtlich korrekt verhält. Und die Formulierung "Eigentlich müste das jeder wissen..." klingt aus dem Mund von jemandem, der gerade mal 1-2 Jahre im System ist, schon sehr selbstherrlich. Du hast von dem System bislang nur einen Bruchteil kennengelernt. Zugegebenermaßen einen, bei dem man im besonderen Maße im Abhängigkeitsverhältnis steht. Deshalb ist deine Sichtweise auch ein Stück weit nachvollziehbar. Aber die Verhältnisse ändern sich, sobald man auf einer Planstelle sitzt - auch schon in der Probezeit. Es ist deshalb - bei allem Verständnis für deine Situation - anmaßend, wenn man sich als Ref hier zum großen Systemkenner aufspielt und Leuten, die schon einen Schritt weiter sind, die Welt erklären will.
    Das ist okay, solange man Fakten zitiert, aber wenn du mit Verschwörungstheorien und Resignation hier Unsicherheit beim TE hervorrufst, dann ist das schon ziemlich übel.

  • ...ja, du hast vielleicht furchtbares erlebt, das kann keiner hier beurteilen. das ist aber nicht thema dieses threads und schon gar keine verallgemeinerbare erfahrung. selbst wenn ich auf der autobahn mal einen geisterfahrer erlebt habe, gehe ich falsch in der annahme, dass mir oder sonstwem bald wieder einer begegnen wird. die meisten schulleitungen sind weder banane noch haben sie es auf ihre mitarbeiter abgesehen.


    Hallo keckks,


    es ist aber auch nicht verboten, hier im Forum seine Sicht der Dinge - und möge diese noch so sehr von Unkenntnis durchtränkt sein, was aber logischerweise der Dumme (das wäre in dem Fall ich) nicht wissen kann, denn sonst wüsste er es ja - zum Besten zu geben.


    Natürlich beziehe ich mich direkt auf das Thema des Threads. Es ist schon einigermaßen kurios, mir nun sogar hier ein Abgleiten vom Thema vorzuwerfen. Und es geht hier nicht um Verallgemeinerungen, sondern um Möglichkeiten, die durchaus im Bereich des Vorstellbaren liegen. Wenn du mit meiner Sicht der Dinge nicht einverstanden bist, dann biete mir deine Sicht der Dinge und begnüge dich nicht damit, mich und die Mitleser hier mit blassen Vergleichen und Zurechtweisungen abzuspeisen. Das wäre wesentlich konstruktiver.


    der Buntflieger

  • Du zitierst es ja selbst. Ich habe die wesentlichen Aspekte nochmals hervorgehoben. Es ist eben nicht egal "[o]b und inwieweit du dich im Rahmen deiner beschränkten Mittel bemüht hast, AGs etc. auf die Beine zu stellen".Den das gehört zu den "allgemein gültige[n] Wertmaßstäben".Ganz ehrlich, Buntflieger, ich bin seit knapp 20 Jahren in dem System drin. Seit ca. 7 Jahren in der Personalvertretung. Ich habe mehrere Referendare betreut und dutzende Kollegen in Probezeit beraten. Im Beamtensystem entscheidet nicht der längere Hebel, sondern die Frage, wer sich dienstrechtlich korrekt verhält. Und die Formulierung "Eigentlich müste das jeder wissen..." klingt aus dem Mund von jemandem, der gerade mal 1-2 Jahre im System ist, schon sehr selbstherrlich. Du hast von dem System bislang nur einen Bruchteil kennengelernt. Zugegebenermaßen einen, bei dem man im besonderen Maße im Abhängigkeitsverhältnis steht. Deshalb ist deine Sichtweise auch ein Stück weit nachvollziehbar. Aber die Verhältnisse ändern sich, sobald man auf einer Planstelle sitzt - auch schon in der Probezeit. Es ist deshalb - bei allem Verständnis für deine Situation - anmaßend, wenn man sich als Ref hier zum großen Systemkenner aufspielt und Leuten, die schon einen Schritt weiter sind, die Welt erklären will.
    Das ist okay, solange man Fakten zitiert, aber wenn du mit Verschwörungstheorien und Resignation hier Unsicherheit beim TE hervorrufst, dann ist das schon ziemlich übel.


    Hallo WillG,


    ich habe mich mit mehreren Fallbeispielen auseinandergesetzt und daraus geht klar hervor, dass es eben nicht reicht, wenn man seine Sicht als Gegenperspektive darstellt, sondern man muss die genannten (z.B. fachlichen) Gründe, die gegen die Verbeamtung auf Lebenszeit dargelegt wurden, erfolgreich anfechten.


