Schulverweis, den ich unterschreiben soll

  • ...Die Kollegin ist darauf hin explodiert und will mir nun sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz anhängen...

    Sowas meinte ich. Und ihr wird noch mehr einfallen, wenn man sie lässt, denn


    ... das klingt mir sehr nach einem irgendwie so ausgleichendem Gespräch zwischen dir und der Soziopathin, bei dem dann irgenwie ein fauler Kompromiss herauskommt. ...

    Kannst ja das Gespräch abwarten. Auf jeden Fall würde ich erst mal nichts unterschreiben, jemand Vertrauenswürdigen mitnehmen und so wenig, als möglich sagen. Dafür alles mitschreiben.


    Bei aller Coolness und Krisengebietserfahrung, da du hier um Rat fragst, gehe ich davon aus, dass du auch Meinungen hören willst. Und ich hab immer noch das Bedürfnis dich eindringlich zu warnen: Mobbing ist kein normaler Konflikt sondern systematisches Fertigmachen, von dem die Schulrätin möglicherweise mehr versteht, als du. Die komm. SL noch nicht, aber sie wird es lernen :uebel:

  • PS: Ich hoffe, du sprichst nicht unter vier Augen mit der Dame. Ich würde gar nicht mit ihr sprechen. D. h., wenn sie mich anspräche, schriebe ich mit, was sie sagte und fertig. Ich würde da schon gar nicht antworten. Das wirkt dann etwas komisch, soll's aber auch.


    Schau auf jeden Fall, dass immer jemand dabei ist, sonst schnell weg. Mit Soziopathen ist nicht zu spaßen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • So neugierig ich auch bin wie die Sache ausgeht:
    man sollte diesen Thread in Kapas Interesse für einige Zeit verschwinden lassen. Wenn irgendeine Pappnase der Dame steckt, dass hier über sie geschrieben wird, hat Kapa auf einmal die Diskussion an der Backe, dass er Schulinterna in einem öffentlichen Forum ausbreitet.
    Klar, das ist nicht wahrscheinlich, da sie selbst ja in solchen Foren nicht unterwegs ist, aber es ist möglich und bietet Angriffsfläche.
    Haltet mich für paranoid...

  • Gemeint ist von der Schulrätin, dass alle beteiligten Kollegen, die in den letzten Wochen und Monaten Beschwerde eingereicht haben zusammen mit dem Schuldirektor und der Schulrätin beisammen sitzen. Der Personalrat soll dabei sein.


    Auf ein Gespräch unter vier Augen mit der Dame habe ich mich heute nicht eingealssen und ihr mitgeitelt, das dies nur stattfinden kann, wenn eine Vertrauensperson meiner Wahl dabei ist. Hinsichtlich der sexuellen Sache werde ich Strafanzeige erstatten.
    Die Dame klang heute auch nicht mehr wirklich von sich überzeugt, Zitat "Warum hast du denn der Schulrätin unsere Kommunikation weitergeleitet, das können wir doch untereinander klären.".
    Ich bat sie auch darum, jegliche dienstlichen Belange, die sie mit mir zu klären hat, schriftlich an mich weiterzugeben.
    Unser Direktor bereut derzeit glaube ich, dass er bis Mittwoch noch krank geschrieben ist.


    Kuschelkurs ist von meiner Seite aus nicht mehr drin. Mit Dummheit komme ich ja noch aus, aber Dreistigkeit und kriminelles Handeln gegen mich lass ich nicht durchgehen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Abenteuerlich! Wie kommen solche Leute an diese Positionen? :(

    Fragst du das wirklich? Soweit ich weiß ist einer der Schulratspositionen hier nur an die Person vergeben worden, weil sich kein anderer gefunden hat.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Abenteuerlich! Wie kommen solche Leute an diese Positionen? :(

    Im öffentlichen Dienst findet zur Besetzung von Stellen eine Bestenauswahl statt. Das ändert aber nichts daran, dass man nur aus dem vorhandenen Material die relativ Besten auswählen kann. :)

  • Zitat "Warum hast du denn der Schulrätin unsere Kommunikation weitergeleitet, das können wir doch untereinander klären.".

    Ja, klar, nachdem sie mit der Weiterleitung an die Schulrätin gedroht hat, kann man das untereinander klären? Patsch! Ein Perspektivwechsel kann doch mal sehr heilsam sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Sissymaus - falls du dich auf die komm. Schulleiterin bezieht: sie hat keine "Position". Sie macht das, wenn ich es richtig verstanden habe, nur kommissarisch, weil die Schulleitung erkrankt ist. In NRW wäre die komm. Schulleitung an die dienstälteste Kollegin gefallen. Ist bei kapa wahrscheinlich ähnlich.


    kl. gr. frosch

  • Fragst du das wirklich? Soweit ich weiß ist einer der Schulratspositionen hier nur an die Person vergeben worden, weil sich kein anderer gefunden hat.

    War eher eine rhetorische Frage. Ich habe leider schon so oft Leute an bestimmten Positionen gesehen, weiß aber auch, wie die dahergekommen sind.



    Sissymaus - falls du dich auf die komm. Schulleiterin bezieht: sie hat keine "Position". Sie macht das, wenn ich es richtig verstanden habe, nur kommissarisch, weil die Schulleitung erkrankt ist. In NRW wäre die komm. Schulleitung an die dienstälteste Kollegin gefallen. Ist bei kapa wahrscheinlich ähnlich.


    kl. gr. frosch

    Ach so. Bei uns gibts eine stellvertretende Schulleitung. Als wir keine SL hatten, weil die neue noch nicht da war, hat der Stellvertreter die Schulleitung kommissarisch übernommen. Ich dachte, das wäre bei Kapa genauso. Gibts aber wahrscheinlich nur ab einer bestimmten Schulgröße, oder?

