Attestpflicht für Lehrer vor Ferien?

  • Hi,
    ich bin unheimlich sauer, weil ich mich aufgrund einer nervigen Erkältung (Nase dicht, Halsschmerzen) heute krankmelden musste und meine Schulleitung ein Attest verlangt! Ich fehle NIE! Ich kenne diese Form der Attestpflicht nur für Schüler, nicht für Lehrer. Die Schulleitung behauptet, sie sei verpflichtet, eine Krankmeldung einzufordern, da morgen die Ferien beginnen. Ich suche da einen Paragraphen zu, finde aber nichts. Arbeite in NRW.
    Wie kann man als Schulleitung nur so blöd sein, Leute, die maximal 3 Tage im Schuljahr fehlen, so zu drangsalieren? Ich habe Kollegen, die fehlen bei `nem Schnüpfchen direkt eine Woche. Ohne Stress zu kriegen.
    Gibt es eine solche Verordnung? Weiß wer was?

  • § 62 LBG NRW + entsprechende VV
    Ja, die Schulleitung darf einen Nachweis, aka Attest, verlangen.


    Dass sie das bei einem Lehrer, der nicht durch häufige oder "günstige" Krankheitstage auffällt, auch tut obwohl sie nicht muss, ist verständlicherweise ärgerlich aber nicht zu umgehen.

  • Ich kenne das auch nur so. Wenn man das weiß, kann man sich auch drauf einstellen. Finde ich vollkommen in Ordnung, sonst wären vielleicht tatsächlich so einige Kollegen versucht, die Ferien zu verlängern.


    Entweder man reißt sich zusammen und geht hin (wir haben am letzten Schultag immer nach der 4. Stunde Schluss) oder man ist so krank, dass sich vielleicht auch ein Arztbesuch lohnt.

  • Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen heute ohne Attest zu fehlen. Bin allerdings gestern auch schon zum Arzt, da es mir dreckig ging.
    Wenn Kollegen 5 Tage fehlen müssen diese auch eine Krankschreibung vorlegen.

  • Hi,
    ich habe Folgendes dazu gefunden:
    Wann muss man ein Attest vorlegen?
    Auch dies regelt eine entsprechende Verwaltungsvorschrift:
    VV zu §62 LBG NRW (Stand 11.2.2011)
    „1.2 Dauert die Dienstunfähigkeit länger als drei Arbeitstage, hat die Beamtin oder der Beamte
    eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Dienstunfähigkeit sowie deren
    voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Dauert die
    Erkrankung länger als in der Bescheinigung ange
    geben, ist die Beamtin oder der Beamte
    verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen (...). Bei tarifbeschäftigten



    Arbeitnehmern ist von einer Arbeitsunfähigkeit
    von länger als drei Kalendertagen die Rede.
    Innerhalb des Zeitraums der drei Kalendertage zählen also alle Tage mit (auch Feiertage,
    Ferientage, Wochenende). Siehe auch § 15 Abs. 2 ADO
    Ansonsten würde ich mal den Personalrat fragen.
    LG
    Cardrina

  • @Cadrina


    Mach dir mal die Mühe, die entsprechende Verwaltungsvorschrift und den Gesetzestext selbst zu lesen, statt einfach den ersten google Treffer, der die Frage gar nicht beantwortet, zu zitieren. Erwartet man von Schülern ja auch. ;) Dann erübrigen sich weitere Fragen von selbst. Den Personalrat muss man damit sicher nicht belästigen.

  • bzw. weiterzulesen.



    1.3
    Hat die Behörde Zweifel an der Dienstunfähigkeit der Beamtin oder des Beamten, so kann sie von ihr oder ihm abweichend von Ziffer 1.2 ab dem ersten Tag des Fernbleibens die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

    Also so, wie es oben schon steht.
    Ob das Verhalten deines Schulleiters notwendig ist, ist eine andere Frage - rechtlich ist es auf jeden Fall okay.


    kl. gr. frosch

  • Ich habe meine Zweifel
    Die Bezirksregierung ist Vorgesetzte Dienststelle und nicht der SL. Außerdem ist die Dreitageregelung der Regelfall nach ADO. Eine Abweichung hiervon. Im Einzelfall ist zu begründen. Eine generelle Abweichung ist m.E. mitbestimmungspflichtig nach LPVG
    Ferner muss eine solche Verpflichtung im Vorfeld erfolgen und nicht erst auf mündlichen Zuruf bei Krankmeldung.
    Im Übrigen ist, wenn ich es im Vorfeld weiss, die Attestpflicht vom ersten Tag letztlich der bessere Weg, da mein Arzt im Regelfall auch die notwendigen Rekonvaleszenz Zeiten berücksichtigt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich weiß nicht wo das Problem ist:


    Der Schulleiter kann auch von der Dreitageregelung abweichen in Fällen, wo er begründete Zweifel an der Erkankung hat. Wenn ich als Lehrer von den Schülern verlange, dass sie am Tag vor den Ferien ein ärztliches Attest vorlegen, dann ist es für mich selbstverständlich, dass mein Schulleiter auch vor den Ferien ein Attest verlangt (egal wie oft ich krank bin). Wenn ich krank bin, kann ich auch zum Arzt gehen und mir ein Attest besorgen. Vll. verschreibt er mir dann sogar ein paar Medikamente, damit die Nase frei wird.
    Wenn ich einen Tag vor den Ferien krank wäre, würde ich schon freiwillig zum Arzt gehen (auch wenn mein SL es nicht verlangt) und mir ein Attest besorgen (schon allein um "Getratsche" zu vermeiden). Mir wäre es zu doof direkt vor den Ferien zu fehlen ohne Attest.


