Aufsichtspflicht bei Tagesausflug

  • Mal eine Frage zu einem mir noch nicht ganz klaren Bereich bei Exkursionen:


    Soweit ich weiß, ist es rechtlich so, dass ein Tagesausflug nur einen Kollegen für die Aufsicht "braucht". Angenehmer ist es natürlich zu zweit, vor allem was die Aufsicht und Aufenthalt vor Ort anbelangt.


    Angenommen der Tagesausflug geht in die Gegend, in der ein Kollege von euch wohnt.


    Trefft ihr den Kollegen vor Ort (also z.B. am Museum o.ä.) oder kommt der Kollege zur Schule und startet/beendet den Ausflug mit euch?


    Gibt es da irgendwelche rechtlichen Vorgaben?

  • Selbstverständlich gibt es hierfür rechtliche Vorgaben.
    Die sind für jedes Bundesland ein bisschen anders.


    Du kommst aus Niedersachsen? Ich kenne mich nicht mit den rechtlichen Grundlagen in Niedersachsen aus, habe aber gerade mal recherchiert und Folgendes gefunden:
    RdErl. d. MK v. 1.11.2015 - 26 - 82 021 - VORIS 22410 -
    "Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse/Gruppe für die
    Aufsichtsführung ausreichend. Ansonsten sind grundsätzlich zwei Aufsichtsführende erforderlich, es
    sei denn, es liegen einfache Aufsichtsverhältnisse vor."



    Trefft ihr den Kollegen vor Ort (also z.B. am Museum o.ä.) oder kommt der Kollege zur Schule und startet/beendet den Ausflug mit euch?

    Ich kenne es so, dass der Ausflug in der Schule startet und endet und zwar mit allen teilnehmenden Schülern und Aufsichtspersonen.
    Sicherlich sind aber auch andere individuelle Absprachen möglich.

  • Danke. Niedersachsen ist richtig und der Teil ist mir ebenfalls bekannt.
    Leider gibt es aber keine genaueren Ausführungen und im Falle eines Falles sind die Kollegen diejenigen, die zur Rechenschaft gezogen werden.


    Bei uns ist es bisher nach Absprache genehmigt worden, dass ein Kollege erst vor Ort dazu kam. Das soll jetzt aber nicht mehr so erfolgen, da rechtlich unklar.


    Daher würde mich interessieren, ob es Schulen gibt, die das anders handhaben und auch rechtlich verankern können, bzw. wie das dort gehandhabt wird.


    Über den Passus, dass es bei Tagesausflügen eigentlich "nur" eine Lehrkraft braucht, wäre man ja schon auf der sicheren Seite, aber, wie gesagt, im Falle eines Falles ... schwierig.

  • Aufsichtspflicht ist immer eine Frage, mit wem du wie wo unterwegs bist. Mit geistig gesunden Elftklässlern kannst du alleine Straßenbahnfahren bzw. die Schüler gleich dorthin bestellen. Mit einer Fünften mit dem Zug zur nächsten Stadt ins Museum fahren, da würde ich jemanden dabeihaben wollen. Wenn etwas passiert (was immer sein kann, trotz Aufsicht) wird mit gesundem Menschenverstand argumentiert. Fällt ein Autist aufs Gleis und du wusstest, dass der nur an deiner Hand laufen kann, sieht es anders aus, als wenn ein Schüler stolpert und sich ein aufgeschürftes Knie holt, da hätten 3 Aufsichtspersonen nicht helfen können.

    • Offizieller Beitrag

    kann man für die Schüler denn nicht festlegen: "Der Ausflug beginnt und endet am Bahnhof" ?


    Als Kollegin würde ich immer mit an den Abfahrtsort kommen, allein schon, um den Anderen während der Bahn- oder Busfahrt /Wanderung zu entlasten.

Werbung