Kinderbetreung und Teilzeit

  • Vielleicht sollte man auch mal überlegen warum so viele Lehrer nur Teilzeit arbeiten. An meiner Schule sind es viele, die keine kleinen Kinder mehr haben oder andere Verpflichtungen. Vollzeit ist für viele einfach zu belastend.

  • Bei uns arbeiten etwa 80 % aller KuK nur Teilzeit, auch Ämter wie Leitung Qualität und Konventsvorstand sind demnach logischerweise mit Teilzeitkräften besetzt. Typischerweise arbeiten die Leute so 70 - 80 %, einige auch weniger, vielleicht nur 50 %. Unser Stundenplaner schafft es auch bei Vollzeitkräften noch einen freien Tag einzubauen, jemand der nur 50 - 60 % arbeitet hat sicher zwei freie Tage. Klar ist das mit nur 4 Jahrgangsstufen (dafür zig Sonderunterrichtsgefässe an denen gerne auch mal mehrere LP gleichzeitig beteiligt sind) einfacher zu planen aber was ich hier so lese, erstaunt mich dann schon. Wir sind ne reine Oberstufe, also haben die Leute, die Deutsch oder Fremdsprachen unterrichten immer entsprechend viel zu korrigieren. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das nur wegen der besseren Arbeitsbedingungen (ein Vollpensum hat halt nur 22 Wochenlektionen) besser funktionieren soll.

  • Und was heißt das jetzt? Mir ist nicht so ganz klar, worauf du hinaus willst.

    Da kann ja jeder anderer Meinung sein, wo die Ursache liegt. Ich glaube die Arbeitsbelastung ist zu hoch und müsste reduziert werden.

  • Die Interessen der TZler gegen das "Recht auf Ausschlafen" auszuspielen ist aber doch etwas verkürzt und überspitzt.

    Na ja, "verkürzt und überspitzt" hast du argumentiert, als du das Beispiel von dem Kind gebracht hast, das zur KiTa mit den schlechteren Öffnungszeiten muss, nur weil sein Buddy da auch hingeht. Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass es viele Gründe für solche Entscheidungen gibt, die uns aber im Einzelfall nichts angehen. Auch dann nicht, wenn wir indirekt durch den Stundenplan selbst betroffen sind.


    Insgesamt muss ich schon sagen, dass ich immer wieder erchrocken bin, welche Kollegien und welche Schulleitungen es offenbar so gibt. Ich bin an meiner vierten Schule mit meinem siebten Schulleiter und bisher war es noch immer und überall so, dass natürlich auf die Bedürfnisse aller Rücksicht genommen wurde. Dabei gibt es natürlich auch eine Hierarchie, aber das heißt nicht, dass die persönlichen Befindlichkeiten des jungen Probezeitlers ohne Familie gar nicht zählen, während die alleinerziehende Mutter nur mit dem Finger schnippen muss, um alles zu bekommen. Ja, ich habe mehr Freistunden als junge Eltern. Ja, ich unterrichte mehr in den Randstunden und habe wohl auch mehr Nachmittagsunterricht. Dafür habe ich auch schon mal einen freien Tag bei voller Stelle bekommen, um einem bestimmten Hobby nachgehen zu können. Für ein Konzert, auf das ich gerne in einer anderen Stadt gehen wollte, durfte ich den Nachmittagsunterricht abhängen. In diesem Fall hat übrigens ein junger Vater für mich vertreten.
    So ein Kollegium ist doch ein soziales Gefüge, wo man sich gegenseitig unter die Arme greift. Und wenn ich durch meine Familiensituation beim Stundenplan dabei leicht "schlechter" dran bin als der Kollege, der mit drei Kindern spielen muss, während ich meinen Mittagsschlaf auf meiner Couch mache, dann ist das halt so.
    Ich verlasse mich darauf, dass die Kollegen - Eltern oder nicht - nur solche Wünsche als Zwänge formulieren, die wirklich Zwänge sind und den Rest als "nice to have" kennzeichnen. So mache ich das. Und wenn einzelne sich nicht daran halten, kann ich das nicht ändern. Und ob die €50 weniger für die KiTa einfach nur Geiz sind oder vielleicht doch gewisse finanzielle Engpässe dahinter stehen, möchte ich wirklich nicht beurteilen.

    Da kann ja jeder anderer Meinung sein, wo die Ursache liegt. Ich glaube die Arbeitsbelastung ist zu hoch und müsste reduziert werden.

    Da magst du recht haben. Sicherlich auch ein Ansatz, den man gewerkschaftlich und bildungspolitisch verfolgen sollte. In der Zwischenzeit müssen halt trotzdem Stundenpläne erstellt werden und da ist es eher sekundär wichtig, warum jemand TZ macht. Solange er weniger verdient, muss er auch weniger arbeiten können.

  • Wie gesagt, bei allem was zwei Jahre und länger ist an Elternzeit ist es dann ja auch problemlos möglich einfach noch welche anzuhängen.

    Ich habe mir meinen Elternzeitantrag von 2018 noch mal angesehen. Ich habe aktuell 14 Monate ab Geburt beantragt und kann mit einem Vorlauf von 13 Wochen verlängern oder einen neuen Zeitraum beantragen. Ob das vor oder nach dem 2. Geburstag ist, ist egal. Auf dem Antrag von 2014 war das noch so, wie du schreibst, Susannea. Auch unsere Verwaltung hat mir gesagt, dass ich meine Elternzeit problemlos verlängern kann, wenn ich will.
    Ich musste 2018 nur ankreuzen, dass ich die übrigen 22 Monate noch nehmen (können) will, so wie ich das 2014 für das dritte Jahr gemacht habe.

  • Ich habe aktuell 14 Monate ab Geburt beantragt und kann mit einem Vorlauf von 13 Wochen verlängern oder einen neuen Zeitraum beantragen.


    Auf dem Antrag von 2014 war das noch so, wie du schreibst, Susannea

    Das ist wie gesagt auch heute noch so, siehe dazu BEEG §16

    Zitat

    (1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie
    1.für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und
    2.für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen
    vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Verlangt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Elternzeit nach Satz 1 Nummer 1, muss sie oder er gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

    Du siehst also,13 Wochen vorher gelten auch nur ab dem 3. Geburtstag, da ist also scheinbar einiges durcheinander gegangen, aber die Anträge bei uns sind auch für die Tonne und haben kaum Gemeinsamkeiten mit dem Gesetz.


    Ich musste 2018 nur ankreuzen, dass ich die übrigen 22 Monate noch nehmen (können) will, so wie ich das 2014 für das dritte Jahr gemacht habe.

    DAs entspricht nicht dem Elterngeldgesetz s.o. da musst du gar nichts vorher ansagen.

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