Klassenarbeit Deutsch, abgeschrieben aus dem Intenet


  • Mach dich auf jeden Fall auf Diskussionen gefasst, wenn du den Schülern erst ankündigst, dass neu geschrieben wird und dann doch nicht geschrieben wird. Da haben sich evtl. auch andere Hoffnungen gemacht.

    Naja, wenn sie ihre Ergebnisse noch nicht kennen, besteht da wohl weniger Gefahr.
    Ansonsten, finde ich, ist es doch auch okay, mal zu sagen, dass man sich noch einmal Gedanken darüber gemacht hat und nun entschieden hat, die Ehrlichen nicht auch bestrafen zu wollen. So lange das nicht ständig vorkommt, sollte das kein Problem sein.

  • Naja, wenn sie ihre Ergebnisse noch nicht kennen, besteht da wohl weniger Gefahr.Ansonsten, finde ich, ist es doch auch okay, mal zu sagen, dass man sich noch einmal Gedanken darüber gemacht hat und nun entschieden hat, die Ehrlichen nicht auch bestrafen zu wollen. So lange das nicht ständig vorkommt, sollte das kein Problem sein.

    Das war auch nicht als Kritik, sondern als Vorwarnung gemeint.
    Ich bin jetzt mal von meiner Klasse ausgegangen (die eh gerne diskutiert) und da hätte ich auf jeden Fall Diskussionen gehabt.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Wenn du das Thema zuvor bekannt gibst, musst du damit rechnen, dass die Schüler sich im Internet oder anderweitig zu dem Thema informieren...

    ...und einen kompletten Aufsatz kopieren? Nö, das hätte ich nicht erwartet. Plagiat, Note 6. Selbst im unwahrscheinlichsten Fall, "5 Leute lernen Aufsatz auswendig" fehlt das Zitat. Yestorty schrieb es bereits.


    Blätter vorher normalgroß beschreiben ist der kackdreisteste, weil unauffälligste Spickzettel 8)

  • Naja, kleine Schule, kurze Dienstwege :). Wir haben da ein E-Mail Netzwerk, wo alle regelmäßig schauen.
    Nun ja, wenn Diskussionen aufkommen, kann ich die FBL und den SL dazu holen. Der Rückhalt ist super bei uns :)).


  • Hallo Helvi73,


    das Phänomen, dass SuS ganze Vorlagen/Beispielaufsätze auswendig lernen, hatte ich auch schon. Es sind zum Glück immer Einzelfälle, aber - wie hier schon gesagt wurde - gerade schwächere/überforderte SuS lernen gerne ganze Textpassagen einfach auswendig und schreiben sie dann wortgetreu wieder hin, obwohl sie gar nicht zur Aufgabenstellung passen.


    Eine Schülerin hat mir Teile meines selbst zuvor ausgeteilten (selbst verfassten) Beispielaufsatzes serviert, die selbst von ihr geschriebenen Teile waren komplett am Thema vorbei. Ich hätte das als Schüler niemals geschafft, solche Auswendiglernleistungen zu vollbringen und dabei vor allem nicht mal zu kapieren, was man da auswendig lernt. Faszinierend. :ohh:


    Natürlich kannst du keine Kollektivstrafe anwenden, denn es haben ja nur einzelne SuS einen Täuschungsversuch unternommen und diejenigen sind klar zu benennen. Andernfalls würde das unweigerlich - und auch gerechtfertigt - zu Elternprotesten führen. Ob man nun gleich eine 6,0 dafür gibt, bleibt deiner pädagogischen Haltung/Einschätzung überlassen. War es nicht ganz klar, dass nichts aus dem Internet wortwörtlich übernommen werden darf und wurde das von einigen SuS eben falsch verstanden (manchmal drückt man sich ja auch etwas ungünstig aus), kann man darüber nachdenken, ob eine Gelegenheit zur Wiederholung vielleicht die pädagogisch sinnvollere Wahl wäre. Besteht kein Zweifel darüber, dass hier eine von langer Hand (vielleicht sogar von einer kleinen Gruppe) geplante Täuschung gegen klare Vorgaben erfolgte, wäre die ungenügende Benotung sicherlich vertretbar. Das muss du aus der Situation heraus abwägen und entscheiden.


