Verbeamtung - lohnt es sich wirklich oder nur Augenwischerei?

  • ...Als Angestellter ist man allerdings flexibler. Landet man an einer "doofen" Schule, kann man einfach kündigen und sich ganz normal woanders bewerben (es mag sein, dass einem im gleichen Bundesland dann Steine in den Weg geräumt werden, aber wenn man weiter weg geht, eher nicht). Man kann auch in einen ganz anderen Beruf gehen, da sind die Hürden im Beamtenverhältnis zumindest deutlich höher.

    Das kann ich nicht bestätigen. Versetzung ist im öD dasselbe Procedere und in einen ganz anderen Beruf kann man nur gehen, wenn man was findet ;) Als Beamter kannst du dich genauso entlassen lassen, wie du im öD kündigen kannst.

  • Als Beamter kannst du dich genauso entlassen lassen, wie du im öD kündigen kannst.

    Naja, dass das das Vorgehen mit ungleich schlechteren Bedingungen für Beamte ist, das wird wohl keiner bestreiten (das habe ich bewusst so formuliert; ich weiß, dass das sch... klingt. Aber wir hatten doch den schönen Rechtschreibthread. Ist das jetzt Interthreadualität?).


    Zum Thema: Wenn Du Dich als Beamter entlassen lässt (kündigen geht ja nicht), wirst Du in der Rentenversicherung nachversichert - aber NUR MIT DEM ARBEITGEBERANTEIL. Du kannst dann den Arbeitnehmeranteil selbst einzahlen (sind für einen Lehrer über den dicken Daumen gerechnet um die 5.000 € pro Dienstjahr) oder Dich mit der Rente zufriedengeben, die Du mit einer halben Stelle über die Jahre erwirtschaftet hättest. Das Ganze noch vom niedrigeren Beamtenbrutto her gerechnet... da heißt es dann "Hund verkaufen, selber bellen". Heißt in nuce: Nach fünf oder sieben Dienstjahren kann man sich das noch überlegen - ein Ex-Kollege von mir hat nach fünf Jahren den Hut genommen und ist heute glücklich und zufrieden als Reporter beim BR. Nach zwanzig Dienstjahren wird man sich das im Normalfall schwer überlegen.

  • Der Beamte hat in 20 Jahren auch rund 120.000 Eur mehr Verdient als sein angestellter Kollege... keine Ahnung ob man das alles so gegenrechnen kann.

  • Der Beamte hat in 20 Jahren auch rund 120.000 Eur mehr Verdient als sein angestellter Kollege... keine Ahnung ob man das alles so gegenrechnen kann.

    Theoretisch schon. Praktisch wird das Konto des Beamten kurz vor der Gehaltszahlung genauso aussehen wie das des Angestellten... sag ich mal so aus eigener Erfahrung. Erstaunlicherweise ist es dabei auch völlig wurscht, ob man E11 Stufe 1 bekommt oder E13 Stufe 5.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nicht unbedingt. Ich bin jetzt Beamter mit Besoldungsgruppe A13, Erfahrungsstufe 6 und bereits an der Beitragsbemessungsgrenze der GKV angekommen.

    Du hast aber - wie schon geschrieben - das Problem, dass du dann jedes Jahr bei der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze eine Erhöhung bekommst. Letztlich ist es glaube ich egal, ob die Erhöhung direkt durch die Anpassung deines Gehalts durch Tarifsteigerungen oder indirekt durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze höher wird.


    Über 700€ sind auch echt mal ne Nummer :-/

  • Letztes Jahr habe ich knapp 830 € monatlich für die freiwillige GKV inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung gezahlt. (2019 wären es gut 870€.) Immerhin habe ich als Angestellte einen Arbeitgeber, der 380 € dazugezahlt hat, das scheint ja bei plattyplus wegen der Verbeamtung anders zu sein.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Also ich bin seit November verbeamtet und komme einfach nicht in die PKV.
    Momentan widersprechen sie der Öffnungsklausel, da mein Berater angeblich den falschen Tarif beantragt hat. Falls ich über die Öffnungsklausel reinkomme, dann muss ich den Premiumtarif bei gekürzten Leistungen nehmen +30% Risikozuschlag, damit liege ich bei knapp über 400€, der Betrag vom Threadersteller klingt also plausibel. Bei der Debeka fährt man da etwas günstiger, hätte ich mich mal dort beworben. Dafür ist es jetzt leider zu spät.


