Ärzte und Beihilfe

  • Sag mal, hast du das ‚aber ich muss immer als Letzte was sagen‘-Syndrom?! Ich habe doch nicht gesagt, dass es falsch war, was dastand, sondern nur ERGÄNZT, weil es Leute gibt, für die es relevant ist.

  • Sag mal, hast du das ‚aber ich muss immer als Letzte was sagen‘-Syndrom?! Ich habe doch nicht gesagt, dass es falsch war, was dastand, sondern nur ERGÄNZT, weil es Leute gibt, für die es relevant ist.

    DAs ging aus deinem Post nicht klar hervor, dass es nur eine Ergänzung war und daher habe ich es ergänzt (weil auch ich das für relevant halte) und das Syndrom passt ja dann bei dir wunderbar, sonst hättest du es ja nicht mehr kommentieren müssen!

  • Susanneas Posting war aber wirklich eine klarstellende Ergänzung...


    Dann wurde mit der Möglichkeit des GKV-PV-Hopping ein neues Beamtenprivileg geschaffen (da es unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze ist - 'Normalsterliche' könen ja nur ab diesem recht hohen Bruttosatz in die PKV wechseln...(GKV war ja für Beamte weges des vollen Beitragssatzes nicht so dolle - jetzt wird sie attraktiv, da AG-Anteil bezahlt wird - und man kann ja immer noch in die PKV wechseln)


    Neuerdings kann man sich also als Beamter (im Regelfall) die jeweiligen Vorteile der beiden Systeme nacheinander wahrnehmen (okay, nur in die Richtung GKV-PKV)

  • Dann wurde mit der Möglichkeit des GKV-PV-Hopping ein neues Beamtenprivileg geschaffen (da es unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze ist - 'Normalsterliche' könen ja nur ab diesem recht hohen Bruttosatz in die PKV wechseln...(GKV war ja für Beamte weges des vollen Beitragssatzes nicht so dolle - jetzt wird sie attraktiv, da AG-Anteil bezahlt wird - und man kann ja immer noch in die PKV wechseln)



    Neuerdings kann man sich also als Beamter (im Regelfall) die jeweiligen Vorteile der beiden Systeme nacheinander wahrnehmen (okay, nur in die Richtung GKV-PKV)

    Wo gilt das denn? Ich bin in der GKV und in Hessen muss ich alles selbst bezahlen.

  • In Hamburg kann man sich den KK-Beitrag anteilig zahlen lassen.
    In Hessen kannst du Behandlungskosten die direkt von der GKV beglichen werden in einem aufwendigen Verfahren von der Beihilfe erstatten lassen (nicht aber die eigentlichen Beiträge)

  • In Hessen kannst du Behandlungskosten die direkt von der GKV beglichen werden in einem aufwendigen Verfahren von der Beihilfe erstatten lassen (nicht aber die eigentlichen Beiträge)

    wenn die GKV die Kosten bereits beglichen hat, wozu dann dann noch die Beihilfe Bemühungen? Bekomme ich den Anteil der Beihilfe für mich?

  • In Hessen gibt es die sogenannte Sachkosten-Beihilfe, man bekommt dabei einen Teil der von der GKV übernommenen Krankheitskosten erstattet. Das ist kompliziert und aufwendig, kann man ergoggeln. Maximal bekommt man jedoch 50% der Höhe der GKV Beiträge, wenn man sehr hohe Krankeitskosten hatte.

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