Psychotherapie/ Verbeamtung

  • Liebe ForenteilnehmerInnnen,


    ich weiß, dass dieses Thema immer kontrovers diskutiert wird und das mit oftmals uneindeutigem Ergebnis. Eine Psychotherapie zu machen, kann laut meinen Infos dazu führen, dass ich nicht verbeamtet werde. Der Amtsarzt hat ja die Einsicht in die Krankenakte der Krankenkasse, richtig?
    Wie verhält es sich denn mit privaten Zusatzversicherungen? Darf der Amtsarzt auch in diese Einsicht haben?


    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus :)

  • Hallo,
    Nein der Amtsarzt erhält keinen Einblick in die Krankenakte, von keiner Versicherung.
    Und inzwischen dürfte mit Ausnahme von wenigen schwerwiegenden Erkrankungen eine Psychotherapie kein Ausschlusskriterium mehr sein.

  • Du musst sowieso wahrheitsgemäße Angaben machen, Akteneinsicht hin oder her. Ich würde an deiner Stelle ein Schreiben vom Therapeuten aufsetzen lassen, was er/sie zu deinen Prognosen meint. Das wird der Amtsarzt im Zweifel eh haben wollen.


    Wenn dort steht, dass du verhaltenstherapeutisch an deiner Depression oder Ängsten arbeitest und es dir aktuell gut geht, sollte alles glatt gehen. Steht dort, dass du schwere schizophrene Züge aufweist, eher nicht.


    Diese Angaben kann man nirgends schwarz auf weiß finden, da eben der unabhängige Amtsarzt entscheiden soll, ob du "aller Wahrscheinlichkeit nach" das Pensionsalter gesund erreichen wirst. Da diese Prognose aber äußerst schwer zu treffen ist, ist man in den vergangenen Jahren weit weniger streng bei dieser Beurteilung als früher. Da haben wohl Leute geklagt und Recht bekommen.


    Wenns dich beruhigt: ich kenne einige Leute mit ambulanter Therapie und auch Psychiatrieaufenthalt an der Backe, sie werden trotzdem verbeamtet. Und natürlich hat das niemand verschwiegen.


  • Diese Angaben kann man nirgends schwarz auf weiß finden, da eben der unabhängige Amtsarzt entscheiden soll, ob du "aller Wahrscheinlichkeit nach" das Pensionsalter gesund erreichen wirst. Da diese Prognose aber äußerst schwer zu treffen ist, ist man in den vergangenen Jahren weit weniger streng bei dieser Beurteilung als früher. Da haben wohl Leute geklagt und Recht bekommen.

    Meiner Kenntnis nach ist es sogar so, dass statt "Verbeamtung, wenn aller Wahrscheinlichkeit nach Pensionsalter erreicht wird" die Gegenansicht gilt: "Keine Verbeamtung nur, wenn aller Wahrscheinlichkeit nach das Pensionsalter nicht erreicht wird".


    Das ist ja ein himmelweiter Unterschied.

  • Eine Psychotherapie kann je nach dahinter stehenden Krankheitsbild und Prognose vollkommen unproblematisch sein.
    Aber : auch wenn der Amtsarzt jetzt bei der Verbeamtung keine Einsicht in deine Krankenakte hat solltest du es unbedingt angeben , denn ein Verschweigen kann später viel schlimmere Folgen haben. Beispiel : eine Lehrkraft wurde in späteren Jahren zu einer Amtsärztlichen Untersuchung wegen Dienstunfähigkeit geschickt . Hierbei wurden Schweigepflichtsentbindungen erteilt und es stellte sich eine verschwiegene/ vergessene Vorerkrankung heraus (stand gar nicht direkt im Zusammenhang). Da die Verbeamtung aufgrund falscher Angaben erfolgt war, wurde sie zu diesem Zeitpunkt komplett zurückgenommen . Die Lehrkraft hatte keinerlei Pensionsansprüche o. Ähnliches (gab natürlich eine Nachversicherung, aber in diesem Fall waren die Auswirkungen wirklich beträchtlich ).
    Daher : offen und ehrlich. Wie oben schon erwähnt ggf. Prognosen der Ärzte / Therapeuten und ggf. den Amtsarzt fragen, welche weiteren Unterlagen ihn davon überzeugen könnten, dass du gesund bist und bleibst.
    Viel Erfolg und Gesundheit