    Also: Bei unklarer gesundheitlicher Eignung nur eine Risikovoranfrage stellen und dann die Versicherer abklappern, vielleicht nehmen dich ja einige auch so. Mein Berater hat dies nicht getan und jetzt stehe ich vor dem Scherbenhaufen, der mich mehrere 10.000€ kosten wird, also höchste Vorsicht walten lassen bei der Suche nach der richtigen PKV. Nach dem was ich erlebt habe würde ich in einem solchen Fall nurnoch zu einem honorarbasierten(!) Berater gehen, der auch wirkich den Besten Tarif für dich heraussucht.


    Bei mir hat der Depp von Berater direkt einen Vollantrag ausgefüllt, sodass ich mit der Öffnungsaktion nun an die DBV gebunden bin (gilt nämlich nur bei Erstantrag). Sollte man sich also irgendwann mal den kleinen Zeh gestoßen haben würde ich von der DBV abraten, die bieten die Öffnungsaktion nur auf ihren Luxustarif an, und das auch nur bei gekürzten Leistungen (keine Beihilfeergänzun) und +30%.

  • Eine Bekannte von mir ist zum November an einer Ersatzschule verbeamtet worden und kommt nicht in die PKV, weil hier die Öffnungsaktion gar nicht gilt. Das wusste sie vorher nicht und muss nun in der GKV bleiben, weil die PKV sie abgelehnt hat. Wäre sie an einer staatlichen Schule, wäre sie vermutlich mit 30% Aufschlag in die PKV gekommen (über die Öffnungsaktion).

  • Das kann so eigentlich nicht sein, weil die Ersatzschule selbst kann sie gar nicht verbeamten, sondern das muss auch hier das Land NRW sein (Kommunal- und Bundesbeamte mal ausgenommen, wäre mir aber neu, dass es hier Lehrer gibt, aber auch für die gilt das dann).


    Das was du vielleicht meinen könntest, sind die sog. "Planstelleninhaberverträge", das sind beamtenähnliche Verträge, aber es ist keine Verbeamtung!

  • Das Alimentierungssystem beruht darauf, daß einem Beamten ein standesgemäßer Lebenswandel mit den entsprechenden monatlichen Zahlungen möglich sein muß. Entsprechend müßten bei explodierenden Versicherungskosten die Alimente ebenfalls ansteigen, um einen entsprechenden Lebenswandel sicherzustellen.

    :rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl:


    Und wenn sie nicht steigen? Dann kannst du ja deinen Dienstherrn verklagen und 10 Jahre auf das rechtskräftige Urteil warten. Und dann hoffen wir einmal, dass du im Alter diese Zeit hast...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • @Rattler01: Was Karl Dieter schreibt. An Ersatzschulen hast du immer einen Arbeitsvertrag (d.h. du bist Angestellter), der aber wenn die laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen beamtenähnlich ist, d.h. du erhältst Besoldung, bist von der Sozialversicherungspflicht befreit, etc.
    Nur verbeamtet bist du nicht...das führt dann zu so lustigen Konstellationen, dass deine Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht in großen Teilen nach Verwaltungsrecht ausgetragen werden oder eben, dass die PKV dich nicht im Rahmen der Öffnungsaktion reinlassen muss. Es gibt allerdings einzelne PKVen die den Unterschied ebenfalls nicht begreifen und einen über die Öffnungsaktion reinlassen, dazu brauchst du aber einen guten Makler (haben zwei Kolleginnen von mir gemacht), der die Anträge mit dir ausfüllt (und als Makler haftbar ist, wenn er dabei scheiße baut). ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • viel wichtiger als die Überlegung PKV/ GKV ist in meinen Augen die Tatsache, dass du als Beamter von Anfang an einen bombensicheren Arbeitsplatz hast.


    Für manch Einen ist diese Sicherheit nicht mit Geld (s.o.)aufzuwiegen.

  • Wenn Du Dich als Beamter entlassen lässt (kündigen geht ja nicht), wirst Du in der Rentenversicherung nachversichert - aber NUR MIT DEM ARBEITGEBERANTEIL.

    Das ist schlicht und einfach falsch....(und ich habe schon mehrere Male drauf aufmerksam gemacht - glaube auch den/die Fossi). AG und AN-Anteil auf der Basis des Bruttolohns des Beamten werden auf Kosten des AGs nachversichert....(und nee, ich such jetzt nicht nochmal einen link raus)


    Damit erwirbt man einen Rentenanspruch als Ex-Beamter für 0€.