    In diesem Fall sind natürlich Erziehungs- u. Ordnungsmaßnahmen wie zeitweiliger Unterrichtsausschluss etc. (die hier vorgeschlagen wurden) schulrechtlich gar kein Thema. Es gilt wahrscheinlich in jedem Bundesland diesbezüglich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.


    der Buntflieger

  • Wie lange dauert denn so eine Deutschschulaufgabe bei Euch? Falls länger - gehen SuS während der Arbeit aufs Klo?
    Bei uns müssen sie zwar immer ihr Handy abgeben, aber ich habe den Verdacht, dass da EIN Handy abgegeben wird und das andere wird dann mit aufs Klo genommen, da kann man dann auch gut aus dem Internet abschreiben (allerdings wohl nicht mehrere Seiten).
    Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt.

  • Wie lange dauert denn so eine Deutschschulaufgabe bei Euch? Falls länger - gehen SuS während der Arbeit aufs Klo?
    Bei uns müssen sie zwar immer ihr Handy abgeben, aber ich habe den Verdacht, dass da EIN Handy abgegeben wird und das andere wird dann mit aufs Klo genommen, da kann man dann auch gut aus dem Internet abschreiben (allerdings wohl nicht mehrere Seiten).
    Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt.


    Hallo DeadPoet,


    direkt und pauschal die Note 6 für einen Täuschungsversuch zu verhängen, ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.


    Hier mal der Passus aus dem Landesrecht BW, die konkrete Stelle fett von mir hervorgehoben:


    (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.


    der Buntflieger

  • Besonders faszinierend finde ich, dass ja nicht nur Passagen von Fremdtexten übernommen wurden (was man ja punktuell tolerieren könnte u.U.), sondern komplette Aufsätze vom ersten Wort bis zum letzten Punkt. Und wenn man nicht weiß, dass das unter keinen Umständen geht, sorry, dann hat man nichts in der 11. Klasse zu tun.
    Außerdem muss ich sagen, dass das meine Intelligenz beleidigt. Meinen die denn, ich hätte keinen Internetzugang????

  • lieber buntflieger, dir ist klar, dass nrw nicht bayern ist, da kommt der dead poet her, und die threadstarterin ist aus niedersachen, oder? und bildung und die jeweiligen rechtsgrundlagen damit auch ländersache sind? föderalismus?


    was die sus angeht, die alles auswendiglernen: die sind einfach nur völlig, wirklich völlig überfordert und unter großem leistungsdruck. immerhin versuchen sie, den ansprüchen ihrer umwelt (lehrer, schulsystem, eltern...) irgendwie durch aufwand und mühe gerecht zu werden. das hat man ihnen so beigebracht: jeder kann alles schaffen, wenn er/sie sich nur stets strebend bemüht.- ja, oder halt auch nicht, weder kann jeder die olympianorm in sport x schaffen, noch schaft es wirklich jeder, zu promovieren, und manche scheitern halt schon in der gymnasialen oberstufe. das ist schmerzhaft, wenn man dir vermittelt hat, dass nur ein studium das wahre ist und dafür braucht man abi, weil du dann gezwungen wärst, dich als minderwertig zu betrachten, wenn du die oberstufe verlässt. also - lernst du riesige textmengen auswendig und hoffst das beste. verständlich, und von einem so jungen menschen kann man kaum was anderes erwarten.


    daher: bei sowas im regelfall elterngespräch, stufenbetreuung einschalten, schullaufbahnberatung anleiern. die probleme beschränken sich seltenst nur auf das fach deutsch.

  • Für Niedersachsen (Bundesland des Thread-Erstellers) hilft es aber recht wenig, wenn du BW zitierst. Und in Bayern ist es wieder anders - also was soll das?
    Dazu kommt: Es handelt sich hier um eine besonders schwere Täuschung.

  • Nun habe ich der Klasse mitgeteilt, dass die Arbeit nicht zu beurteilen ist

    Ist sie sehr wohl. Die Plagiatöre bekommen eine sechs, der Rest das, was ihm zusteht. Alle nochmal schreiben zu lassen, weil ein Teil sich unlauter verhalten hat, finde ich, räusper, komisch.


