Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig :-)

  • Hast du mit Elster eine Vergleichsrechnung gemacht, um zu sehen, ob du mit der Nachzahlung mehr Steuern zahlst als ohne? Hat das Finanzamt keine Belege über die Nachzahlung angefordert? Bist du dir wirklich sicher, dass die Fünftelregelung nicht angewandt worden ist? Ich bin überrascht, dass es so sein sollte. Das Schreiben des LBV hat ja suggeriert, dass es zur Anwendung kommt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Du müsstest überprüfen, ob dir durch die Nachzahlung einen Steuerschaden entstanden ist.

  • Man muss allerdings auch wissen, dass die Fünftelregelung ab einer bestimmten Einkommenshöhe nichts bringt. Das stand auch im Schreiben des LBV. Trotzdem kann einen Steuerschaden aufgrund des Steuerprogressionsvorbehaltes entstehen.

  • Hat jemand noch Erfahrungen gemacht und seine Steuererklärung bereits zurück?


    Bei mir ändert sich auch kaum was am Auszahlungsbetrag im Steuerprogramm (ich warte noch auf den Bescheid) und ich glaube kaum, das sich an die von joerg24 genannte Einkommenshöhe kommen, als normaler A13er ohne Zuschläge oder so... Ich bin also aktuell auch verwundert, habe aber auch wenig Ahnung vom Steuerrecht.

Werbung