    Ganz sicher ist ein unehrenhaft entlassener Beamter besser gestellt, als wenn er die ganze Zeit als Tarifbeschäftigter gearbeitet hätte (okay, er würde dann kein Arbeitslosengeld bekommen, aber allein die Nettodifferenz aus der Zeit der Tätigkeit - VBL spielt quasi keine Rolle, da wird man nicht nachversichert, die ist aber eh fast uninteressant geworden)


    Als Beamter kommt man übrigens quasi sofort raus aus dem Job, als Tarifbeschäftigter muss man lange Kündigungsfristen einhalten (Bundeslandwechsel in GEHOBENEN Alter ist als TB allerdings einfacher, in der Regel aber mit massiven Gehaltseinbußen verbunden, da man dann auf der neuen Stelle auf maximal Erfahrungsstufe 3 zurückgestuft wird - absurd, aber Wille der Tarifparteien)


    Ps. zur Threaderstellerin: ist doch überhaupt keine Frage, ob sich das lohnt....(ich würde Dir aber massiv raten, Deine Bedenken nicht tarifbeschäftigten Vorgesetzten oder Kollegen in Sachsen zu kommunizieren - und dann jammernd doch den Eid sprechen)

  • Das ist schlicht und einfach falsch....(und ich habe schon mehrere Male drauf aufmerksam gemacht - glaube auch den/die Fossi). AG und AN-Anteil auf der Basis des Bruttolohns des Beamten werden auf Kosten des AGs nachversichert....(und nee, ich such jetzt nicht nochmal einen link raus)

    Ok, I stand corrected. Nachzulesen hier. Am Ende: was solls, auf eine ungerechte Sauerei auf Kosten des Steuerzahlers mehr oder weniger kommt es eigentlich nicht an.

    tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_34

    Zu lesen: "Tarifver-Tragöd[ie]/..."

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das ist schlichtweg falsch

    Dir ist aber schon bewußt, daß ein Tarifvertrag grundsätzlich erst einmal nur für die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer gilt? ;)


    Oder, um es auf dem Niveau meiner Azubis zu formulieren: Was will der alte Chef denn machen, wenn man einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, weil man schon einen neuen Vertrag hat? Wenn er dich dann zurückbeordert und du am alten Arbeitsplatz weiterarbeiten muß, welche Qualität deiner Arbeit wirst du dann wohl abliefern?
    Bei meinem alten Arbeitgeber war es grundsätzlich so, daß alle AN nach einer ordentlichen Kündigung für die komplette Kündigungsfrist freigestellt wurden, weil dem Chef das Risiko einfach zu groß war, daß der AN aus Frust entsprechend "unachtsam" sehr teure Schäden verursacht.


    Und nein, Schuljahresende ist kein Grund für eine verlängerte Kündigungsfrist, sonst wäre eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule ja auch kein Grund, um mitten im Schuljahr die Schule zu wechseln, wie es einige meiner Koleginnen vorexerziert haben, weil sie von der Schule einfach nur noch weg wollten und die Schulleitung auf unabkömmlich entschieden hat. Nach der Scheidung wollten sie einfach ihrem Ex nicht mehr jeden Tag über den Weg laufen. :zungeraus:

  • Der TV-L gilt faktisch für alle tarifbeschäftigten (daher der Name!) Lehrer beim Land........versuch mal, mit der Bezirksregierung über seine Inhalte zu verhandeln ;) (z-B- ich will in meinem Vertrag kürzere Kündigungsfristen als im TV-L vorgesehen)


    Schuljahresende ist ein gängiger Grund dafür, dass Tarifbeschäftigte schon vor Ende der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben wird, den Arbeitsplatz zu wechseln..



    @Plattypus: Empfinde dein Posting als befremdlich


    Zitat

    Und nein, Schuljahresende ist kein Grund für eine verlängerte Kündigungsfrist,

    Hab ich nie behauptet (sondern das Gegenteil: das sich beide Seiten auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen können, etwa zum Schuljahreende)

  • Der TV-L gilt faktisch für alle tarifbeschäftigten (daher der Name!) Lehrer beim Land........versuch mal, mit der Bezirksregierung über seine Inhalte zu verhandeln ;) (z-B- ich will in meinem Vertrag kürzere Kündigungsfristen als im TV-L vorgesehen)

    Das geht ganz einfach. Man schreibt die gewünschte Kündigungsfrist in den Vertrag rein. Hab ich exakt so gehabt bei einem Vertrag, der ansonsten nach TV-L ging. Fand der AG nicht mehr lustig, als ich fristgerecht (und sehr kurzfristig) gekündigt hatte 8)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

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