    Aber das ist wohl soweit schon geklärt ....

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • lieber buntflieger, dir ist klar, dass nrw nicht bayern ist, da kommt der dead poet her, und die threadstarterin ist aus niedersachen, oder? und bildung und die jeweiligen rechtsgrundlagen damit auch ländersache sind? föderalismus?


    Hallo keckks,


    es geht durchaus auch etwas höflicher (weniger bevormundend), wie ich finde.


    Erstens ist mir natürlich bewusst, dass jedes Bundesland eigene Schulgesetze hat, weshalb ich extra "BW" hinzugefügt hatte. Des Weiteren gibt es trotz Föderalismus sehr große inhaltliche Übereinstimmungen (Stichwort: "Hamburger Abkommen") zwischen den Bundesländern in allen wesentlichen Punkten.


    Anbei das passende niedersächsische Schulgesetz als Zitat:


    10. Wird bei oder nach Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Fachlehrkraft je nach Schwere des Falles, ob die Arbeit gleichwohl bewertet, die Wiederholung angeordnet oder die Note „ungenügend” erteilt wird.


    der Buntflieger

  • Die ganze Klasse noch einmal schreiben lassen würde ich nicht. Bestenfalls die "Betrüger" vor die Wahl stellen: Note 6 akzeptieren oder neue Arbeit schreiben. Aber nur, weil ich es von dir nicht glücklich finde, die Themen vorher bekannt zu geben. Eigentlich musstest du mit so etwas rechen.

  • Für Niedersachsen (Bundesland des Thread-Erstellers) hilft es aber recht wenig, wenn du BW zitierst. Und in Bayern ist es wieder anders - also was soll das?Dazu kommt: Es handelt sich hier um eine besonders schwere Täuschung.


    Hallo DeadPoet,


    zu Bayern finde ich auf die Schnelle nichts, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es ausgerechnet dort keinen pädagogischen Ermessensspielraum bei Täuschungsversuchen gibt. Gern lass ich mich aber diesbezüglich belehren.


    Ob es sich um eine "besonders schwere Täuschung" handelt, liegt eben im Ermessen des jeweiligen Fachlehrers/Pädagogen und der konkreten Gesamtsituation, die wir hier allesamt nur sehr eingeschränkt beurteilen können.


    der Buntflieger

  • Eben. Die Lehrkraft entscheidet nach Schwere des Falls. Eine komplette Deutschschulaufgabe ohne Eigenleistung ist ein schwerer Fall. Ich habe außerdem in meinem ersten Beitrag - den Du meintest, kommentieren zu müssen - geschrieben: "Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt."



    Wie Du dann darauf kommst, "direkt und pauschal die Note 6 für einen Täuschungsversuch zu verhängen, ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders" antworten zu müssen, ist mir nicht klar. Denn ich verhänge nicht "pauschal" die Note 6 für einen Täuschungsversuch, sondern in diesem Fall, in dem 0 Eigenleistung vorliegt. Davon abgesehen, wenn Dir schon so viel an Genauigkeit liegt, es liegt kein Täuschungsversuch vor, sondern eine Täuschung.


    Dass mit den "großen Übereinstimmungen" ist in manchen Punkten richtig, in vielen aber falsch (z.B. gibt es in Bayern keine Kopfnoten, die Zeugnisnote wird arithmetisch berechnet und liegt nicht so stark im päd. Ermessen einer Lehrkraft wie in anderen Bundesländern, wir haben ein Zentralabitur, Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden etc).




    Edit: Und weil Buntflieger schon wieder geantwortet hat: Den päd. Spielraum habe ich nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Ich habe auf eine bestimmte Situation geantwortet, worauf Du unterstellt hast, ich würde das "pauschal" so sehen und das wäre nicht "im Sinne des Erfinders" (wäre es wohl, denn es läge in MEINEM Ermessensspielraum). Und wo 0 Eigenleistung kein schwerer Fall sein soll ...


    Und nachgereicht für Bayern:
    §57 GSO:
    (1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.


    (2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.


    (3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen.


    Nun könnte man einwenden, dass dieser Paragraph nur für die Abiturprüfung gilt, aber §26 sagt, dass bei anderen Leistungsnachweisen §57 Absatz 1 (!!) entsprechend gilt und daraus folgt bei jeder Täuschung oder dem Versuch ergibt sich die Note 6.