  • Ach so. Bei uns gibts eine stellvertretende Schulleitung. Als wir keine SL hatten, weil die neue noch nicht da war, hat der Stellvertreter die Schulleitung kommissarisch übernommen. Ich dachte, das wäre bei Kapa genauso. Gibts aber wahrscheinlich nur ab einer bestimmten Schulgröße, oder?

    Nein, das ist einfach ein beamtenrechtliches Prinzip. Leitungsfunktionen müssen ausgeübt werden. Wenn niemand da ist, der mit den formal notwendigen Qualifikationen durch die vorgesetzte Dienststelle in die Position eingesetzt worden ist, dann wird eben jemand aus der vorhandenen Belegschaft bestimmt, diese Funktion einstweilen zu übernehmen. Ist ja auch richtig so - wenn kein Schulleiter da ist, muss dessen Arbeit trotzdem erledigt werden! Das ist sogar an der kleinsten Grundschule mit ihren fünf Lehrerinnen oder so der Fall.


    Im öffentlichen Dienst gilt in Deutschland das Senioritätsprinzip. Wer mehr Runzeln am Arsch hat, ist mehr wert. Deshalb bekommen man einerseits für's bloße Älterwerden mehr Geld ist aber andererseits auch eher gekniffen, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen. Mit einem komissarischen Posten wird im Regelfall die dienstälteste Kollegin mit dem höchsten Dienstrang betraut. Bei euch war das eben der Stelli. Das kann aber prinzipiell jeden treffen. Ein bisschen ist es wie beim Militär. Wenn der Kompaniechef erschossen wird, ist der Dienstälteste folgende dran - ob er will oder nicht. :)

  • Das funktioniert beim Militär ein bisschen anders, vor allem §6 VorgV (Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung) wäre in der Schule zwar witzig anzusehen, aber sicherlich nicht zielführend.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das funktioniert beim Militär ein bisschen anders, vor allem §6 VorgV (Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung) wäre in der Schule zwar witzig anzusehen, aber sicherlich nicht zielführend.

    *Seufz* Schreibe doch nicht immer von Dingen, von denen du keine Ahnung hast...


    §6 der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses bezieht sich auf akute Notsituationen, bei denen ein Offizier oder Unteroffizier aus Eigeninitiative die Führung über anwesende Soldaten übernimmt - z.B. mitten in der Nacht von Sonntag auf Montag steht eine Unterkunft in der Kaserne in Flammen, Menschen laufen kopflos hin und her, der OvWa ist nirgendwo zu sehen und der Oberleutnant Müller, der zufällig da ist, übernimmt das Kommando, um Leben und Werte zu retten. Die Verordnung regelt diese Sachverhalte juristisch - die in Geschichte und Gegenwart sowieso immer und überall eintraten, wo die Notwendigkeit auftrat und auftritt.


    Das hat nichts damit zu tun, dass im Militär wie in der Beamtenschaft innerhalb der bestehenden hierarchischen Strukturen die jeweils Dienstältesten in der Verantwortung nachrücken, wenn die Führungsposition nicht besetzt ist.


    P.S. Würde in der beschriebenen Situation der Hauptmann Meier vorbeischlendern, wäre der OLt Müller übrigens auch aus dem Spiel und Hptm Meier hätte die Torte im Gesicht, weil er dienstälter ist. Steht alles im Gesetz, muss man einfach nur mal vor dem Zitieren nachlesen...

  • Ich musste zwar nur sechs Monate am Flugfeld oder knapp daneben stehn, aber den Quatsch hab ich noch ganz gut im Kopf. Nimm meinetwegen §5 der von uns beiden zitierten Verordnung. Wo gibt es in der Schule diese Möglichkeit? Und wen genau hätten die mit den blöden Karabinern abschießen sollen, dass ich im Wehrdienst nicht gewusst hätte, wer mein direkter Vorgesetzter ist? Die waren bis zum Kompaniechef hoch schön nach Dienstgraden sortiert und auf unseren Uniformen haben die Rangabzeichen immer schön geglitzert. :P


    P.S.: Ich habe beim Bund auch ehrlich gesagt nicht einmal den Fall erlebt, dass mir nicht klar gewesen wäre, wer eine Position gerade inne hat oder dass mir eine vakante Position aufgefallen wäre oder ein Leutnant als Kompaniechef, weil sie gerade sonst keinen hätten...

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    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    Nettes Intermezzo, aber könnt ihr für die Grundsatzdiskussion, welcher Offizier beim Bund wann, wie lange und aus welchem Grunde das Kommando übernehmen darf und muss bitte einen eigenen Thread aufmachen?
    Das Thema ist dann doch ein wenig sehr off-topic.


    Danke schön.


    kl. gr. frosch,

  • So Freitag ist das Gespräch und die Dame lieferte mir heute noch zwei schriftliche Anweisungen die wieder mal nicht rechtens sind.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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  • zwei schriftliche Anweisungen die wieder mal nicht rechtens sind

    Da würde ich mal überlegen, ob du die nicht remostrieren solltest oder gar musst. Soweit ich das verstanden habe, musst du als Beamter remonstrieren, wenn dir klar ist, dass die Weisungen rechtswidrig sind. Ich bin aber in solchen Rechtsfragen nicht firm. Taugt euer Personlarat was? Dann frag' doch den mal.


    Weiterhin einen langen Atem und die nötige Gelassenheit!

  • Da ich Gymnasiallehrer an einer Förderschule bin: kein Beamter. Schriftlichen Widerspruch hab ich aber eingelegt.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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