Gibt es Fortbildungen um einen Wechsel von Sek 1 zu Sek 2 möglich zu machen?

  • Guten Morgen an alle,


    ich hab gestern meine Stelle als Seiteneinsteigerin an einer Gesamtschule in NRW angetreteten. Zur Zeit hat die Schule nur Klassen der Sek 1. Deshalb hatte ich mir auch bei der Bewerbung keine Gedanken über die Möglichkeit gemacht auch Sek 2 unterrichten zu können. Nun hatte ich gestern im Gespräch mit der Stelv. Schulleitung herausgehört, dass sie tatsächlich auch mit meiner Ausbildung in Ernahrungs- udn Lebensmittelwissenschaften auf Dauer gerne Projekte in der Schule starten möchten. Wenn ich mit meiner OBAS ausbildung fertig bin, soll die Schule auch bis Sek 2 Klassen unterrichten. Jetzt meine Frage, gibt es die Möglichkeit über eine Fortbildung auch in der Sek 2 zu unterrichten? Ist es möglich die Stelle umzuschreiben auf Sek 2? Allerdings hab ich mit meiner Fächerkombi (Hauswirtschaft und Biologie) nur die Möglichkeit in Bio in Sek 2 zu unterrichten, da ja Hauswirtschaft nur ein Thema in Haupt- und Realschulbereich ist, oder?


    Danke für eure Antworten
    LG Svenja

  • Nach Abschluß der OBAS für die Sekundarstufe I gibt es derzeit keine Möglichkeit, auf Sek II aufzustocken. Bist du auf einer Sek I oder Sek II Stelle geführt?


    Ohne Lehrer an der Schule mit dem entsprechenden Fach, Ernährungslehre heißt das in der Sek II, gibt es für dich keine Chance, die OBAS in diesem Fach zu machen.

  • Meine Stelle wird auf Sek 1 geführt. Für Biologie sind einige Fachlehrer mit Sek 2 Befähigung angestellt. Aber für Ernähringslehre wäre ich mit einer anderen Kollegin (sie kommt von einer Hauptschule, deshalb denke ich sie hat auch nur Sek 1) die einzige. Ach schade. Die entsprechenden Creditpunkte aus dem Studium hätte ich auch für Sek 2. Aber dann ist das so ‍♀️ Ich freue mich trotzdem über die Möglichkeit.

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Stelle! Das sind doch gute Aussichten! Ich hatte auch mal versucht aufzustocken und es ist tatsächlich möglich ABER nur universitär, d.h. du musst dich bei der nächsten Uni mal erkundigen, welche Anforderungen da auf dich zukämen.
    Das kann aber nicht ohne sein und ich würde dir diesen Schritt nicht während deiner Ausbildung empfehlen.


    Rein rechtlich sähe das Ganze nach deiner Ausbildung so aus (§33):
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&vd_back=N461&sg=0&menu=1


    Viel Erfolg Dir!

  • Ohne den Thread jetzt kapern zu wollen, aber ich frage mich gerade, wie es bei der umgekehrten Situation aussehen würde?! :pfeif:


    Ich bin z.B.am Berufskolleg und habe dementsprechend nur die Sek. 2 Lehrbefähigung in meinen Fächern, wie sähe es aus, wenn ich z.B. an ein allgemeinbildenes Gymnasium wechseln wollen würde? (Nicht, dass ich das auch nur im entferntesten vor hätte!)

  • Hängt wahrscheinlich sehr davon ab, ob du eine SEK II Befähigung hast oder BK studiert hast.
    Mit ersterem geht das rechtlich gesehen. Ob dich ein Gymnasium nehmen würde, wenn du nur Oberstufe unterrichten darfst ist was anderes. Aber da dort in der SEK I auch immer wieder fachfremd unterrichtet wird, bzw von Vertretungslehrern, sollte das machbar sein.
    Mit dem BK Studium wohl weniger.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Man muss halt nur die Befähigung haben - BK ist nicht GyGe ist nicht HRGe ist nicht Grundschule.


    GyGe Kollegen können an Realschulen und können nach einer einjährigen Erprobung die HRGe Befähigung zuerkannt bekommen. Dies erfordert eine dienstliche Beurteilung sowie eine Prüfung und ein Kolloquium durch die Schulaufsicht.


    Grundsätzlich ist es möglich, im Rahmen des M.Eds noch eine zusätzliche Befähigung zu Erwerben und dessen Anerkennung bei der Bez.-Reg. zu beantragen.


    Ohne ein erneutes Studium gibt es leider keine einfachen Wege.

  • Danke Plunder für deine Antwort. Und ja ich freue mich auch sehr darüber die Stelle bekommen zu haben.


    Da aber jetzt wohl eher fragen von DasHiggs beantwortet werden würde ich entweder drum bitten einen eigenen Thread aufzumachen oder über andere Wege zu kommunizieren. Leider helfen mir die Antworten gar nicht weiter, da ich als Seiteneinsteiger keine Möglichkeit habe universitär eine weitere Ausbildung zu starten.
    Ich Danke euch für das Verständnis.
    Einen schönen Start ins Wochenende.

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Stelle! Das sind doch gute Aussichten! Ich hatte auch mal versucht aufzustocken und es ist tatsächlich möglich ABER nur universitär, d.h. du musst dich bei der nächsten Uni mal erkundigen, welche Anforderungen da auf dich zukämen.
    Das kann aber nicht ohne sein und ich würde dir diesen Schritt nicht während deiner Ausbildung empfehlen.


    Rein rechtlich sähe das Ganze nach deiner Ausbildung so aus (§33):
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&vd_back=N461&sg=0&menu=1


    Viel Erfolg Dir!

    ich bin ja nun Seiteneinsteiger und habe keine normale universitäre Ausbildung als Lehrer. Ist dies dann überhaupt möglich?

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