Beihilfe: Selbstbehalt bei im Vorjahr eingereichten Rechnungen

  • Weiß jemand, wie es sich mit dem Selbstbehalt bei der Beihilfe verhält, wenn man die Rechnungen im Dezember eingereicht hat, diese aber erst im Januar verarbeitet werden?

    • Offizieller Beitrag

    Bezieht sich der Selbstbehalt nicht auf das Jahr der Rechnungsstellung?

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • So meine ich es auch gelesen zu haben. Die Beihilfe möchte vermeiden, dass du Rechnungen aus dem 4. Quartal eines Jahres einfach ins nächste Jahr mitschleppst, damit du eventuell den Selbstbehalt im alten Jahr sparst. Macht die PKV, soweit ich weiß, ja auch nicht anders

  • In NRW gilt das Rechnungsdatum, vor 2016 war es bei der Beihilfe das Behandlungsdatum.


    Was aber manchmal interessant ist: die Höhe der KDP wird aber beim ersten Antrag des Jahres festgelegt. Da lohnt es sich den Antrag zum passenden Zeitpunkt zu stellen. (Z.B. Bei Teilzeit mit geringerem Stundenumfang, oder in EZ (nicht im Mutterschutz!)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

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