    Und wenn die Kollegen bei einem kleinen "Schnüpfchen" fehlen und keinen Stress bekommen: Was soll der SL machen, wenn ein Arzt die Krankschreibung auspricht? Er ist der Fachmann. Außerdem steckt der besagte Kollege dann auch niemand anderes an.

  • Wer wg. einem Tag in krankem Zustand extra zum Arzt muss, kann sich nicht richtig auskurieren, was ja Sinn des Fehltages wäre. Wenn der zwangsmäßig aufgesuchte Arzt dann das Attest für mehrere Tage ausstellt, kann das immerhin nachgeholt werden.

  • ...
    Und wenn die Kollegen bei einem kleinen "Schnüpfchen" fehlen ...

    Ich frag mich v.a., wie man für andere beurteilen kann, welcher Art deren Erkrankung ist...


    Wenn ich nicht schon seit Jahren im Clinch mit meinem Chef läge, würde ich das Attest holen und gut ist. Ich sehe darin kein generelles Misstrauen dem Mitarbeiter ggü. und ein Arztbesuch ist keine Strafe.

  • ich finde die regelung unsäglich - misstrauen und ständige engmaschige kontrolle sind nichts positives, und ein arztbesuch ist bei einer starken erkältung sicherlich weniger förderlich in sachen genesung als ein tag im bett mit tee und ausruhen. zumal, wenn es kollegen trifft, die so gut wie nie krank sind. also ja, ich wäre stinksauer, und würde auch das gespräch mit dem personalrat/chef suchen. bei uns sind aber auch atteste völlig unüblich. wir vertrauen den kollegen und gehen nicht davon aus, dass sie krankfeiern bzw. die paar, bei denen man das vermuten könnte, juckt die attestpflicht auch nicht. die bleiben dann halt mit attest unnötig daheim.

  • Flipper
    Nochmal in Kurzfassung. Der SL ist Vorgesetzter aber nicht Dienstvorgesetzter. Es bedarf einer schriftlichen Anordnung der Bezreg und das im Vorfeld

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Karenztage haben ja durchaus ihren Sinn. Es ist gesundheitspolitischer Wahnsinn, wegen eines Durchfalls direkt einen Arzt aufzusuchen. Wenn ich Durchfall habe, kann ich aus verständlichen Gründen nicht vor der Klasse stehen. Ich brauche dann. eine Toilette und keinen Arzt. Das gleiche bei Migräneanfall, auch hier macht der Arzt nichts weiter als die AU auszustellen. Ansonsten benötigt der Patient ne Decke über den Kopf, Ruhe und ein Triptan, was meist schon zu Hause in der Schublade liegt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ... zumal, wenn es kollegen trifft, die so gut wie nie krank sind. also ja, ich wäre stinksauer, und würde auch das gespräch mit dem personalrat/chef suchen. bei uns sind aber auch atteste völlig unüblich. wir vertrauen den kollegen und gehen nicht davon aus, dass sie krankfeiern ...

    Ich finde den Arztbesuch normal, ich gehe generell zum Arzt, auch für einen Tag. Es kommt mir komisch vor, Mittwoch der Arbeit fernzubleiben und Donnerstag wieder dazustehen, v.a. wenn nicht äußerlich sichtbar ist, was man hat. Man sieht's ja auch hier an der Schnupfen-Debatte: manche Kollegen "gönnen" einem die Krankschreibung offenbar nicht und rätseln, wenn meine Nase läuft, ob ich wohl richtig krank bin. Vielleicht hab ich aber Bandscheibengedöns, Angstzustände, eine schlaflose Nacht mit krankem Kind oder kranken Eltern (So manche kümmert sich ja erst ums Kind und paar Jahre später um alte Eltern), Durchfall, Nagelbettentzündung oder weiß der Geier was für nicht sichtbare Probleme und brauche genau einen Tag, um zumindest wieder arbeitsfähig zu sein. Jeder weiß, dass man vor der Klasse präsent sein muss. Und da ich solchen Rätseleien vorbeugen will, lass ich mich eben vom Arzt beraten. Wenn der Chef also sagt, er kann nicht nachvollziehen, was Montag ist und will vor Ferien einen Schein, dann empfinde ich Ärger als unnötig. Aber jeder soll sich ärgern, worüber er mag :)

  • @ chemikus:
    Das Detail wäre mir relativ egal. Ich möchte gerne auf Dauer mit meinem Schulleiter in einem guten Verhältnis weiterarbeiten. Bevor ich mit ihm diese Grundsatzdiskussion führe, gehe ich - meinetwegen auch zähnenknirschend - zum Arzt und gut ist. Ich nutze die Kraft, die ich für das Aufregen vergeude, lieber zur Gesundung.


    Bei uns sind die Kollegen zum Glück so kollegial, dass sie sich keine GEdanken darüber machen, ob Kollege xy denn nun wegen einem Schnüpfchen oder wegen etwas anderem berechtigt oder scheinbar unberechtigt fehlt. Es gibt sogar Kollegen, die einem raten zu Hause zu bleiben, wenn man selbst verschnupft ist. Da werden keine ärztlichen Atteste angezweifelt.

  • Ich finde es auch völlig in Ordnung nach einem Attest zu verlangen. Oder hast du etwas zu verbergen und die Erkältung ist doch nicht allzu schlimm?

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