Verschwiegenheit gegenüber Eltern

  • Hallo,


    ich wüsste gerne von euch, wie ihr mit ,,heiklen'' Dingen, die euch eure SuS erzählen, umgeht. Eine Bekannte erzählte mir beispielsweise, dass ihr eine Schülerin (Grundschule, 3. oder 4. Klasse...?) erzählte, dass sie gerne ,,Doktorspielchen'' mit ihren Freunden mache. Sie wusste als Lehrerin nicht, wie sie damit umzugehen hat: ob sie es den Eltern mitteilen sollte (wer weiß wie weit diese Spiele gehen, was passieren kann und wie aufgeklärt die Kinder sind) oder ob sie es für sich behalten sollte.
    Ich habe mich im Internet ein wenig dazu belesen und dem Text auf https://www.medienscouts-nrw.d…pflicht-von-lehrkraeften/ entnommen, dass wir einerseits den Eltern gegenüber verpflichtet sind, ihnen grundsätzliche Schulangelegenheiten mitzuteilen, andererseits jedoch auch eine Schweigepflicht gegenüber den SuS haben. Es soll also individuell eingeschätzt werden, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist (wie z.B. wenn ein Kind sich uns bezüglich Mobbings anvertraut) oder ob es einfach etwas ist, das das Kind UNS anvertraut.
    ALSO: Wie seht ihr grundsätzlich die Thematik, Aussagen der SuS den Eltern vorzuenthalten/mitzuteilen; und wie hättet ihr in der Situation meiner Bekannten gehandelt?


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Du hast es doch selbst verlinkt.


    Zitat


    Das eigentlich durch § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB strafbare Verhalten kann in diesen Fällen durch eine Güterabwägung gerechtfertigt sein, wodurch eine Strafbarkeit ausgeschlossen wird. Dass das Kindeswohl an höherer Stelle steht als die Geheimhaltungspflicht des Lehrers, zeigt auch eine Vorschrift (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) des sog. Kinderschutz-Kooperations-Gesetzes (KKG). Diese sieht vor, dass Lehrer, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit von Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung erfahren, die Situation mit dem Kind und seinen Sorgeberechtigten, also in der Regel seinen Eltern, besprechen und nötigenfalls auf Hilfe durch die Sorgeberechtigten hinwirken sollen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vorschrift ist ein Rechtfertigungsgrund für § 203 Abs. 2 Nr. 1 StGB.Das heißt, wenn eine entsprechende Situation gegeben ist, darf der Lehrer, ohne strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten, mit den Eltern über die ihm anvertrauten Probleme des Kindes sprechen. Schließlich müssen wir darauf hinweisen, dass wir eine Haftung für die gegebenen Hinweise nicht übernehmen können.


    Liegt hier eine Kindeswohlgefährdung vor?
    Wenn das Kind erzählt, dass es das "gerne" macht, kein Erwachsener während dieser Spiele zugegen ist und augenscheinlich niemand zu Schaden kommt, würde das nicht unter Kindeswohlgefährdung fallen.
    Sollten die Doktorspiele expliziter ausfallen, d.h. konkretere sexuelle Handlungen oder Vorstufen davon enthalten, würde ich das als Kindeswohlgefährdung einstufen und entsprechend handeln.

  • Du hast es doch selbst verlinkt.


    Liegt hier eine Kindeswohlgefährdung vor?
    Wenn das Kind erzählt, dass es das "gerne" macht, kein Erwachsener während dieser Spiele zugegen ist und augenscheinlich niemand zu Schaden kommt, würde das nicht unter Kindeswohlgefährdung fallen.
    Sollten die Doktorspiele expliziter ausfallen, d.h. konkretere sexuelle Handlungen oder Vorstufen davon enthalten, würde ich das als Kindeswohlgefährdung einstufen und entsprechend handeln.

    So genau hat sie mir nicht erzählt, was ihre Schülerin mit den Doktorspielen meint. Aber das war eben ihre Sorge, dass es dabei zu sexuellen Handlungen oder ,,Vorstufen davon'' kommt, bei denen eben doch das Wohl des Kindes gefährdet ist.
    Würdest du da also genauer nachhaken und wenn sich so etwas herausstellt, die Eltern informieren; oder würdest du gar nicht erst genauer nachfragen?