  • ... eine Lehrkraft wurde in späteren Jahren zu einer Amtsärztlichen Untersuchung wegen Dienstunfähigkeit geschickt . Hierbei wurden Schweigepflichtsentbindungen erteilt und es stellte sich eine verschwiegene/ vergessene Vorerkrankung heraus (stand gar nicht direkt im Zusammenhang). Da die Verbeamtung aufgrund falscher Angaben erfolgt war, wurde sie zu diesem Zeitpunkt komplett zurückgenommen...

    Das ist krass. Was könnte man denn vergessen, was so schwerwiegend ist, dass einem die Verbeamtung im Nachhinein entzogen werden kann??

  • Hallo,
    Nein der Amtsarzt erhält keinen Einblick in die Krankenakte, von keiner Versicherung.
    Und inzwischen dürfte mit Ausnahme von wenigen schwerwiegenden Erkrankungen eine Psychotherapie kein Ausschlusskriterium mehr sein.


    Soweit ich weiß, kann aber der Hausarzt befragt werden und der muss dann korrekte Angaben machen, sonst macht er sich strafbar und man muss die Genehmigung erteilen, dass der Hausarzt befragt werden darf.


    War jedenfalls bei mir so, wenn ich mich richtig erinnere.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Eine Psychotherapie kann je nach dahinter stehenden Krankheitsbild und Prognose vollkommen unproblematisch sein.
    Aber : auch wenn der Amtsarzt jetzt bei der Verbeamtung keine Einsicht in deine Krankenakte hat solltest du es unbedingt angeben , denn ein Verschweigen kann später viel schlimmere Folgen haben. Beispiel : eine Lehrkraft wurde in späteren Jahren zu einer Amtsärztlichen Untersuchung wegen Dienstunfähigkeit geschickt . Hierbei wurden Schweigepflichtsentbindungen erteilt und es stellte sich eine verschwiegene/ vergessene Vorerkrankung heraus (stand gar nicht direkt im Zusammenhang). Da die Verbeamtung aufgrund falscher Angaben erfolgt war, wurde sie zu diesem Zeitpunkt komplett zurückgenommen . Die Lehrkraft hatte keinerlei Pensionsansprüche o. Ähnliches (gab natürlich eine Nachversicherung, aber in diesem Fall waren die Auswirkungen wirklich beträchtlich ).
    Daher : offen und ehrlich. Wie oben schon erwähnt ggf. Prognosen der Ärzte / Therapeuten und ggf. den Amtsarzt fragen, welche weiteren Unterlagen ihn davon überzeugen könnten, dass du gesund bist und bleibst.
    Viel Erfolg und Gesundheit


    Genau, hier gibt es doch so einen Fall:


    https://www.news4teachers.de/2…praxis-schieflaufen-kann/

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Habe über das Thema viel gelesen. Leider kann ich nicht bestätigen, dass der Umgang heute lockerer wäre. Mir wurde vom Amtsarzt bescheinigt, dass nicht mit Frühpensionierung oder hohen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen sei. Aufgrund der Vorbelastung jedoch, solle ich vor der Verbeamtung auf Lebenszeit nochmal zur Untersuchung kommen. Alles gut!


    Denkste! Am ersten Arbeitstag durfte mir die in dem Moment bereits vor mir liegende Urkunde zum Beamten auf Probe nicht ausgeteilt werden. Die Bezirksregierung weigerte sich die Gesundheitsfreigabe dafür zu geben. Begründung: Um in das Beamtenverhältnis auf Probe versetzt zu werden, sei eine gesundheitliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (NICHT: eine gesundheitliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Probe) nötig.

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