    Es interessiert vielleicht die wohlgesinnte Schulleitung, was du alles für Aktivitäten nebenher betreibst und wie sehr du dich im Kollegium einbringst etc., aber ist das nicht der Fall, dann geht man darüber einfach hinweg, bzw. nennt (angeblich) schwerwiegende Gründe, die deine z.B. fachliche Eignung betreffen und andere Aspekte als nachgeordnet erscheinen lassen.


    Natürlich habe ich nur meine bescheidene Erfahrung vorzuweisen, aber die ist eben ziemlich desillusionierend und zwischenmenschlich bis aufs Mark enttäuschend verlaufen. Nebenher habe ich mich beamtenrechtlich einigermaßen fit gemacht, mit ungleich erfahreneren Leuten gesprochen und würde von daher schon behaupten wollen, dass ich - obwohl nur Referendar - durchaus das Recht habe, mich hier einzubringen.


    Deine 20-jährige Erfahrung möchte ich dir nicht absprechen (auch wenn du das mit mir versuchst, was ich nicht ganz fair finde, schließlich weißt du herzlich wenig über mich), aber diese schlägt sich bislang jedenfalls nicht in sonderlich überzeugender Argumentation nieder.


    Wer mit seiner Schulleitung dauerhaft nicht zurecht kommt, stellt einen Versetzungsantrag. Das ist gängige Praxis. Wer im Beamtenverhältnis auf Probe ist, wird in der Regel ALLES dafür tun, dass die Schulleitung einem wohlgesinnt ist - und wenn man dafür bisweilen sprichwörtlich über Leichen gehen muss.


    der Buntflieger

  • Wenn du meinen Beitrag aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass ich dir keinen Maulkorb verpasst habe. Ich habe dich darauf hingewiesen, dass deine (mangelnde?) Erfahrung dann keine Rolle spielt, wenn du harte Fakten anbringst. Solange du aber nur Verschwörungstheorien zum Besten gibst, die aus einer gewissen Resignation aufgrund deiner speziellen Situation und deiner allgemeinen Position als Ref entspringen, ist niemandem geholfen. Steht so etwas knapper, aber inhaltlich völlig klar, im letzten Satz meines letzten Beitrags.
    Ansonsten bist du derjenige, der hier die Fakten vorenthält. Du zitierst einen Rechtsanwalt, der sich wiederum aufs BVerwG beruft, der aber genau meinen Standpunkt unterstützt.
    Nochmal: Die Verweigerung der Probezeit ist ein dickes Brett. Dazu müssen Verfehlungen vorher aktenkundig sein. Das wiederum heißt, dass es Dienstgespräche gegeben haben muss, denn sonst darf keine Aktennotiz angefertigt werden. Wenn du so fit im Beamtenrecht bist, dann weißt du das. Wenn also die Verweigerung der Probezeit im Raum steht, dann bekommt man das als junger Probezeitler mit und auch WARUM sie im Raum steht. Wenn das nicht so ist, dann ist das schon mal ein Formfehler, auf dessen Basis man klagen kann.
    Bei dir klingt das alles so schrecklich nach Willkür, das ist es nicht.
    Wenn ich jetzt als junger Lehrer das Gefühl habe, der SL will mich aufgrund mangelnder Unterrichtsqualität falsch beurteilen, dann kann ich mich an die vorgesetzte Dienststelle wenden und dort darum bitten, sich selbst ein Bild zu machen. Der Dienstherr ist ja nun nicht der Schulleiter.


    Wenn außerdem außerunterrichtliches Engagement gezeigt habe und das in der Beurteilung nicht entsprechend gewürdigt wird, dann das auch ein Formfehler -> Möglichkeit zur Klage.


    Natürlich hat da keiner Bock drauf. Jeder wünscht sich, dass seine Beurteilung einfach läuft. Aber man ist dem "System" nicht willenlos ausgeliefert. Noch weniger Bock auf solchen Stress hat nämlich der Schulleiter und am allerwenigsten Stress hat darauf die vorgesetzte Behörde, die sich dann entsprechend einschalten würde.


    Lies mal den Thread von Kapa bezüglich seiner kommissarischen Chefin - dann siehst du, wo der Unterschied zwischen dem vermeintlichen "längeren Hebel" und dem Dienstrecht liegt und auf wessen Seite die Behörde im Zweifelsfall steht. Und Kapa ist nur angestellt!

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