Teil der Klausur mit Bleistift geschrieben

  • Hallo zusammen,


    eine Schülerin hat heute einen Teil ihrer Klausur mit Bleistift ausgefüllt.
    Bin ich verpflichtet, dies mit 0 Punkten zu bewerten? Oder kann ich das
    so bewerten, wie ich möchte?


    Und steht im Schulgesetz (NDS) konkret, welche Stifte benutzt werden müssen? Habe selber nichts dazu gefunden..


    Vielen Dank.

  • Eine Abwertung der Klausur wegen Verstößen gegen Form und Ordnung geht in Ordnung (dazu gibt es auch Urteile), als ungenügend werten ist eher nicht drin. Ich würde mir die gesamte Klausur allerdings kopieren (beim Bleistiftverbot geht es ja darum, dass der nicht dokumentenecht sei, das gilt aber für die meisten Füller mit normaler Tinte ebenfalls...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich bewerte die Klausur zwar normal, aber ich lasse anschließend in den Bereichen, wo sie mit Bleistift geschrieben haben (Diagramme und Zeichnungen mal ausgenommen) keine "Einwände" zu nach dem Motto: "Flipper, da steht aber das Richtige". (Sicherheitshalber kopiere ich mir dann aber auch die Klausur)

  • <Mod-Modus >


    Thread bis auf weiteres geschlossen - ich warte auf Rückmeldung des Threadstarters.


    Ihr könnt euch bestimmt denken, warum.


    Kl.gr.Frosch, Moderator

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