Lehrkräfte sollen suspendierte Schüler mit Material versorgen!?

  • In einer Klasse, in der ich unterrichte, wurden einige Schüler für mehrere Tage suspendiert. Gestern wurden wir Lehrkräfte darüber informiert, dass wir den Schülern die Materialien zusammenstellen sollen, die sie in unserem Unterricht verpassen werden. Ich bin über diese Verfahrensweise doch mehr als verwundert, dachte ich doch immer, dass Schüler Unterrichtsstoff aus selbstverschuldeter Fehlzeit eigenständig nachzuarbeiten haben - eben wie Schüler, die dies nicht selbst verschuldet haben, weil sie beispielsweise krank waren. Bei Fehlzeiten sollen sich die Schüler zeitnah informieren, Stoff nacharbeiten und bei Schwierigkeiten auf die Lehrkraft zugehen. Hier wird der Spieß nun umgedreht. Die Lehrer sollen den Schülern Material hinterhertragen. In keiner Verordnung habe ich diese Anspruchshaltung finden können.
    Klar, kann ich notieren, was ich geplant habe. Allerdings sind die Schüler in diesem Jahrgang so schwach, dass meine Planung selten so umgesetzt werden kann. Ständig muss ich abweichen, Dinge zwischenschieben, Grundlagen wiederholen. Zusätzlich sehe ich dieses Verfahren nicht ein.


    Wie ist das bei euch geregelt?

  • In gewisser Hinsicht entwertet das natürlich das verhängte Ordnungsmittel, aber das deswegen nicht zu machen, weil man es nicht einsieht, greift leider etwas kurz. Wenn das eine Anweisung der Schulleitung ist, dann ist das auch als verbindliche Dienstanweisung zu verstehen, die auszuführen ist. Sollten rechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestehen (die ich bei dieser Anweisung persönlich nicht sehe), muss remonstriert werden und ggf. dennoch so verfahren werden.


    Bei uns würden Schüler, die aus welchen Gründen auch immer Unterricht längerfristig versäumen, eine Kurzinformation über behandelte Themen, ggf. Buchseiten und Stichworte zum selber suchen erhalten. Das umfasst natürlich keine kompletten Unterrichtsvorbereitungen, keine didaktische Aufbereitung usw. Dies wäre dann in Eigenverantwortung zu bearbeiten.

  • Hallo Joan, machen wir auch so. Allerdings nicht verpflichtend, sondern jeder, der den Schüler unterrichtet und will, legt ein paar Arbeitsblätter/"Buch S. x-y" etc. hin.


    Wenn die Schüler schwach sind, erreichst du so zumindest, dass sie zu Hause etwas tun. Sagst du ihnen "kümmert euch selbst", wird der Großteil überfordert sein, die Eltern helfen eh nicht und am Ende wird gechillt. Die folgenden 6en interessieren nur insofern, dass es mehr Frust und noch weniger Mitarbeit gibt.


    Nicht in die Schule zu dürfen ist, man glaubts kaum, wirklich Strafe für die Kids. Wenn das dauerhaft Wirkung haben soll, sollte daraus möglichst kein persönlicher Frust (gut, dass du weg bist, kümmer dich um deinen Scheiß allein) sondern eine logische Konsequenz (dein Verhalten war Mist, so kannst du hier nicht teinehmen. Wenn du brav bist, darfst du wiederkommen) werden.


    Zwingen kann dich vermutlich niemand. Viel Erfolg, wie auch immer du dich entscheidest...

  • Bei uns dürfen die Kandidaten jeden Tag morgens antanzen und sich die Unterlagen vom gestrigen Tag geben lassen. Die bekommen praktisch zeitgleich die Materialien die ihr Mitschüler auch bekommen haben bzw. Angaben zu Buchseiten, Aufgaben etc.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei uns steht im Sekretariat ein Stehordner mit dem Namen, in den legen wir nach den Stunden die Arbeitsblätter (Wer nett ist, schreibt noch eine Buchseite dazu).
    Die Eltern (oder nach telefonischer Anmeldung der Schüler selbst) holt das circa alle 2 Tage ab.


    Ich habe ja gar nicht immer alles vorbereitet für die 2-3 Wochen, die bei uns Suspendierungen meist dauern.

  • Wir machen das nicht so. Wer suspendiert wird, darf das Schulgelände nur betreten, um Klausuren mitzuschreiben. Alles andere ist sein Problem.
    So wird das Lehrpersonal mit dieser Maßnahme nicht belastet. Ich finde das sehr gut so.

  • ...wenn man schon bei der Suspendierung angekommen ist, ist es ohnehin an der Zeit für solche Pappenheimer, sich ein neues Umfeld zu suchen, denn dann sind sie für ihre aktuelle Schule ja offenbar unzumutbar und nicht geeignet.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

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  • ...wenn man schon bei der Suspendierung angekommen ist, ist es ohnehin an der Zeit für solche Pappenheimer, sich ein neues Umfeld zu suchen, den dann sind sie für ihre aktuelle Schule ja offenbar unzumutbar und nicht geeignet.