  • Ich glaube, es wäre einfacher, wenn du bei konkreten Fragen bliebest, die dich persönlich umtreiben. Was andere möglicherweise gesagt oder nicht gesagt haben, kann man hier nicht beurteilen.

  • Genauer nachfragen. Einfach mal vom Kind erzählen lassen, wie diese Spiele normalerweise ablaufen ohne durch zu konkrete Fragen eine Richtung vorzugeben. Ist es unschuldig-wunderbar, wenn nicht Gespräch mit den Eltern führen. "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß" ist nichts womit ich mich wohlfühlen oder was ich verantworten könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Na, ich würd die Schülerin mal fragen: Und, macht´s Spaß? Alle einverstanden? Dann passt´s ja. Mehr geht uns nix an.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Na, ich würd die Schülerin mal fragen: Und, macht´s Spaß? Alle einverstanden? Dann passt´s ja. Mehr geht uns nix an.

    Dir würde es also keine Sorgen machen? Vorausgesetzt es geht nicht nur um sehr junge Grundschüler, die eben den Körper entdecken, sondern es sind wirklich Viertklässler, die durchaus schon geschlechtsreif sein können.

  • Normalerweise ist bei uns im 4. Schuljahr Sexualerziehung. Wir holen da meistens Experten von pro familia.


    Vielleicht hilft dir die Elternbroschüre oder auch die ganze Seite weiter in deinen Fragen:
    https://schule.loveline.de/index.php?id=132


    Das muss man einschätzen und mit anderen beraten, z.B. der Sozialarbeit, der Schulleitung, Sexualpädagogen, ob man die Eltern informiert. Ich hätte in dem Fall die Eltern informiert, aber nicht, um ein Drama zu veranstalten, sondern einfach informiert und ihnen evtl. besagte Broschüre, die übrigens auch pro familia empfiehlt, gegeben.
    Im 4. Schuljahr gibt es immer wieder sexualisierte Fälle, das ist eine Begleiterscheinung der Vorpubertät. In einer meiner Klassen kam einmal massiv auf, anderen zwischen die Beine zu fassen. Da habe ich mir die Jungs einmal zusammengenommen und ein Extragespräch geführt, aber nicht die Eltern informiert. Aber ich habe die betreffenden Eltern informiert, als ich mitbekommen habe, dass ein Kind ungeschützt ein Handy benutzt und da auf Pornofilme kam.
    Es gibt auch Kinder, meistens kleinere, die ein offensives sexualisiertes Verhalten zeigen. Da sollte man auch Missbrauch im Fokus haben. In solchen Fällen muss man erst abwägen und überlegen, wen man da informiert.
    Mit Sorgen machen kommt man nicht viel weiter, man muss die Dinge professionell betrachten und überlegen, wie es das Beste für das Kind ist.


    P.S.: Bis jetzt habe ich die Erfahrung gemacht, dass Kinder solche Dinge nur erzählen, wenn sie das mitbekommen haben oder im weitesten Sinn "Opfer" waren. Die Kinder, die so etwas initiieren, erzählen so etwas nicht. Wenn es so abgelaufen wäre, dass sich jemand beklagt hätte, dann muss man natürlich initiativ werden. Da würde ich aber normalerweise erst ein Gespräch mit dem Verursacherkind suchen. Weiteres Vorgehen oder nicht ergibt sich dann.


    Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass ein Kind der 3./4. Klasse frank und frei der Lehrkraft erzählt, dass es Doktorspiele macht. Es sei denn, es sind tatsächlich ganz harmlose Doktorrollenspiele, wie man andere Rollenspiel spielt und nicht das, was wir uns darunter vorstellen.

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  • Dir würde es also keine Sorgen machen? Vorausgesetzt es geht nicht nur um sehr junge Grundschüler, die eben den Körper entdecken, sondern es sind wirklich Viertklässler, die durchaus schon geschlechtsreif sein können.

    Naja, käme auf das Kind an. aber erstmal nix Böses unterstellen. Der Begriff "Doktorspiele" und 4. Klasse passen nicht so recht zusammen, das klingt eher nach jünger.
    Aber wie gesagt, käme auf das Kind an.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Das stimmt, sie sollten durch diese Reihe natürlich aufgeklärt sein. Ich danke dir für den Verweis zur Broschüre und deine Antwort generell!


    Genau das ist ja die Frage: was ist professionell, was ist richtig.

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