Die erste Klassenfahrt als Mama - Tipps erbeten

  • Weil es in NRW in der Allgemeinen Dienstordnung steht.

    Wo in der ADO steht das? Wo steht, dass man "unbedingt" fahren müsste?

    Wer damit nicht einverstanden ist, soll kein Lehrer werden.

    Das halte ich für ein ziemlich schwaches Kriterium für die Berufswahl. Hast du dir vor Beginn der Aufnahme deines Lehramtstudiums die ADO durchgelesen und danach entschieden, ob das der richtige Beruf für dich ist? Und wenn sich während oder nach der Ausbildung an dieser Verordnung etwas ändert, wechselst du deinen Beruf? Oder hattest du vielleicht doch noch andere Kriterien?


    Das ist keine "Mehrarbeit" die zusätzlich vergütet werden soll/muss, sondern das ist eine der Kernaufgaben von Lehrern. I

    Nein, eben nicht. Kernaufgabe von Lehrern ist unterrichten. Alles anderen unterliegt dem Zeitgeist und politischen Moden. Es ist auch legitim für den Dienstherren, solchen Moden nachzugeben und den Katalog der Aufgaben von Lehrern um Nicht-Kernaufgaben zu erweitern. So steht z.B. im Schulgesetz NRW "Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen Schülerinnen und Schüler [...]" Das führt der Dienstherr im Einzelnen auf, weil es eben nicht "ek klar" ist. Und von Reisen lese ich da nichts.


    Und da Klassenfahrten einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand bedeuten, der nicht im Rahmen der normalen Arbeitszeit erledigt werden kann, halte ich eine Vergütung der Überstunden durchaus für angemessen. Mal abgesehen davon, dass die sehr langen Dienst- und Bereitschaftszeiten, von denen Kollegen hier gelegentlich berichten, überhaupt nicht zumutbar sind. Wenn nicht mal acht Stunden Nachtruhe gewährleistet sind, sehen ich nicht, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen ist.

    §10 ADO NRW


    [...] Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste)

    Mitwirkung bedeutet nicht, dass man selbst auch fährt. Ich wirke selbstverständlich bei der Vorbereitung solcher Fahrten mit. Ich fahre nur nicht.


    Aber da steht nirgend etwas, dass überhaupt Fahrten stattfinden müssen. Genau so, wie es keine Verpflichtung zur Veranstaltung von Schulfesten gibt, oder? Und bist du sicher, dass alle Lehrer außerunterrichtlichen Schulsport anbieten? Was ist denn mit denen, die das nicht tun? Hätten die alle keine Lehrer werden dürfen? Oder willst du sie nur durch die Mangel des Disziplinarrechts drehen? Ich finde es ja schön zu sehen, wie schnell Kollegen bereit sind, einander dienstrechtliche Konsequenzen an den Hals zu wünschen. Ich würde aber mal schauen, ob ich alle Vorschriften brav einhalte, bevor ich zum Stein greife.


    Aber gerne, der Schulleiter kann sich gerne auf diesen Passus berufen, wenn er mich anweisen möchte, eine Fahrt unter eigener Teilnahme durchzuführen (hat er bisher nicht). Dann würde ich natürlich nicht einfach nicht fahren, sondern die Weisung remostrieren und sehen, was dabei 'rum kommt. Wenn ich fahren muss, fahre ich. Falls nicht, nicht. Ich sehe jedoch keinen Anlass, in vorauseilendem Gehorsam Fahrten zu planen, die nicht notwendig oder sinnvoll sind.


    Achja: ich wäre so fair, meinem Schulleiter auch mitzuteilen, dass ich nicht bereit bin, Kosten für die Reise auszulegen. Ich vergebe keine Kredite, erst recht keine zinslosen, bei denen die Rückzahlungsmodalitäten mich unangemessen benachteiligen.

    Stichwort Fahrtenkonzept und Schulkonferenz

    Falls wir noch in NRW sind und du dich hierbei auf die Richtlinien für Schulfahrten beziehst (deinen Satzbau empfinde ich da etwas unübersichtlich), so sei klargestellt, dass hierin geregelt ist, wann man fahren darf, nicht wann man muss. Damit eine Fahrt stattfinden kann, muss diese beantragt werden. Der SL prüft dann, ob diese ins Fahrtenkonzept passt. Nur dann darf er sie genehmigen. Eine Regelung, dass Fahrten angewiesen werden können, findet sich dort nicht.


