Schwanger in der OBAS Ausbildung, NRW

  • Guten Morgen an Alle,


    ich habe eine Frage zum Seiteneinsteiger; bzw. Obas Ausbildung und Schwangerschaft bzw. Elternzeit. Leider finde ich im Netz nicht viel.


    Wir versuchen schon länger Schwanger zu werden und nun hab ich die Möglichkeit als Seiteneinsteiger an eine Gesamtschule SEK 1 zu gehen. Die möchte ich auch gerne annehmen.
    Nun wollen wir unseren Wunsch natürlich weiter verfolgen. Aber der Vertrag für den Vorbereitungsdienst ist ja befristet auf die 2 Jahre Seminar. Herausgefunden hab ich schon, dass man diesen auch um 6 Monate verlängern kann, aber wie ist es in der Schwangerschaft bzw. ja eher mit Elternzeit. Bekommt man den Vertrag verlängert? Bei ausgebildeten Lehrern im Ref wäre das ja so, oder?


    vielleicht war ja jemand in der gleichen Situation bzw kann da wichtige Infos liefern.

  • Konkret kann ich dir keine Antwort geben.
    Aber ich weiß aus dem Ref in NRW, dass bei längerer Krankschreibung, insbesondere im Prüfungsquartal, das Ref um diese Zeit verlängert wird.
    Ich würde vermuten, dass es auch bei OBAS so läuft. Zeit also unterbrochen und danach am gleichen Punkt mit der noch übrigen Zeit weiter machen.

  • Wahrscheinlich werde ich mir mit dieser Antwort keine Freunde machen, aber ich würde die Schwangerschaft auf die Zeit nach der Ausbildung verschieben.

    Kannst du mir auch sagen warum? Ich kann diese Aussage zwar nachvollziehen. Aber würde gerne wissen warum du sie getroffen hast. Wir versuchen es echt schon lang und ich bin jetzt auch nicht mehr ganz jung fürs schwanger werden. Die 2,5 Jahre machen echt viel Zeit aus. Ich wäre dann schon 35 und es wird dann auch nicht einfacher denke ich...

  • Hallo! Ich bin fast in gleicher Situation. Bin auch 30 und entscheide mich nun, was ich eigentlich als Seiteneinsteigerin machen möchte - OBAS? Dann noch 2 oder eher 3 Jahre wegen der Probezeit mit den Kindern abwarten... Oder die PE? Mir haben viele geraten und ich würde Dir auch raten, zuerst die einjährige Pädagogische Einführung - PE- zu machen, dann wirst Du in einem Jahr unbefristet - aber als Tarifbeschäftigte !!! - übernommen. Danach kannst Du so viel schwanger werden, wie Du willst, du wirst unkündbar sein. Und OBAS kannst Du immernoch irgendwann machen. Hauptsache ist, nach OBAS darfst Du nur bis 42 Jahre verbeamtet werden. Also, rechne mit der Zeit. Und ohne anschließender Verbeamtung lohnt sich OBAS meiner Meinung nach nicht. Ich wüsche Dir alles Beste! LG

  • Genaue rechtssichere Links kann ich dir auch nicht geben - aber in meinem Seminar war eine Kollegin schwanger, hat ihr Kind bekommen und nach der Elternzeit dort weitergemacht, wo sie aufgehört hat. Während der Elternzeit pausiert deine Ausbildung, danach machst du weiter.


    Viel Erfolg!

  • Ich Danke euch allen erstmal für die Antworten. Vielleicht kann ich ja wenn das Seminar anfängt da auch noch mal nachfragen.
    Erst PE und dann obas kommt für mich glaub ich nicht infrage. Zum einen weil es dann knapp wird mit den Jahren bis zu fertigen Verbeamtung und dann ist der Vertrag ja schon abgeschlossen und da steht die Obas Ausbildung mit drin.
    Ich wünsche euch allen einen schönen 1. Advent

  • Kannst du mir auch sagen warum? Ich kann diese Aussage zwar nachvollziehen

    Darf ich darauf antworten?
    Ich habe zwar kein OBAS gemacht aber alle erzählen sie hier wie stressig das OBAS war, auch ohne Kind. Also wenn du eine intakte Großfamilie vor Ort hast, die sich um das Kind kümmern können, mag das gehen. Aber ggf. noch alleinerziehend (mal das andere Extrem) in die OBAS? Das dürfte rein zeitlich nichts werden. Wenn man das hierim Forum so hört, ist OBAS in den 1,5 Jahren ein guter 60 Stunden Job.

