Teilzeit in Elternzeit

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe einige Fragen zum Thema "Teilzeit in Elternzeit", auf die ich in den bisherigen Beiträgen zu diesem Thema leider keine Antwort finden konnte. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Es geht übrigens um Rheinland-Pfalz und verbeamtet bin ich auch.


    1. Ich möchte gerne wieder zurück an meine alte Schule, dort bestünde wohl auch Bedarf. Allerdings ist noch nicht abzusehen, wie hoch dieser Bedarf letztendlich sein wird. Ich wäre da jetzt gerne relativ flexibel und würde mich ganz nach dem Bedarf der Schule richten (bis zu 19 Stunden dürfte ich ja machen). Wie kläre ich das am besten ab? Rufe ich vor Antragsstellung bei meinem zuständigen Schulrat an und bespreche das mit ihm? Meine SL weiß Bescheid und sagt sie gibt es so weiter, darauf möchte ich mich aus verschiedenen Gründen aber ungern verlassen.


    2. Generell stellt sich mir die Frage, an wen ich mich da wenden kann um z.B. mal abzuklopfen wie die Chancen stehen. Oder schicke ich einfach den Antrag über den Dienstweg und warte ab was passiert? Wobei ich dann wieder unschlüssig wäre, wie viele Stunden ich angeben soll.


    3. Angenommen ich gebe 19 Stunden an (weil meine alte Schule dies als Bedarf angibt), komme dann aber doch nicht an meine alte Schule zurück. Kann ich dann irgendwie noch Stunden reduzieren? Wahrscheinlich nur mit der Frist von 7 Wochen, oder?! Sollte ich nämlich nicht an meine alte Schule kommen, würde ich gerne max. 10 Stunden gehen. Also wäre im Prinzip die Frage, wie verbindlich ich die Stundenzahl angeben muss.


    4. Bis wann muss ich mich generell bezüglich der Stundenzahl entscheiden? 7 Wochen vor Wiedereinstieg?


    5. Ich hatte mich aus diversen Gründen schon mal auf der Internetseite des BPR umgeschaut und gelesen, dass man sich bei Teilzeit in Elternzeit frühzeitig an den BPR wenden und ihn mit ins Boot holen soll. Wann ist denn "frühzeitig"? Richtig los gehen die Planungen doch erst im April/Mai, oder?



    Ich weiß übrigens, dass das Leben kein Wunschkonzert ist und es wäre auch kein Weltuntergang an eine andere Schule zu kommen etc., aber wenn es irgendwie möglich ist, würde ich halt schon wieder gerne (mit welcher Stundenzahl auch immer) zurück. Also wenn ihr Tipps und Tricks habt, immer her damit.


    Und entschuldigt die teilweise vielleicht etwas konfuse Satzbildung bzw. Wortwahl, aber irgendwie leide ich immer noch unter starker Still-Demenz mit Wortfindungsschwierigkeiten und so :sterne:


    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :wink_1:

  • Klär das wirklich mit dem Schulrat und dem Personalrat und ja, Frist sind in allen Fällen 7 Wochen.


    Bei uns müssen z.B. die Anmeldungen der Teilzeit ab Sommer bis Januar/Februar da sein, da wüsste man dann schon, wie es aussieht, jetzt noch nicht.

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