Unterstunden wider Willen

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    folgender hypothetischer Fall.
    Eine verbeamtete Kollegin aus SLH arbeitete seit Jahren Teilzeit mit 19 Wochenstunden. Die Schulleitung gestaltete die Unterrichtsverteilung in einem Jahr so, dass der Kollegin insgesamt 2,5 Unterstunden entstanden. Die Kollegin wird nicht um ihr Einverständnis gebeten und hätte gerne, wie vom Dienstherrn aus Kiel bewilligt, genau 19 Wochenstunden gearbeitet. Sie hat also ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt, diese wurde duch die Unterrichtsverteilung der Schulleitung aber lediglich nicht abgerufen.
    Diese 2,5 Unterstunden wurden trotzdem ins nächste Schuljahr übertragen.


    Schulintern ist geregelt, dass Teilzeitkräfte unter 20 Stunden einen freien Tag bekommen und dies ist einer der tragenden Gründe für die Beantragung der Teilzeit mit 19 Stunden. Den freien Tag hat die Kollegin auch in dem Jahr mit 2,5 Unterstunden Überhang zunächst erhalten, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schulleitung ihr zur (teilweisen) Tilgung der Unterstunden weitere Kurse gab für einen Zeitraum von mehreren Wochen. Davon lagen (nur) 2 Stunden, genau an ihrem freien Tag, für den sie deshalb extra kommen musste und der eigentliche Grund für die Teilzeit dadurch nicht mehr zum Tragen kam.
    Dadurch konnten von den 2,5 Unterstunden auch nur eine Unterstunde insgesamt abgebaut werden, obwohl die Kollegin darum bat, dass alle Unterstunden in dem Jahr getilgt werden sollen, zumal sie ja nun eh extra an ihrem freien Tag kommen muss.
    Die Schulleitung hat wiederrum 1,5 Unterstunden ins neue Schuljahr übertragen.


    Die Kollegin interessiert, ob dieses unfreiwillige Umgehen ihres freien Tages und der Übertrag von einmal 2,5 und einmal 1,5 Stunden, bzw. überhaupt die Beschäftigung mit Unterstunden gegen den Willen, rechtens ist. Sie hätte gerne eine unverbindliche Einschätzung von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, bevor sie Rechtsbeistand suchen wird.


    Vielen Dank!


    Dancing Needle

  • Dieses Vorgehen ist rechts: vgl. §3(2) Pflichtstundenerlass SH (Quelle)


    Man hat, im Übrigen, keinen Anspruch auf einen freien Tag, auch als Teilzeitlehrer. Aus schulorganistorischen Gründen kann eine Regelung aufgehoben werden.
    "Bei der Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Wochentage soll Teilzeitbeschäftigten mit bis zu 3/4 der regelmäßigen Unterrichtsverpflichtung ein unterrichtsfreier Tag ermöglicht werden." (Quelle)


    Die Kollegin sollte eher ruhig bleiben, denn aus welchem Grund soll die Kollegin Rechtsbeistand suchen?!

  • Ohne das geltende Schulrecht in SLH zu kennen:

    Man hat, im Übrigen, keinen Anspruch auf einen freien Tag, auch als Teilzeitlehrer.

    Je nachdem wie das schulintern geregelt wurde, kann es schon sein, dass die Kollegin einen Anspruch auf einen freien Tag hat. In einigen Bundesländern hat die Gesamtkonferenz das Recht, "Grundlagen der Unterrichtsverteilung und Stundenplangestältung" (oder eben so ähnlich) festzulegen. Wenn es dann einen entsprechenden Konferenzbeschluss gibt, ist der auch für die Schulleitung verbindlich.


    Aus dem vom calmac zitierten Pargraphen ist noch folgende Formulierung interessant:


    Zitat von Pflichtstundenverordnung SLH

    Sie sind bei nächstmöglicher Gelegenheit, spätestens jedoch im übernächsten Schuljahr auszugleichen.

    Je nachdem, wie lange du die Unterstunden also schon mitschleppst, kann es ein, dass eher der Schulleiter ruhig bleiben sollte, da er sich an diese Vorgabe evtl. nicht gehalten hat.

  • Ich bin kein Jurist aber halte die Chancen den freien Tag zu erstreiten für äußerst gering. Die SL wird sicher darlegen können warum ausgerechnet diese Kollegin leider unbedingt in diesen sauren Apfel beißen muss.
    Bevor ein Rechtsbeistand gesucht wird, würde ich zuerst mit dem Personalrat sprechen (dieser ist im Beitrag nicht erwähnt).


    Wg. den Unterstunden: man kann darauf pochen, aber das bedeutet evt. nicht nur keinen freien Tag mehr, sondern evt. auch eine Abordnung sonstwohin. Dessen sollte man sich bewusst sein.

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