Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig :-)

  • Es gibt einen Artikel der GEW der besagt, dass die Besoldung erst seit 2013 verfassungswidrig war. 2011 und 2012 war die Absenkung scheinbar rechtens. Warum, weiß ich nicht. Wenigstens bekomme ich mein Geld für 2014 wieder.
    https://www.gew-bw.de/aktuelle…-jetzt-mein-geld-zurueck/


    Das ist der link zum Artikel, wo das mit 2011, 2012 steht.

    So wie ich das verstanden haben, dürftest Du Dein Geld nicht zurückbekommen, da Du nicht im Jahr 2013 eingestellt worden bist sondern früher. In dem Artikel heißt es, dass die Kürzung von 4% ab 2011 rechtens sei.


    "Die erste Kürzung der Eingangsbesoldung – damals um vier Prozent – die Dienstanfänger in den Jahren 2011 und 2012 betraf, war nach Ansicht der Gerichte rechtmäßig."
    "Damit gab und gibt es für die damals betroffenen Kolleginnen und Kollegen leider keine Chance auf eine Nachzahlung."


    Die eigentliche Frage ist, ob die Kolleginnen und Kollegen, die in den Jahren 2011 und 2012 eingestellt worden sind, die Kürzungen ab dem Jahr 2013 zurückbekommen.


    Ist jemand bei der GEW? Eventuell könnte jemand nachfragen und berichten.

  • Hallo,
    ich krame das auch noch einmal vor. Hat jemand inzwischen rausbekommen, ob die Kollegen, die von der 4%-Regelung betroffen waren, auf Rückzahlung hoffen können?
    Grüße
    Tanis

  • die Frage ist natürlich auch was ob die Nachteile aus der Versteuerungen auf einen Schlag gegenüber auf 3 Jahre verteilt ergeben irgendwie ausgeglichen werden. Dadurch dass wir jetzt ja mehr verdienen schiebt sich der Steuersatz ja eh schon nach oben und durch den Batzen bleibt nachher weniger übrig als wie wenn es gesetzeskonform ausgezahlt würde.


    Im Zweifel müsste man dann nochmal klagen ;)


    Genauso sollte es eigentlich eine Art Verzugszinsen geben. Das Finanzamt berechnet das ja auch wenn ich zu spät zahle obwohl ich hätte müssen (und das nicht wenig: 6%! - Obwohl dass auch schon wieder als gesetzwidrig eingestuft wurde..irgendwie schon eine Bananenrepublik)

  • Hallo allerseits,


    bin bei der Recherche über dieses Thema jetzt hier gelandet und möchte die Frage gerne erweitern, damit jeder genau auf seine Abrechung blicken kann:

    Zitat von lehrerinbw

    die Frage ist natürlich auch was ob die Nachteile aus der Versteuerungen auf einen Schlag gegenüber auf 3 Jahre verteilt ergeben irgendwie ausgeglichen werden.

    - Werden die abgesenkten Familienzuschläge auch ersetzt?
    - Was, wenn sich die Steuerklasse zum negativen oder positiven geändert hat?
    - Wie sieht es mit der Familienversicherung des Ehepartners und der Kinder aus, wenn man nun plötzlich über die Versicherungspflichtgrenze rutscht?
    - Was ist mit Unterhaltsverpflichtungen der letzten Jahre nach der Düsseldorfer Tabelle?


    Ich bin sehr gespannt, was sich das Land und das LBV hierzu überlegt.
    Meine Vermutung ist, dass das "netterweise" auf einen Schlag ausbezahlt wird, da ja eine rückwirkende Gehaltszahlung nur möglich wäre, wenn die Steuerbescheide der letzten Jahre noch nicht durch sind.


    Eine Gleichstellung zum Zustand, wie es ohne Absenkung gewesen wäre, und somit eine individuelle Würdigung ist dem Land sicherlich auch nicht zumutbar, so dass jeder das dann nach der Einmalzahlung mit seinem Finanzamt, Krankenkasse etc. aushandeln darf.


    Ganz nebenbei freue ich natürlich über diese doch unerwartete "Großzügigkeit", wobei es mich sehr wundert, dass die eigentlich mindest ebenso erhebliche Ungleichbehandlung, nämlich die Absenkung der Beihilfe für Ehepartner oder Eltern nirgends diskutiert wird.

  • Danke, das habe ich tatsächlich noch nicht gesehen, da die GEW und der PHV sich dazu, soweit ich es weiß, nicht geäußert haben.
    Dort ist aber natürlich die Perspektive interessanter als die bisher geleisteten Mehrbeiträge.

  • Hallo,
    Hoffe ihr könnt helfen.
    Ich habe keine Ahnung,ob ich von der Absenkung betroffen war und ob mir etwas zusteht.
    Wie finde ich das heraus ?
    Ref.war 2012/2013 und Dienstbeginn nach ref 2013.
    Gibt es dazu Hinweise auf der Abrechnung?
    Kurze Antwort wäre nett

  • Hallo,


    ich gehe davon aus, dass Du nach dem Referendariat im September 2013 angefangen hast zu arbeiten. Demzufolge müsstest Du von der abgesenkten Eingangsbesoldung (8%) betroffen sein und im Jahr 2019 eine Nachzahlung bekommen.
    Je nach Steuerklasse würde das eine Summe zwischen 7.000€-10.000€ betragen.