    Es gibt halt ne Menge Schulen, die nicht nach unten durchreichen können. Und sich gegenseitig die Schüler abzunehmen, ergibt auch nur begrenzt Sinn.

  • na aber mal ehrlich - die Rede ist von Suspendierung, nicht von "ich hab dich mal zum Rektor geschickt".
    Bis sowas passiert, ist schon einiges vorgefallen.
    Bei "uns" passiert so etwas an sich nicht, weil der betreffende Kandidat da schon nicht mehr "Schüler dieser Anstalt" ist (Ausnahmen bestätigen die Regel).
    Außerdem ist der "Tatbestand", der zu einer Suspendíerung führt, ggf. schon entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, und dementsprechend erledigt sich das Problem von selbst (sprich, derjenige wandert in den Jugendknast).

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Bei uns dürfen die Kandidaten jeden Tag morgens antanzen und sich die Unterlagen vom gestrigen Tag geben lassen.

    Das macht ja nur Sinn, wenn sie nachmittags nochmal antanzen und die bearbeiteten Aufgaben abgeben, damit sie benotet werden können.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wir machen das nicht so. Wer suspendiert wird, darf das Schulgelände nur betreten, um Klausuren mitzuschreiben. Alles andere ist sein Problem.
    So wird das Lehrpersonal mit dieser Maßnahme nicht belastet. Ich finde das sehr gut so.


    Das macht ja nur Sinn, wenn sie nachmittags nochmal antanzen und die bearbeiteten Aufgaben abgeben, damit sie benotet werden können.

    Der nächste Morgen reicht doch auch. Bei uns läuft es jedenfalls so ab. Morgens Aufgaben holen, am nächsten Morgen bringen, neue Aufgaben mitnehmen usw...
    In der Theorie ist das jedenfalls gut gemeint. ;)

  • ...
    Bei "uns" passiert so etwas an sich nicht, weil der betreffende Kandidat da schon nicht mehr "Schüler dieser Anstalt" ist

    sag ich ja, die Gymnasien geben Verhaltenskreative gern an die "nächstniedrigere" Schulart ab. Im Zweifel sind die Noten trotz durchschnittlichem Intellekt ja auch entsprechend. Aber wohin sollen Ober-/Mittel-/Sekundarschulen abgeben? Wir haben ja eine Schulpflicht. Und Jugendknast- so schnell geht das nicht, schon gar nicht bei bis 13-Jährigen.

  • also ab 14 kann das je nach Tatbestand schon "schnell" gehen (und ist bei einigen auch wirklich die einzige Möglichkeit).
    Bei Jüngeren - je nachdem was denn zur Suspendierung geführt hat - Jugendpsychiatrie?
    Mal ehrlich... Bis es wirklich zu einer Suspendierung kommt... da passieren doch genügend Dinge vorher, da sollte sowieso schon längst das JA dran sein, denn die Ursachen für solches sozial unverträgliches Verhalten liegt ja idR zu Hause bzw resultiert aus nicht erfolgter Erziehung...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Zufällig wurden in dieser Woche ebenfalls Schüler für den Rest der Woche suspendiert. Glücklicherweise habe ich eh einen Wochenplan erstellt und diesen sollen die Schüler dann einfach bis nächste Woche fertig stellen.

  • also ab 14 kann das je nach Tatbestand schon "schnell" gehen (und ist bei einigen auch wirklich die einzige Möglichkeit).
    Bei Jüngeren - je nachdem was denn zur Suspendierung geführt hat - Jugendpsychiatrie?
    Mal ehrlich... Bis es wirklich zu einer Suspendierung kommt... da passieren doch genügend Dinge vorher, da sollte sowieso schon längst das JA dran sein, denn die Ursachen für solches sozial unverträgliches Verhalten liegt ja idR zu Hause bzw resultiert aus nicht erfolgter Erziehung...

    Bei Unterrichtsausschluss wird das JA spätestens informiert. Jugendpsychiatrie kann nicht angeordnet werden, sondern da müssen die Eltern mitmachen.
    Und auch wenn sie dann wieder zurückkehren, bleiben sie der Schulart die am Ende der Kette steht erhalten...

  • na aber mal ehrlich - die Rede ist von Suspendierung, nicht von "ich hab dich mal zum Rektor geschickt".
    Bis sowas passiert, ist schon einiges vorgefallen.
    Bei "uns" passiert so etwas an sich nicht, weil der betreffende Kandidat da schon nicht mehr "Schüler dieser Anstalt" ist (Ausnahmen bestätigen die Regel).
    Außerdem ist der "Tatbestand", der zu einer Suspendíerung führt, ggf. schon entsprechend strafrechtlich zu verfolgen, und dementsprechend erledigt sich das Problem von selbst (sprich, derjenige wandert in den Jugendknast).