  • Eben. Die Lehrkraft entscheidet nach Schwere des Falls. Eine komplette Deutschschulaufgabe ohne Eigenleistung ist ein schwerer Fall. Ich habe außerdem in meinem ersten Beitrag - den Du meintest, kommentieren zu müssen - geschrieben: "Ich denke, sie habe es entweder schon auf Schulaufgabenpapier geschrieben oder tatsächlich auswendig gelernt. Egal, es ist keine Eigenleistung erbracht worden und die Note "6" damit gerechtfertigt."
    Dass mit den "großen Übereinstimmungen" ist in manchen Punkten richtig, in vielen aber falsch (z.B. gibt es in Bayern keine Kopfnoten, die Zeugnisnote wird arithmetisch berechnet und liegt nicht so stark im päd. Ermessen einer Lehrkraft wie in anderen Bundesländern, wir haben ein Zentralabitur, Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden etc).


    Wie Du dann darauf kommst, "direkt und pauschal die Note 6 für einen Täuschungsversuch zu verhängen, ist so sicherlich nicht im Sinne des Erfinders" antworten zu müssen, ist mir nicht klar. Denn ich verhänge nicht "pauschal" die Note 6 für einen Täuschungsversuch, sondern in diesem Fall, in dem 0 Eigenleistung vorliegt. Davon abgesehen, wenn Dir schon so viel an Genauigkeit liegt, es liegt kein Täuschungsversuch vor, sondern eine Täuschung.


    Hallo DeadPoet,


    jetzt haben sich unsere Antworten überschnitten.
    Deshalb nur ganz kurz: Meine Formulierung war etwas unglücklich gewählt, das räume ich ein. Es liegt eben - da sind wir uns ja einig - im jeweiligen Ermessen der Lehrkraft, ob eine 6,0 fällig ist oder nicht. Ich würde - falls ein Vorsatz erkennbar ist und Missverständnisse auszuschließen sind - auch für die ungenügende Bewertung plädieren, d.h. von einer schweren Täuschung sprechen.


    Es ist ja kein einfacher Spickzettel, der ein paar Kritzeleien enthält und vor lauter Nervosität sowieso nicht sinnvoll zum Einsatz kommen konnte, sondern hier wurde wahrscheinlich ein kompletter fremder Text als Eigenleistung (=Plagiat) ausgegeben.


    der Buntflieger

  • Wann hast du die Arbeit korrigiert und das den Schülern mitgeteilt? Du schreibst, dass du ‚nun‘ korrigiert hast, aber NDS hat noch Ferien?!


    Das hatte ich mich allerdings auch gefragt... :ohh: :pfeifen:


  • Hallo nochmals DeadPoet,


    der "Unterschleif" (noch nie gehört, wieder was aus dem bayrischen Inlandsausland gelernt ;) ) scheint in der Tat ein Kapitalverbrechen zu sein, ganz gleich, ob mit Spickzettel, Augenlinsen oder Komplettplagiat "unterschliffen" wird.


    Ich senke mein Haupt und "schleich mich"... wie man in Bayern wohl sagen würde. :rotwerd:


    der Buntflieger

  • Oh je, manchmal frage ich mich... :grimmig: .
    Ich danke euch, für eure konstruktiven Kommentare, die mir sehr weiter geholfen haben :rose: .


    Kann es mir aber nicht verkneifen, nein, ich musste nicht damit rechnen, dass 6 SuS (von 25) einen kompletten Fremdtext ohne eine eigene Formulierung übernehmen!


    In der Tat haben wir noch Ferien. Wir haben aber einen E-Mail-Verteiler und ich wollte die Schüler informieren über die Wiederholung, damit sie an ihrem ersten Schultag nicht gleich vom Stuhl fallen.
    Und ganz so falsch lag ich mit der Vorherbekanntgabe der Themen auch nicht (obwohl ich das nie wieder tun werde), schließlich haben das 2 komplette andere 11. Klassen „nur“ zur Vorbereitung genutzt sowie 19 aus der besagten....


    Gute Nacht :gruss:

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