  • Hallo zusammen,
    ich habe in dem Zusammenhang auch die Frage:
    Wenn ich während des OBAS mein Kind bekomme, habe ich dann auch Anspruch auf die ein oder zwei Jahre Elternzeit und kann anschließend an der gleichen Stelle im OBAS wieder einsteigen?


    Nach meiner Recherche im Internet bin ich nur auf den Hinweis gestossen, dass Referendare für 1 bis 2 Jahre Elternzeit aussetzen können. Habt ihr vielleicht mittlerweile weiter Informationen gefunden?

  • Hallo zusammen,
    ich habe in dem Zusammenhang auch die Frage:
    Wenn ich während des OBAS mein Kind bekomme, habe ich dann auch Anspruch auf die ein oder zwei Jahre Elternzeit und kann anschließend an der gleichen Stelle im OBAS wieder einsteigen?


    Nach meiner Recherche im Internet bin ich nur auf den Hinweis gestossen, dass Referendare für 1 bis 2 Jahre Elternzeit aussetzen können. Habt ihr vielleicht mittlerweile weiter Informationen gefunden?

    Auch Referendare haben Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit je Kind. Bist du im OBAS verbeamtet?

  • Soweit ich das bis jetzt durchschaue, bin ich im OBAS noch nicht verbeamtet, aber direkt im Anschluss. Bin mir in dem Punkt aber nicht 100% sicher.
    Hat das den was mit der Frage zu tun, ob man während des OBAS 1/2 Jahre Elternzeit nehmen darf? Oder bin ich dann automatisch raus, weil der OBAS ja auf 2 Jahre mit max. 6 Monate verlängerung ausgelegt ist?

  • Soweit ich das bis jetzt durchschaue, bin ich im OBAS noch nicht verbeamtet, aber direkt im Anschluss. Bin mir in dem Punkt aber nicht 100% sicher.
    Hat das den was mit der Frage zu tun, ob man während des OBAS 1/2 Jahre Elternzeit nehmen darf? Oder bin ich dann automatisch raus, weil der OBAS ja auf 2 Jahre mit max. 6 Monate verlängerung ausgelegt ist?

    Ja, das hat damit was zu tun, denn als Angestellte stehen dir in allen Bundesländern nach dem BEEG 3 Jahre Elternzeit je Kind zu, als Beamtin würde das entsprechende Landesbeamtengesetz zählen und da können Ausnahmen drin sein.


    Sollte also ähnlich wie bei Wissenschaftsverträgen sein, dass die Zeit der Elternzeit einfach hinten angehängt wird.


  • Hallo ihr Lieben,
    da ich keinen neuen Thread für eine identische Frage erstellen möchte, hole ich nun diesen hier hervor. Weiß mittlerweile jemand, wie sich Elternzeit auf den befristeten OBAS-Vertrag auswirkt?


    Laut BEEG wird die Elternzeit ja nicht auf Ausbildungszeiten angerechnet. Allerdings habe ich in einem älteren Thread gelesen, dass der Vertrag einer OBASlerin am BK während der Elternzeit einfach auslief.


    Grüße und danke schon einmal für alle Infos :)

  • Hallo zusammen,

    ja es ist ein etwas älterer Beitrag aber ich wollte euch meine Erfahrung einfach mal mitteilen.

    Ich bin jetzt mittig im OBAS und Schwanger. Es gab keine Probleme. Da es sich um eine Ausbildung im Angestelltenverhältnis handelt, wird diese einfach für ein Jahr ausgesetzt und man kann nachher ein Jahr später wieder einsteigen.