    In meinem Fall sieht es wiederum anders aus. Bei mir war das Referendariat im Jahr 2011/2012 und Dienstbeginn im September 2012. Zu meiner Zeit habe ich noch 4% abgezogen bekommen und würde gerne wissen, ob ich die 4% zurück bekomme.


    Nächstes Jahr sind wir alle schlauer.

  • Direkt unter dem "Grundgehalt" stand "Absenkungsbetrag".

  • Hallo,
    ich gehe davon aus, dass Du nach dem Referendariat im September 2013 angefangen hast zu arbeiten. Demzufolge müsstest Du von der abgesenkten Eingangsbesoldung (8%) betroffen sein und im Jahr 2019 eine Nachzahlung bekommen.
    Je nach Steuerklasse würde das eine Summe zwischen 7.000€-10.000€ betragen.


    In meinem Fall sieht es wiederum anders aus. Bei mir war das Referendariat im Jahr 2011/2012 und Dienstbeginn im September 2012. Zu meiner Zeit habe ich noch 4% abgezogen bekommen und würde gerne wissen, ob ich die 4% zurück bekomme.


    Nächstes Jahr sind wir alle schlauer.

    Bin da auch gespannt. Laut Anfrage bei meiner Gewerkschaft EndeNovember war die 4% Absenkung verfassungsgemäß. Die aktuelle Aussage des Finanzministeriums lässt aber Interpretationsraum.


    https://www.gew-bw.de/aktuelle…oldung-rueckwirkend-nach/


    und


    https://www.gew-bw.de/aktuelle…sitzmann-will-nachzahlen/


    Aber wie du richtig schreibst: Nächstes Jahr sind wir alle schlauer...

  • Alle Kolleginnen und Kollegen die im Jahr 2012 oder früher eingestellt sind, bekommen auch eine Nachzahlung:


    Hier der Text:



    Abgesenkte Eingangsbesoldung: Was ist mit früheren Absenkungsbeträgen für vor 01.01.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte?
    Da die vierprozentige Kürzung der Eingangsbesoldung für die in 2012 eingestellten Beamtinnen und Beamten auch in die Jahre 2013 und 2014 hineinreichte, bekam der VBE viele Anfragen, ob dann ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Wir haben dies rechtlich prüfen lassen, mit dem Resultat, dass auch diese Beamtinnen und Beamten mit Nachzahlungen für 2013 und 2014 rechnen können. Offen ist noch, wie mit Besoldungskürzungen für das Jahr 2012 und früher zu verfahren ist. Entsprechende Klagen wurden bisher abgewiesen. Der VBE lässt nun rechtlich prüfen, ob sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eventuell neue rechtliche Folgen auch für frühere Absenkungsbeträge ergeben haben.

  • Hallo zusammen,


    man hört in letzter Zeit ja viel über das Thema. Zu meiner Situation: bin seit September 2012 als Lehrer im Beamtenstatus, damals mit dem Absenkungsbeitrag von 4% "belohnt" worden. Widerruf gegen die Verjährung habe ich damals eingereicht. Bei uns kursiert jetzt das Gerücht, dass alle Lehrer, die vor 2013 eingestellt wurden, mit keiner Rückzahlung rechnen können, da die 4% ja damals vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bezeichnet wurden. Weiß da jemand mehr darüber? Würde mich über Antworten freuen!
    Viele Grüße

  • Bei uns kursiert jetzt das Gerücht, dass alle Lehrer, die vor 2013 eingestellt wurden, mit keiner Rückzahlung rechnen können

    Im aktuellen BLV-Magazin steht:
    "MIttlerweile teilte das Finanzministerium mit, alle seit 2013 einbehaltenen Eingangsbesoldungen zurückzuzahlen."

  • Hallo zusammen,


    man hört in letzter Zeit ja viel über das Thema. Zu meiner Situation: bin seit September 2012 als Lehrer im Beamtenstatus, damals mit dem Absenkungsbeitrag von 4% "belohnt" worden. Widerruf gegen die Verjährung habe ich damals eingereicht. Bei uns kursiert jetzt das Gerücht, dass alle Lehrer, die vor 2013 eingestellt wurden, mit keiner Rückzahlung rechnen können, da die 4% ja damals vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bezeichnet wurden. Weiß da jemand mehr darüber? Würde mich über Antworten freuen!
    Viele Grüße

    Ich glaube, dass ich Dir in diesem Punkt helfen kann:


    Siehe Dir bitte den nachfolgenden Link an:
    https://www.vbe-bw.de/meldung/…e-jahre-2013-207-zurueck/


    Die Anwort auf Deine Frage findest Du in diesem Abschnitt:
    "Abgesenkte Eingangsbesoldung: Was ist mit früheren Absenkungsbeträgen für vor 01.01.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte?"

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