    Ich habe mich kurz gefragt, ob das in NRW anders gehandhabt wird als in Niedersachsen, aber ein kurzer Blick ins Schulgesetz (§53) zeigt, dass hier die gleiche Stufung von Ordnungsmaßnahmen vorgesehen ist. Die Suspendierung vom Unterricht ist eine mildere Ordnungsmaßnahme als die Entlassung von der Schule. Letztere darf im Gegensatz zu ersterer Maßnahme erst im Zusammenhang mit schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten verhängt werden, welches Aufgaben der Schule oder Rechte Dritter mindestens ernsthaft gefährdet oder verletzt. Auch kann eine Suspendierung bereits durch die Schulleitung, die Entlassung von der Schule nur durch eine zuständige Teilkonferenz erfolgen. Anders ausgedrückt: Die vorübergehende Suspendierung vom Unterricht sollte eher der Regelfall sein als die sofortige Verweisung von der Schule.


    Die Tatbestände können strafrechtliche Relevanz haben, führen im Jugendstrafrecht i.d.R. gerade nicht zu Freiheitsstrafen. Auch sind nicht alle auffällige Schüler bereits strafmündig.

  • also ab 14 kann das je nach Tatbestand schon "schnell" gehen (und ist bei einigen auch wirklich die einzige Möglichkeit).
    Bei Jüngeren - je nachdem was denn zur Suspendierung geführt hat - Jugendpsychiatrie?
    Mal ehrlich... Bis es wirklich zu einer Suspendierung kommt... da passieren doch genügend Dinge vorher, da sollte sowieso schon längst das JA dran sein, denn die Ursachen für solches sozial unverträgliches Verhalten liegt ja idR zu Hause bzw resultiert aus nicht erfolgter Erziehung...

    Das Jugendamt ist meist völlig, wirklich völlig überlastet. Wenn da nicht massive Kindwohlgefährdung offensichtlich vorliegt, machen die gerne erstmal sehr lange gar nichts. Teils sind sie auch seit Jahren in Familien drin, das ändert dann auch nichts an der Tatsache, dass deren Kinder weiter auffällig sind und Schulstrafen anhäufen/Wanderpokale werden. Gibt es an so gut wie jedem Stadtgymnasium, und an denen auf dem Land vermutlich auch.
    Stationäre KJP hat endlose (!) Wartelisten, und da kommt man sicher nicht drauf, nur weil man von zwei Schulen geflogen ist. Die sind voll bis oben hin mit Kindern, die mehrfach versucht haben, sich umzubringen, gar nicht beschulbar sind (sowas wie "zieht sich ständig aus bei normalen IQ", "wird ständig tätlich in lebensgefährlicher Weise" usw.), Psychosen haben etc. So einfach ist das alles nicht. Es gibt Schulpflicht. Hausverbot kann helfen, aber das wird eine kluge Schulleitung nicht inflationär verhängen. Bei uns holen solche Kandidaten (Gymnasium 5-12) morgens täglich ihre Aufgaben ab, bei den Kleinen macht das Mama oder auch keiner, und das war's dann. Aufgaben sind die AB der Klasse bzw. Aufgaben im Lehrbuch/Arbeitsheft, Bearbeitung ist Pflicht. Warum man das alles benoten sollte, ist mir schleierhaft.

  • Jugendamt? Hihi. Mir wurde vom Jugendamt erzählt, wenn ein Kind nichts zu trinken mit hat, dann müsse ich Getränke besorgen und das Kind versorgen. Wenn ein Kind nachts Gewaltfilme guckt, dann ist das ein Problem, das die Schule zu lösen hat, das JA hat damit nichts zu tun.
    Nicht umsonst werden immer wieder tiefgefrorene Kinder gefunden. :uebel:


    An meiner Ex-Schule wurde häufig suspendiert, immer mit Aufgaben. Die Schüler hatten zu manchen Zeiten morgens anzutanzen, die Aufgaben des Vortages abzugeben und die neuen abzuholen - alles auf Zensuren. Zu anderen Zeiten bekamen sie Aufgaben gebündelt und gaben sie gebündelt ab.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Und was passiert, wenn die Aufgaben nicht bearbeitet und abgegben werden? Wenn verhaltensauffällige Schüler so weit gehen, dass sie von der Schule suspendiert werden, würde mich das nämlich alles andere als überraschen und dann hilft vermutlich auch kein Notendruck mehr, oder?

  • nichts. schlechte noten sind die kleinsten probleme solcher kinder. schüler verhalten sich nicht derart krass, dass sie suspendiert werden, nur weil ihnen gerade danach ist. die tragen alle ihre päckchen. es ist nicht sinnvoll, da noch notendruck oben draufzupacken. es geht darum, der pflicht der behörde, diese kinder zu beschulen, bestmöglich nachzukommen.

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