Schwanger kurz vor dem Ref

  • Hallo zusammen,


    ich plane im Mai mein Ref. anzufangen. Doch vor kurzem habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Entbindung ist wohl im Juli.
    Wie ist das nun mit dem Beginnen des Refs und allem drum und dran.


    Ich würde mich freuen wenn ich hilfreiche Infos bekommen würde.
    LG

  • Du fängst an und gehst dann in Mutterschutz / Elternzeit.


    War bei meiner Frau ziemlich genau auch so, sie war nur recht kurz im Ref vor der Elternzeit.


    Alles Gute!

  • Während des Mutterschutzes schon (bei privater Krankenversicherung evtl. nicht), während der Elternzeit nicht.


    Das Geld in der Elternzeit sind 67% des Verdienstes im Vorjahr, wenn Du vor dem Ref nichts verdient hast, dann ist das ziemlich wenig (es gibt da noch eine Mindestsumme, die weiß ich gerade nicht).


    Im Mutterschutz kommt es drauf an, wie Du versichert bist. Bei uns ist das etwas länger her, von daher erkundige Dich lieber genau!

  • Das Geld deines Mannes ist irrelevant für die Berechnung deines Elterngeldes.
    Das Basis-Elterngeld beträgt mindestens 300€.
    Erkundige dich mal, ob es vom LBV im Ref einen Zuschuss zur PKV gibt. (Bei mir waren es 31€, könnte aber bei Anwärtern anders sein.) Und es gab 180€ Zuschuss zur Erstausstattung von der Beihilfe. Wenn dein Mann verbeamtet ist, kannst du in der Elternzeit als beihilfeberechtigte Ehefrau 70% Beihilfe erhalten. (Denke das ist auch im Ref so.)
    Du bekommst im Mutterschutz noch deinen Sold.


    Edit: ich habe wegen der 2 Kinder selbst 70% Beihilfeanspruch und MUSS trotzdem in der EZ alles über meinen Mann einreichen, da ich in der EZ über ihn die 70% bekomme. Denke also das ist ein muss, kein kann mit der beihilfeberechtigten Ehefrau.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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  • ich plane im Mai mein Ref. anzufangen. Doch vor kurzem habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Entbindung ist wohl im Juli.

    Du hast Mutterschutz, 6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen danach. Und die üblichen Regelungen. Dort bekommst du dein Gehalt weitergezahlt. Nach den 8 Wochen Mutterschutz kannst du halt normal dein Referendariat weitermachen - oder du gehst in Elternzeit. Da gibt es aber kein Geld vom Dienstherren.

  • Im Mutterschutz kommt es drauf an, wie Du versichert bist. Bei uns ist das etwas länger her, von daher erkundige Dich lieber genau!

    Nein, bei Beamten (und das ist sie im Ref) ist die Versicherung dafür irrelevant, da gibt es den ganzen Mutterschutz weiter Bezüge.


    Nein ich war nur Studentin. Mein Mann ist aber im Ref. und verbeamtet. Ich bin privat krenkenversichert.

    Die private KK musst du weiter zahlen in Elternzeit, dort bekommst du nur Elterngeld zwischen 65 und 100% deines durchschnittlichen Einkommen von den 12 Monaten vor der Geburt. (Sprich bei Entbindung im Juli dann der Durchschnitt von Juli 2018 bis Juni 2019, wobei 1000 Euro Werbungskosten fürs Jahr abgezogen werden). Mindestens gibt es 300 Euro.
    Du solltest bei deinem Mann beihilfeberechtigt sein bzw. müsstest sogar deinen eigenen Beihilfeanspruch behalten, so dass du evtl. sogar weniger PKV-Beitrag zahlen musst.

  • Kommt man denn in diesem Zustand ohne Probleme ins Ref ?
    Oder gibt es da nachteile weil ich direkt nach dem Anfang im Mai schon ins Mutterschutz muss

    Nein! Es dürfen Dir keine Nachteile durch eine Schwangerschaft entstehen. Du musst auch nicht in Mutterschutz, sondern kannst bis zur Geburt noch weiterarbeiten, wenn Du das möchtest

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