Verbeamtung - Teilzeit aus "sonstigen" Gründen

  • Hallo an alle!
    Gibt es hier jemanden, dem eine Verbeamtung mit Teilzeitarbeit genehmigt wurde, ohne dass "familiäre Gründe" vorliegen?
    Mich würde sehr interessieren, mit welchen Gründen man da eventuell eine Chance hat. Ich bin selbst (noch) kinderlos und ziehe in Erwägung, einen Antrag auf Teilzeit zu stellen. Ich weiß aber leider nicht, wie ich die Gründe geschickt formulieren kann. Es geht in Richtung Work-Life-Balance, Schutz vor Überlastung etc. Ich unterrichte übrigens fach- und schulartfremd. Mich würde auch interessieren, wie ihr die Chancen einschätzt. Gerne auch via PN.


    Danke schön. :)

  • Hängt wahrscheinlich vom BL und der Schulform ab.
    Als ich mit dem Ref fertig war, haben das einige am Gym in NRW gemacht. Da gab es aber auch gerade ausreichend viele Lehrer und Vertretungslehrer.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und wenn du "private Gründe" angibst? Glaube eher nicht, dass auf die Gründe viel Rücksicht genommen wird. Entweder du bist entbehrlich oder eben nicht. Ob es so klug wäre, Überlastung als Grund anzugeben wage ich zu bezweifeln. Kenne mich aber nicht aus.

  • Ich kenne jemanden ohne Kinder, die reduziert hat, allerdings erst nachdem sie verbeamtet war. Bei ihr waren es private Gründe, z. B. schreibt sie nebenbei Bücher. Was sie genau angegeben hat, weiß ich nicht.
    Vielleicht hast du jemanden in der Familie, um den du dich - zumindest offiziell- mitkümmerst. Oma, Großtante, Patenkind o. Ä.

  • Und wenn du "private Gründe" angibst? Glaube eher nicht, dass auf die Gründe viel Rücksicht genommen wird. Entweder du bist entbehrlich oder eben nicht. Ob es so klug wäre, Überlastung als Grund anzugeben wage ich zu bezweifeln. Kenne mich aber nicht aus.

    "Überlastung" - so würde ich es in der Beamtenprobezeit im Antrag auf keinen Fall formulieren. Ich könnte sicherlich die volle Stelle leisten (tu ich ja aktuell auch mit sogar über 100%), aber mit für mich zu starken Einschränkungen meines Privatlebens und meiner Lebensqualität. Leider scheint sowas unser System aber wenig zu interessieren.


    Aber ich vermute auch, dass es stimmt, was du schreibst, dass die am Ende entscheidet, ob ich eben gebraucht werde oder nicht.


    "Leider" hab ich niemanden für den ich sorge - außer meinem Hund. ;)

  • Ich hatte in der Probezeit eine Teilzeit bekommen, ohne dass ich familiäre Gründe hatte.
    Begründung- work-life-balance, ich will auch noch ein Privatleben und nicht die ganze Woche arbeiten. Das steht und fällt aber mit der SL, die das ganze ja genehmigen muss. Mein SL hat es. Hätte aber auch daneben gehen können.

  • Darf ich wissen, in welchem Bundesland du bist? Mich interessiert das Thema auch, vor allem, weil bis zum 1.2. der Antrag eingereicht werden müsste und ich mich nicht "traue". Bin noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet , sondern im 2. Jahr.

  • Darf ich wissen, in welchem Bundesland du bist? Mich interessiert das Thema auch, vor allem, weil bis zum 1.2. der Antrag eingereicht werden müsste und ich mich nicht "traue". Bin noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet , sondern im 2. Jahr.

    Ich bin in NRW.

  • Hallo an alle!
    Gibt es hier jemanden, dem eine Verbeamtung mit Teilzeitarbeit genehmigt wurde, ohne dass "familiäre Gründe" vorliegen?

    Ja, ich. Und das kommt an unserer Schule auch regelmäßig vor.


    Zitat

    Mich würde sehr interessieren, mit welchen Gründen man da eventuell eine Chance hat. Ich bin selbst (noch) kinderlos und ziehe in Erwägung, einen Antrag auf Teilzeit zu stellen. Ich weiß aber leider nicht, wie ich die Gründe geschickt formulieren kann. Es geht in Richtung Work-Life-Balance, Schutz vor Überlastung etc.

    Die Gründe können verschieden sein - und sei es, dass man einfach weniger arbeiten möchte, weil man ohnehin genug Geld hat. Ob dem Antrag stattgegeben wird, hängt davon ab, ob der Schulleiter ihn genehmigt.


    Zitat

    Mich würde auch interessieren, wie ihr die Chancen einschätzt.

    Kann man nicht sagen. Das wichtigste Kriterium für die Schulleitung ist, ob sie auf deine Stunden verzichten kann oder ob es schwierig wird, die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Wenn letzteres der Fall ist, wirst du wohl keinen Erfolg haben. Natürlich haben zwingende Gründe, z.B. eine schwere Erkrankung in der Familie, Gewicht - aber ein Anspruch auf Teilzeit lässt sich nur schwierig begründen.

  • Ich habe in NRW mit reduzierter Stundenzahl angefangen und später aufgestockt. Ich wollte einen "sanften" Einstieg,
    Ich glaube, dass ich bei der Einstellung sogar konkret danach gefragt wurde. Harte Kriterien hatte ich nicht.

  • Beim Einstieg kann man das aber einfach so in der Antrittserklärung rein schreiben in NRW. Danach muss es genehmigt werden.

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  • Beim Einstieg kann man das aber einfach so in der Antrittserklärung rein schreiben in NRW. Danach muss es genehmigt werden.

    Das hab ich noch nicht ganz verstanden - wenn man beim antritt Teilzeit angibt, muss die dann genehmigt werden oder gilt das für alle weiteren Teilzeitverlängerungen? So nach dem Motto "einmal Teilzeit, immer recht auf Teilzeit"?

  • Beim Antritt gibt man an wie viele Stunden man arbeiten möchte und das wird dann so genehmigt. Wenn man daran was ändern will kann das genehmigt werden, muss aber nicht. Also sagen wir jemand fängt mit 20 Stunden an, will nach der EZ aber auf 14 reduzieren. Da hat man dann kein Anrecht drauf, das kann abgelehnt werden.
    Ich bin mir nicht mehr sicher (ist so lange her), ob die erste Angabe unbefristet gilt.

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