    Die Regelung in der Dienstordnung, dass die Teilnahme an fahrten Dienstgeschäft ist, bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der SL nicht sagen kann, der jeweilige Lehrer solle doch ehrenamtlich in seiner Freizeit fahren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    5 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ja, in Hessen sind Klassenfahrten verbindlich in der Dienstordnung vorgesehen. (nein, ich suche jetzt nicht den Paragraphen heraus).

    Könnte aber nichts schaden, da noch mal nachzulesen, was da genau steht. Änhlich wie in NRW habt ihr in Hessen einen Passus zur "Mitwirkung" stehen. Es sind aber keine Fahrten verbindlich vorgesehen.

    Lehrkräfte in der Regel hier ohnehin nichts

    Eigentlich eine Selbsverständlichkeit, die wohl aber schon als Entgegenkommen empfunden wird. Was ist denn außerhalb der Regel? Gibt es Fälle, in den Kollegen zahlen (müssen)?

    Als Vollzeitkraft bekommt man Vollzeit bezahlt, nicht mehr nicht weniger.

    Alle Überstunden fallen also hinten über. So habe ich es befürchtet.


    Als Teilzeitkraft muss man durchaus dafür kämpfen, den Mehraufwand bis zum vollen Deputat als Freizeitausgleich zu bekommen, erst nachrangig ist eine zusätzliche Vergütung vorgesehen (ich kenne bisher niemanden, der das ausgezahlt bekommen hat).

    Auch nett. Durchaus ein Grund nicht zu fahren.



    Das letzte Argument war "Dann ist am Rest der (kleinen) Schule ja gar kein ordnungsgemäßer Unterricht möglich".

    Da fehlt mir das Verständnis. Wenn nicht genug Lehrer für Unterricht und Fahrt da sind, muss die Fahrt entfallen. Ansonsten empfehle ich genau zu prüfen, ob man nicht eine Überforderungsanzeige erstattet. Dazu ist man gegebenenfalls verpflichtet.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ja, den gibt es, die Schulleitung übernimmt die volle Verantwortung, genauso wie vorher unterschrieben wird, dass die Eltern vor Ort die selben Rechte wie die Lehrer haben usw.

    Nur haben sie eben nicht die selbe Ausbildung.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich wundere mich ja immer mal wieder darüber, was von einigen Leuten hier als obligatorisch betrachtet wird und dann stellt sich heraus, dass es so im Schulgesetz gar nicht drin steht. Und dann beschwert ihr euch über unvergütete Mehrarbeit ... Ich schreib jetzt einfach mal, wie es bei uns geregelt ist, nur so als Anregung, wie man es (soweit dies schulhausintern überhaupt möglich ist) regeln könnte:


    Gemäss Arbeitsvertrag muss ein Lehrer im Baselland bei einem 100 % Deputat 41.5 Zeitstunden pro Woche arbeiten. Diese Arbeitszeit verteilt sich anteilig auf verschiedenen Bereiche, also Unterricht, Beratung von Schülern und Eltern, Schulentwicklung, Fortbildung, etc. Diese Bereiche sind je nach Schulstufe unterschiedlich gewichtet, wobei das vom Kanton relativ genau vorgegeben ist, wie viel Zeit in welchen Bereich abzuleisten ist. Die abgeleisteten Arbeitsstunden tragen wir in ein Formular ein, das einmal pro Jahr zusammen mit einem Mitglied der Schulleitung angeschaut wird. Grundsätzlich wird von uns schon erwartet, dass wir mit auf Schulreisen gehen, allerdings gibt es im Kollegium einige Ausnahmen, die aus diversen Gründen gar nicht mitfahren. Das kann temporär so sein, weil die Kinder noch sehr klein und entsprechend schwierig zu versorgen sind, das kann aber auch dauerhaft so sein, weil jemand z. B. an irgendeiner chronischen Krankheit leidet. Dann trägt derjenige im entsprechenden Bereich seines Formulars halt keine Arbeitsstunden ein, die er auf einer Schulreise zugebracht hat sondern irgendwas anderes und fertig ist die Wurst. Ich gehe am Ende dieses Schuljahres z. B. wieder mit auf eine Abschlussfahrt. Würde ich das nicht tun, müsste ich eine Projektwoche organisieren. Ich gehe lieber mit auf Schulreise, anderen Kollegen ist die Projektwoche lieber. Für die Dauer der Schulreise wird mein Deputat dann auch von 86 % auf 100 % aufgestockt, meine Unkosten übernimmt der Kanton.