    Hoffe das hilft anderen weiter :-)

  • Hallo Huhn1990,

    vielen lieben Dank dir für deine Nachricht und für die wichtige Info zum Thema. Ich wünsche dir alles Gute mit deinem Baby vor allem in der Corona-Zeit. :gruss:


    Mit freundlichen Grüßen

    L.

  • Hallo ihr Lieben,


    ich wollte den Thread gerne noch mal aufleben lassen :)


    Uns stellt sich momentan auch die Frage, wie es mit einer Elternzeit während des OBAS geregelt ist? Darf man die ganz normale Elternzeit beantragen? Oder ist man begrenzt auf diese sechs Monate, die als möglicher Verlängerungszeitraum in der Ordnung angegeben sind?


    Folgendes ist der Grund: Es ist eine Stelle an eine Schule in meiner Nähe ausgeschrieben und ich bin schon seit dem letzten Jahr auf der Suche nach einer Stelle, die für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Wir wollen aber auch gerne in die Familienplanung starten. Nun ist die Überlegung, das OBAS zu beginnen und uns stellt sich die Frage, ob man dann mit dem Familienwunsch erst mal kürzer treten muss... keine Schule freut sich, wenn man mit einem OBAS anfängt und dann gleich wieder weg ist. Auf der anderen Seite wünschen wir uns das schon total lange.


    Habt ihr noch mal Erfahrungen in Sachen Elternzeit? Rechtliche Grundlagen? Oder Hinweise und Tipps?


    Liebe Grüße rundum!

  • Ich wage zu behaupten, dass OBAS an der Stelle gar keine Rolle spielt: Elternzeit ist Elternzeit und wenn dir diese gewährt wird, setzt OBAS genau wie jedes "normale" Ref eben aus. Das ist auch keine Verlängerung, sondern ein Aussetzen der Ausbildung. So war es bei uns im Ref jedenfalls und das sollte an dieser Stelle tatsächlich keine Landesfrage sein, weil die Elternzeit bundesweit einheitlich geregelt ist. Oder wie siehst du das Susannea ? (Die Elternzeitexpertin dieses Forums...)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das einzige "Problem" könnte sein, dass du nach deiner Elternzeit in eine andere OBAS-Gruppe reinrutschen musst und ich _glaube_ (Achtung! unsicheres Wissen), dass es je nach Fach durchaus bedeuten kann, dass du weiter pendeln musst, als du vorher hattest. Könnte aber auch sein, dass du jetzt eine Schule um die Ecke hast, dein Seminar aber weit weg ist. Ist (oder war?) glaube ich in ein paar Fächern unvermeidbar, wo es ja nur sehr kleine Lerngruppen gibt.
    Aber: Das Leben ist nunmal so, du wärst nicht die erste Referendarin, die in Elternzeit geht, auch nicht die erste OBASlerin. Was die Schule dazu denkt, ist vermutlich ähnlich wie bei einer frisch eingestellten Kollegin: Eine Mischung aus Freude für dich und Ärger für die Situation. Ob die Mischung 90/10 oder 20/80 ist und ob man es dir ins Gesicht sagt, kann dir vorher keiner sagen. Es hat mit Menschlichkeit, Empathie und professionellem Verhalten der Schulleitung und weiteren Schulmitgliedern zu tun.
    Wenn es für dich jetzt passt, OBAS zu beginnen und du bekommst eine Stelle: GO! Ob du dann im Laufe der nächsten 24 Monaten tatsächlich schwanger wirst, ist ja kaum richtig planbar.

  • weil die Elternzeit bundesweit einheitlich geregelt ist.

    Leider nur für Angestellte und in NRW eben noch etwas anders als im Rest (durch die notwendigen Abstände zu den Ferien), aber ja, eigentlich ist das Bundesrecht.


    Und ja, egal ob Ref, OBAS oder befristeter Vertrag, solange der lang genug ist hast du immer Anspruch auf Elternzeit.

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