Höhe der Beihilfe bei zwei Beihilfeberechtigten, einer davon in Elternzeit

  • Hallo,


    ich stehe gerade etwas vor dem folgenden Problem: Meine Frau und ich sind beide Lehrer in NRW und grundsätzlich beihilfeberechtigt. Sie ist allerdings gerade in Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung).


    Wie verhält sich das jetzt mit der Beihilfe? Wäre ich selbst nicht beihilfeberechtigt, würde ihre Beihilfeberechtigung ja weiter laufen mit 50% (und Kind für 80%, was über sie läuft). Da ich aber beihilfeberechtigt bin, würden Frau und Kind über mich laufen, als berücksichtigungsfähige Angehörige (Frau mit 70% und Kind mit 80%). Jetzt bin ich aber darüber gestolpert, dass man nicht als berücksichtigungsfähiger Angehöriger laufen kann, wenn man im Vorjahr vor der Antragsstellung über 18000 EUR verdient hat (was bei meiner Frau der Fall ist). Danach wäre sie ja wieder selbst beihilfeberechtigt mit 50% Beihilfe. Oder gibt es hier wieder irgendwelche Ausnahmen, wenn man normalerweise selbst beihilfeberechtigt ist? Die Beihilfestelle meiner Frau hat z.B. die Beihilfe nicht mehr gezahlt, als sie erfahren hat, dass ich ebenfalls Beamter bin. Meine Beihilfestelle hat mir allerdings einen Fragebogen zu den Einkünften geschickt.


    Deswegen bin ich hier jetzt arg verwirrt. Weiß da jemand genaueres?



    Viele Grüße

  • Beim 1. Kind musste ich dann alles über meinen Mann einreichen und bekam 70% Beihilfe als beihilfeberechtigte Ehefrau. Ich hab vorher auch VZ A13 gearbeitet, mein Mann VZ A11. War gar kein Problem.
    Fragebögen zum Einkommen bekam mein Mann nur vom LBV zum Thema Einkommen in der Elternzeit (die er auch nahm).



    Jetzt bei 2 Kindern in EZ bekomme ich wieder 70% als beihilfeberechtigte Ehefrau. Da wir jetzt 2 Kinder haben bekommt mein Mann in der Zeit auch 70%. Nach meiner EZ bekomme ich dann 70% und er 50%.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Beim 1. Kind musste ich dann alles über meinen Mann einreichen und bekam 70% Beihilfe als beihilfeberechtigte Ehefrau. Ich hab vorher auch VZ A13 gearbeitet, mein Mann VZ A11. War gar kein Problem.


    Genau, so war auch mein Gedanke. Aber da stolpere ich eben über diese 18000 EUR Grenze, die man nicht überschreiten darf. Aber schon mal gut zu wissen, dass das bei dir kein Problem war.

  • War bei beiden Kindern so.
    Ruf da einfach mal an, bisher waren unsere Sachbearbeiterinnen da sehr hilfreich.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Wieso?
    Da steht:
    „Während der Zeit der Elternzeit oder Pflegezeit ohne Dienstbezüge besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte mit Dienstbezügen. Dies gilt nicht, wenn der Beamte/ die Beamtin berücksichtigungsfähi- ge/r Angehörige/r eines/einer Beihilfeberechtigten wird.


    [...]
    Sind beide Elternteile verbeamtet und wird die Elternzeit von beiden gemeinsam genommen (ohne Teilzeit bzw. mit unterhälftiger Teilzeit), ist ein Elternteil von ihnen als berücksichtigungsfähige Person des Anderen zu bestimmen. Die Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen neu getroffen werden.“


    Sprich: der, der in EZ ist, ist beihilfeberechtigte/r Ehepartner/in.
    Sind beide gleichzeitig in EZ muss man bestimmen wer die 50% und wer die 70% bekommt, also über wen eingereicht wird.
    Von finanziellen Grenzen steht da nichts.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

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