    Abteilungsleitung in der Entwicklung bei Siemens. Klara F., eine junge Mutter, muss eine Dienstreise machen.

    Mhm, ja ... Deswegen haben ja so viele Abteilungsleiterinnen bei der Siemens kleine Kinder, nicht wahr? Meine Lebensgefährtin ist in ihrer Branche weit und breit die einzige Frau in einer echten Führungsposition und guess what, sie ist kinderlos. Roche und Novartis führen immerhin noch einen betriebseigenen Kindergarten aber für ne Dienstreise kannste dann auch selber gucken, wo die Kinder bleiben.

  • Ja, den gibt es, die Schulleitung übernimmt die volle Verantwortung, genauso wie vorher unterschrieben wird, dass die Eltern vor Ort die selben Rechte wie die Lehrer haben usw.

    Nur eben nicht die selbe Ausbildung.

    Das stimmt ja so eben nicht immer

    Einzelne Ausnahmen ändern an der Grundproblematik nichts.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nur eben nicht die selbe Ausbildung.

    Einzelne Ausnahmen ändern an der Grundproblematik nichts.

    Wieso, was ist daran die Grundproblematik, da ja hier fast jeder als Lehrer arbeiten darf sind teilweise Eltern sogar qualifizierter als die Lehrer. Also wo liegt dein Problem darin?!?

  • Wieso, was ist daran die Grundproblematik, da ja hier fast jeder als Lehrer arbeiten darf

    Das dürfte eine bewusste Übertreibung sein. Als rhethorisches Mittel legitim. Im echten Leben dürften die Mehrheit der Lehrer ihren Beruf erlernt haben und z.B. auch eine Unterweisung in Rechtsfragen bekommen haben, so dass sie zumindest wissen, was sie dürfen.

    teilweise Eltern sogar qualifizierter als die Lehrer.

    Was auch immer "teilweise" bedeuten mag. Generell ist die formale Qualifikation für Eltern geringer, als die für Lehrer. Ich weiß halt nicht, ob die entsprechenden Schulen wirklich die Möglichkeit haben, die sich anbietenden Lehrer nach tatsächlicher Qualifikation zu filtern. Dann wäre alles glatt. Wenn nicht, nicht.


    Also wo liegt dein Problem darin?

    Mein Problem? Ich habe keines. Da ich weder als Lehrer fahre noch als Elter, noch beabsichtige eigene Kinder bei elternbeaufsichtigten Fahrten mitzuschicken, betrifft mich das schon mal nicht. Wer so etwas entscheidet, trägt auch die Verantwortung. Generell ist es aber problematisch, Veranstaltungen durchführen zu wolen, für die das Personal fehlt, wenn man dann gezwungen ist, auf weniger qualifizierte Aushilfen ausweichen zu müssen.


    Nur mal als Vergleich, für die ehremamtliche Tätigkeit im Sportverein musste ich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, da sich die Tätigkeit auch auf Kinder-und Jugendgruppen erstreckt. Im Übrigen unabhängig davon, dass ich hauptberuflich mit jener Personengruppe befasst bin. Wie sieht das jetzt mit den mitreisenden Eltern aus? Müssen die auch etwas vorlegen? Würde mich mal interessieren?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Das dürfte eine bewusste Übertreibung sein. Als rhethorisches Mittel legitim. Im echten Leben dürften die Mehrheit der Lehrer ihren Beruf erlernt haben und z.B. auch eine Unterweisung in Rechtsfragen bekommen haben, so dass sie zumindest wissen, was sie dürfen.

    Leider für Berlin und auch z.T. Brandenburg keine Übertreibung sondern die bittere Wahrheit, um in Berlin als Lehrer Arbeiten zu dürfen musst du z.B. als Student immatrikuliert sein, Fachrichtung, Semester usw. ist dabei vollkommen egal.


    Was auch immer "teilweise" bedeuten mag. Generell ist die formale Qualifikation für Eltern geringer, als die für Lehrer. Ich weiß halt nicht, ob die entsprechenden Schulen wirklich die Möglichkeit haben, die sich anbietenden Lehrer nach tatsächlicher Qualifikation zu filtern. Dann wäre alles glatt. Wenn nicht, nicht.

    s.o. Das heißt, das die Eltern im Gegensatz zu dem, was in den Schulen arbeitet eben Pädagogik oder Lehramt studiert haben und damit eben eigentlich deutlich qualifizierter sind als die Lehrer.


