Ein Elternteil krank, das andere bleibt zur Betreuung des Kindes zu Hause (NRW)

  • Hallo,
    Hat jemand schon mal Sonderurlaub eingereicht nach § 33
    Urlaub aus persönlichen Anlässen in Der
    Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit,
    Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen


    (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW): https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&vd_back=N812&sg=0&menu=1


    7. Schwere Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes der Beamtin oder des Beamten, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistigeroder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr


    Ich bin zwar in EZ, aber total erkältet und gerade fällt es mir schwer den Großen in den Kindergarten zu bringen und mich den Ganzen Tag ums Baby zu kümmern.


    Das Baby hat auch etwas Schnupfen, aber nicht so, dass ich mit ihr zum Arzt gehen würde, mein Arzt ist hingegen direkt um die Ecke.
    Mich krank schreiben wäre halt einfacher und gerechtfertigter. Geht das durch? Mein Mann ist kein Lehrer, aber Landesbeamter in NRW.

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  • Genau. Das Kind ist zwar auch krank, aber der Kinderarzt weiter weg, daher suchte ich nach einer anderen legalen Lösung, auch für die Zukunft. Hab davon nur noch nie gehört und wollte daher mal wissen ob das mit einer AU für mich durch geht.

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  • Genau. Das Kind ist zwar auch krank, aber der Kinderarzt weiter weg, daher suchte ich nach einer anderen legalen Lösung, auch für die Zukunft. Hab davon nur noch nie gehört und wollte daher mal wissen ob das mit einer AU für mich durch geht.

    Ich kenne bisher keinen Fall, wo es nicht durch ging, zumal ja ein Kind durchgängig zuhause ist.

  • Genau. Das Kind ist zwar auch krank, aber der Kinderarzt weiter weg, daher suchte ich nach einer anderen legalen Lösung, auch für die Zukunft. Hab davon nur noch nie gehört und wollte daher mal wissen ob das mit einer AU für mich durch geht.

    du musst mit dem Kind ja nicht zum Kinderarzt. Auch ein Hausarzt kann sich ein erkältetes Kind anschauen und krankschreiben.


    Wir gehen oft bei normalen Erkrankungen zum Hausarzt mit den Kindern. Den Kinderarzt besuchen wir eigentlich nur für die Untersuchung und Impfungen.

  • Stimmt, auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen.
    Wie auch immer, ich hab ein Attest und da steht drauf, dass ich erkrankt bin.

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