Ref in Sachsen auf dem Land - 2.500 Euro

  • http://www.spiegel.de/lebenund…-1000-euro-a-1211938.html


    Hallo,
    Sachsen möchte angehende Referendarinnen und Referendare auf's Land locken und bezahlt dafür ab 2019 1.000 Euro mehr Gehalt.
    Ich finde das Angebot sehr verlockend und spiele mit dem Gedanken, mich dort zu bewerben.
    Allerdings würde ich nach dem Ref zurück nach NRW gehen wollen.
    Gibt es irgendwelche Hindernisse, die einem das erschweren könnten? Muss Sachsen einen ,,freigeben", wenn man wieder gehen möchte?


    Viele Grüße

  • Falls es da nicht irgendwelche Nebenbestimmungen gibt, zum Beispiel, dass du die 1000€ zurückzahlen musst, wenn Du nicht in Sachsen eingestellt wirst (so etwas ähnliches gab es mal bei der hessischen Polizei), sollte das gehen. Nach dem Referendariat bist du ja erst mal ohne Vertrag,

  • Ähh, stimmt das denn überhaupt?


    Der Artikel von den Plänen stammt von Juni - gestern wurde das neue 'Lehrergesetz' im Landtag beschlossen mit der Verbeamtung bis 42 und absolut unzureichender Kompensation für die älteren Beschäftigten.


    Von dieser Buschprämie war in der Berichterstattung nicht die Rede...

  • Wurde uns auch erzählt. Soweit ich weiß, muss man sich dann aber auch verpflichten, soundsoviele Jahre in der strukturschwachen Gegend aka Pampa zu bleiben. Wenn du dort also kein W-LAN haben solltest, bleibt das erst mal so :P

  • Mich würde das eher mal aus der Sicht der Gesetzgebung interessieren. Darf der Dienstherr Beamte mit der gleichen Jobbeschreibung unterschiedlich besolden? Eine Erschwerniszulage (sofern es so etwas bei Beamten überhaupt gibt) käme bei der Situation "flaches Land" ja wohl eher nicht in Betracht, sondern maximal bei einer Brennpunktschule. Dann müsste aber auch der Dorfpolizist anders besoldet werden als der Polizist in Dresden.

  • warum sollte das nicht erlaubt sein?
    Ist doch eine Art Schmerzensgeld/Gefahrenzulage (keine ernstzunehmende Infrastruktur, AfD-Gesocks in Massen,...)
    Es werden ja auch zB werdende Ärzte mit diversen "Prämien" versucht, "aufs Land" zu locken.
    Da will einfach keiner hin. Warum sollten also gerade Lehrer wollen? Also brauchen die einen finanziellen Anreiz, um vllt eine weitere Anfahrt in Kauf zu nehmen (dann leben sie weiter in der Zivilisation und unterrichten eben nur aAdW).

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Weil Beamte "amtsangemessen" besoldet werden und kein Gehalt bekommen. Deswegen stelle ich die Frage, ob das Amt auf dem flachen Land eine höhere Besoldung aus Angemessenheitsgründen erhalten kann oder nicht. Der Dienstherr kann ja nicht einfach willkürlich Besoldungen festlegen, sondern ist da recht vielen Zwängen unterstellt. In der Vergangenheit sind Ungleichheiten von Gerichten gekippt worden. Und hier reden wir nicht von 1,3% Lohnerhöhung oder nicht, sondern von annähernd einer Verdoppelung.


    Ich stimme dir aber zu, dass dem öffentlichen Dienst die Möglichkeit fehlt, unattraktive Stellen durch Zuwendungen attraktiver zu machen.

  • Eine Erschwerniszulage (sofern es so etwas bei Beamten überhaupt gibt) käme bei der Situation "flaches Land" ja wohl eher nicht in Betracht, sondern maximal bei einer Brennpunktschule.

    Warum soll es die Erschwerniszulage nicht geben? Wäre die Abendschule bei uns nicht bis 21 Uhr sondern bis 21.01 Uhr, würde ich ja auch eine Zulage für Nachtarbeit bekommen. Das ist dann auch eine Erschwerniszulage.


    Und Erschwernis auf dem Lande für Berufsanfänger ist z.B., daß es keinen ÖPNV gibt und man gleich zum Start schon ein Auto finanzieren muß, um den Posten überhaupt antreten zu können. Das würde sich meiner Meinung nach sogar mit dem Alimentationsprinzip in der Beamtenbesoldung decken.

  • Wäre aber trotzdem interessant zu erfahren, welche Kriterien genau gelten. Bestimmter Landkreis? Linienbusfrequenz > 1x am Tag? AfD-Prozente? :zahnluecke:

  • ...wo ist das bitte "nur"?
    Solche Kaltmieten gibts sogar in der Großstadt in NRW...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ...soundsoviele Jahre in der strukturschwachen Gegend aka Pampa zu bleiben. Wenn du dort also kein W-LAN haben solltest, bleibt das erst mal so :P

    In der Pampa, in der ich lebe, gibt es 1A W LAN.

  • Und Erschwernis auf dem Lande für Berufsanfänger ist z.B., daß es keinen ÖPNV gibt und man gleich zum Start schon ein Auto finanzieren muß, um den Posten überhaupt antreten zu können. Das würde sich meiner Meinung nach sogar mit dem Alimentationsprinzip in der Beamtenbesoldung decken.

    Das ist private Lebensführung. Der Beamte in München erhält auch nicht mehr Geld als der Beamte in Kleinkleckersdorf, nur weil die Miete dort günstiger ist. Ich möchte das auch gar nicht mit dir diskturieren, da es sich hierbei nicht um etwas kontroveres, sondern um was rechtliches handelt. Deshalb möchte ich gerne dazu entsprechende Begründungen für die Gesetzgebung finden.


    Anders formuliert: Sollte es so eine Zulage auch in NRW geben, würde ich als städtischer Lehrer wohl den Weg vors Gericht finden, um die Gleichheit der Bezüge festzustellen. Ich hätte nämlich auch gerne mehr Geld.

  • Denke in Sachsen handelt es sich dabei auch um einen Anwärtersonderzuschlag. Wird auch in BW bei Mangelfächern gezahlt.
    --> Bundesbesoldungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__63.html

    scheint such für Landesbeamte zu gelten:


    § 73


    Anwärtersonderzuschläge


    (1) Besteht ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern, können für den staatlichen Bereich die nach § 30 Satz 1des Sächsischen Beamtengesetzeszuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen regeln; für den kommunalen Bereich regelt dies die jeweilige oberste Dienstbehörde. Die Anwärtersonderzuschläge dürfen 70 Prozent des Anwärtergrundbetrags nicht übersteigen.
    (2) Die Gewährung der Anwärtersonderzuschläge kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.46

  • "(2) Die Gewährung der Anwärtersonderzuschläge kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden"


    Sprich: du bleibst schön da auf dem Land x Jahre sonst muss es alles zurückgezahlt werden.


    Wäre aber auch richtig so.

  • Das wird auch so sein, zumindest wenn einem im Anschluss eine Stelle angeboten wird.
    In BW muss man nach dem Ref mindestens fünf Jahre im Schuldienst verbleiben. Jedes geleistete Jahr reduziert die Rückzahlungspflicht um 20%.

Werbung