    Nur mal als Vergleich, für die ehremamtliche Tätigkeit im Sportverein musste ich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, da sich die Tätigkeit auch auf Kinder-und Jugendgruppen erstreckt. Im Übrigen unabhängig davon, dass ich hauptberuflich mit jener Personengruppe befasst bin. Wie sieht das jetzt mit den mitreisenden Eltern aus? Müssen die auch etwas vorlegen? Würde mich mal interessieren?

    DAs ist die einzige Qualifizierung, die die Eltern brauchen und das auch unabhängig davon, was sie hauptberuflich machen!

  • O. Meier, das siehst du doch sehr aus der BK-Sicht. Als Student für Grundschul oder Sek1-Lehramt ist einem schon klar, dass Klassenfahrten dazugehören.


    Und wenn Lehrer sie nicht mehr machen, wäre das sehr traurig für die Schüler. Das gehört doch dazu. Ich mache sie alle 4 Jahre und auch wenn es anstrengend ist, habe ich am Ende doch viel Spaß dabei.

  • Es kommt auf die Eltern an. Wenn sie nachher petzen, dass S XY Heimweh hatte, ins Bett gemacht, Schüler Z verprügelt hat, dann möchte ich das nicht. Sprich: Eltern müssen verschwiegen sein. Unsere sind das nicht.

  • Es kommt auf die Eltern an. Wenn sie nachher petzen, dass S XY Heimweh hatte, ins Bett gemacht, Schüler Z verprügelt hat, dann möchte ich das nicht. Sprich: Eltern müssen verschwiegen sein. Unsere sind das nicht.

    Ich glaube davon stand da auch noch was drin, ja. Aber solche Sachen haben doch eh die Kinder brühwarm nach Hause durchgegeben, dass z den Schrank kaputt gemacht hat z.B.

  • um in Berlin als Lehrer Arbeiten zu dürfen musst du z.B. als Student immatrikuliert sein

    Das ist dann aber immer noch nicht "fast jeder". Gibt es Zahlen, wie viele Lehrer in Berlin kein zweites Staatsexamen haben? Aber ansonsten kenne ich das Spiel, je höher der Bedarf desto niedriger die Anforderungen. Ob man wenig erfahrenen und unausgebildete Aushilfen auf Klassenfahrt schicken muss, ist dann noch 'ne andere Frage. Und überhaupt, wenn man schon kanpp ist, den Unterricht abzudecken, sollte man vielleicht zusehen, dass die Lehrer in der Schule sind und niht in der Weltgeschichte 'rumreisen.

    das die Eltern [...] eben Pädagogik oder Lehramt studiert haben

    Keine Ahnung, wann die Vorschriften da geändert worden, aber ich kenne Leute, die noch ohne Studium Eltern geworden sind. Didididid didid. Wenn diejenigen, die da mitfahren, allesamt 'ne berufliche Qualifikation haben, fehlt mir allerdings das Verständnis für derartige Unprofessionalität. Derartiges Verschenken von Arbeitskraft macht doch die Preise kaputt. Da muss man sich ja nicht wundern, dass dann im pädagogischen Bereich schlecht bezahlt wird bzw. die Stellen fehlen. Mein Orthopäde ist wieder gefragt.


    [Führungszeugnis]

    DAs ist die einzige Qualifizierung, die die Eltern brauchen und das auch unabhängig davon, was sie hauptberuflich machen!

    Zumindest das. Mir wurd schon Angst bange bei der Vorstellung, dass hier eine Extrawurst gebacken wird, damit auch ja die Fahrten kostenarm stattfinden.


    Auf der anderen Seite müssen die Eltern eben keine fachliche Qualifikation aufweisen. So oder so, es wird eine eigentlich berufliche Tätigkiet hier ehrenamtlich ausgeübt. Dienstherr und Schulträger sind mal wieder fein 'raus. Es gibt genug Stellen, an denen man ehrenmamtlich tätig werden kann. Wenn die politisch Verantwortlichen meinen, dass Klassenfahrten "dazu gehören", müssen sie für Personal sorgen und das auch bezahlen. Und im Zweifelsfall vorher ausbilden.


    Ansonsten finde ich die Fragestellung ehrenamtlichen Aufsichtspersonals nicht so vorrangig. Wer unter den Bedingungen fahren möchte, soll's tun.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • O. Meier, das siehst du doch sehr aus der BK-Sicht.

