Weihnachtsfeier

  • 2 GS-Adventsfeiern an 2 aufeinanderfolgenden Montage, Dauer je 1 Stunde. An einem Tag präsentieren alle a-Klassen einen kleinen Beitrag (Lied, Theaterstück, Gedicht...) und in der nächsten Woche alle b-Klassen. Zwischen den Programmpunkten singen alle zusammen (die anderen Klassen bilden jeweils das Publikum) Weihnachtslieder, welche dann auch am letzten Schultag beim Gottesdienst gesunden werden. Die Moderation der Adventsfeiern übernehmen die Viertklässler (die besten Leser).


    Letzter Schultag: Klassenfrühstück, Spiele, Gottesdienst (45 min) mit Liedern und Programm der Relikinder (Klasse 4).


    Falls meine Eltern wieder eine Weihnachtsfeier wünschen, wird diese nachmittags stattfinden. Die Elternvertreter organisieren Punsch und Plätzchen, die Kinder führen ihren Beitrag von der Adventsfeier wieder auf. Dazu singen wir auch die Lieder nochmals.

  • Sagt mal, kommt mir das nur so vor oder ist das Schulgesetz gefühlt nur für Schüler der Klassen 1-10 geschrieben? Bei vielen Einzelgesetzen kommt mir das jedenfalls so vor, daß der Gesetzgeber gar nicht dara ngedacht hat, daß es auch volljährige Schüler geben kann.

    Das denke ich mir an meinem Weiterbildungskolleg auch immer wieder... Ist dieses vollständige Alkoholverbot nicht noch Püppis Erbe, von vor zwei Legislaturperioden?

Werbung