    Ich kann mich gar nicht erinnern, BK-spezifische Vorschriften zitiert zu haben. Aber gut.

    Als Student für Grundschul oder Sek1-Lehramt ist einem schon klar, dass Klassenfahrten dazugehören.

    Wenn das bedeutet, dass man schon als Studentin klar hat, dass man fahren wird, und dann hinterher auch fährt, ist alles klar. Wenn das bedeutet, dass man sich über die Sinnhaftigkeit solcher Veranstaltungen - und insbesondere um eine Aufwand-Nutzen-Abwägung - keinen Kopp mehr machen muss, weil "gehört ja dazu, haben wir schon immer so gemacht, auf der Terasse nur Kännchen, Schulterzuck, worum geht's", geht der Ärger schon los.



    Und wenn Lehrer sie nicht mehr machen, wäre das sehr traurig für die Schüler.

    Wenn es keine Fahrten gäbe, würde den Kindern nichts fehlen. Wo aber steht, dass für Kinder nicht auch mal etwas traurig sein darf? Müssen sie immer alles haben, damit sie ja nicht traurig werden? Ich find's traurig, dass es Schüler gibt, die ohe Schulbrot aufschlagen, weil sie sich schlicht keines schmieren konnten, weil kein Brot im Hause ist.


    habe ich am Ende doch viel Spaß dabei.

    Schön, freut mich für dich.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Du zeigst mal wieder, das eine Diskussion mit dir sinnlos ist, denn du liest ja eh nur das, was du möchtest!


    Ja, ist klar. Die mangelnde Verschwiegenheitder Kinder rechtfertigt die mangelde Verschwiegenheit des Begleitpersonals?

    Wo steht denn, das die deshalb nicht verschwiegen sind, aber es ist eh schon angekommen bei den Eltern bevor überhaupt jemand der Begleitpersonen die Chance hätte nicht verschwiegen zu sein.

  • Du zeigst mal wieder, das eine Diskussion mit dir sinnlos ist

    Ja, so ist das. Mach' was draus.



    denn du liest ja eh nur das, was du möchtest!

    Du liest Sachen, die su nicht lesen möchtest?



    Wo steht denn, das die deshalb nicht verschwiegen sind, aber es ist eh schon angekommen bei den Eltern bevor überhaupt jemand der Begleitpersonen die Chance hätte nicht verschwiegen zu sein.

    Über so etwas musst du in der Tat mit mir nicht diskutieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: Ergänzung.

  • Ich hab das Gefühl, dass sich diejenigen, die gerne oder aus Pflichtgefühl auf Klassenfahrt gehen, hier teilweise persönlich angegriffen fühlen, obwohl das gar nicht sein müsste. Kann doch jeder machen, wie er will. Je nach Bundesland, Schulform, persönlichen Umständen, Klassenzusammensetzung ergeben sich da große Unterschiede und somit ist die Diskussion schwierig, weil die Vergleichbarkeit fehlt.


    Ich kann beide Denkweisen verstehen.


    Als Kompromiss bietet sich an, kürzer zu fahren (meine Kinder waren teilweise auch nur zwei Nächte weg - weniger belastend für die Lehrer, weniger Unterrichtsentfall, weniger Kosten, und trotzdem ein tolles Erlebnis für die Kinder). Oder man kann eine Woche lang Tagesausflüge in die Umgebung machen und jeder schläft daheim.

  • Eltern als Begleitperson kann so oder so ausgehen: Es gibt die Tüchtigen, die den Überblick haben und selbst sehen, wo sie gebraucht werden. Dann gibt es diejenigen, die rumstehen und denen man alles sagen muss. Am schlimmsten ist es, wenn gleich 2 befreundete Mütter mitfahren, die abends auf dem Zimmer Sekt trinken und auch sonst die ganze Zeit ratschen.


    Kolleginnen als Begleitperson mitnehmen geht an meiner kleinen Schule nur, wenn deren Klasse auch mitfährt, selbst dann brauchen wir noch jemanden, den 2 Erwachsene für 50 Kinder ist bissel zu wenig.

  • Kolleginnen als Begleitperson mitnehmen geht an meiner kleinen Schule nur, wenn deren Klasse auch mitfährt, selbst dann brauchen wir noch jemanden, den 2 Erwachsene für 50 Kinder ist bissel zu wenig.

    Zusammengefasst: Eure personellen Ressourcen reichen nicht für Klassenfahrten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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