Entbeamtung nach langem Auslandsaufenthalt, was muss ich beachten?

  • Hallo!
    Ich habe ursprünglich an einem Gymnasium in BW unterrichtet (verbeamtet), lebe seit Jahren mit meiner Familie im Ausland und war insgesamt 12 Jahre beurlaubt. Die 12 Jahre waren im Herbst abgelaufen und ich hatte sowohl der Schulleitung als auch dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitgeteilt, dass ich den Dienst nach Ablauf der Beurlaubung nicht mehr antreten würde.


    Nun habe ich jede Menge Fragen und ich hoffe, dass schon mal jemand in der gleichen Situation war und mir von seinen Erfahrungen berichten kann:


    1. Ich hatte zunächst per Mail angefragt, was ich tun sollte, erhielt die Antwort, dass ich einen schriftlichen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen solle. Dies habe ich getan, darauf jedoch bis heute keine offizielle Reaktion erhalten. Gibt es nicht, ähnlich wie bei der Verbeamtungsurkunde, eine Bescheinigung über die Entlassung aus dem Dienst? Vom Landesamt erhielt ich gestern die übliche Info über die Zusammensetzung meiner Bezüge (=0), daher fiel mir das Thema wieder ein. Muss ich mich bei denen gesondert "abmelden"? Muss ich das sonst wo noch melden?


    2. Was muss ich in Bezug auf spätere Pensionszahlungen beachten?


    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, die Frage, was ich nun beachten muss, hatte ich auch per mail ans Regpräs. gestellt, jedoch keine Antwort erhalten.


    Grüße
    Heike

  • Ohne dir inhaltlich deine Fragen beantworten zu können, würde ich dich daran erinnern wollen in der Frage auch Kontakt zu deiner Gewerkschaft aufzunehmen. Oft bekommt man da ganz schnell eine Antwort oder Kontakt zu einer Vertrauensperson, die sich damit auskennt und die man entsprechend "löchern" kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Möglich ist ja auch, dass du keiner Gewerkschaft angehörst. Ich würde mich persönlich, telefonisch, bei deinem Personalsachbearbeiter melden. Die wissen so etwas ganz genau, vor allem in Hinblick auf deine ganz persönliche Situation (TEL. erhältst du beim Sekretariat deiner alten Schule).

    Time and tide wait for no man.

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  • Ich würde mich an deiner Stelle informieren ob du tatsächlich Pensionsansprüche hast oder ob du nicht doch nachversichert wirst (Rentenversicherung).
    Zu welchem Datum hast du deine Entlassung beantregt? Vielleicht ist das Ausschlag gebend.

  • Das kommt sicher aufs Bundesland an. M.E. erhältst auch dafür eine Entlassungsurkunde, die du (vor Ort?) unterschreiben musst. Ich würde in der entsprechenden Behörde anrufen und nachfragen.


    Mit der Nachversicherung würde ich mich ggf. mit einem Anwalt auseinandersetzen. Auch hier scheint es unterschiedliche Regelungen zu geben, da die Länder die Regelung nach einer Klage offenbar überarbeiten z.B.:
    https://www.geldtipps.de/rente…usstiegsfalle-fuer-beamte

  • Hallo Heike 74,


    solche Fragen stellt man doch nicht im Internet, denn da wissen viele zwar einiges, aber oft wenig genaues.


    Für Dich ist Deine Anstellungsbehörde das Regierungspräsidium Karlsruhe. Zuständig ist das Referat 72. Die Homepage findest Du hier:


    https://rp.baden-wuerttemberg.…Ref72/Seiten/default.aspx


    Ganz unten auf der Seite findest Du als pdf die Namen und Telefonnummern der Mitarbeiter/innen.


    (Um genau zu sein: Herr Brandner Tel. 0721 926 4470 bedient Dich kompetent und rechtssicher.)


    P.S. Mich wundert immer wieder, dass Kolleginnen und Kollegen um ihre vorgesetzte Behörde ein Gewese machen, als ob sie es mit den Ämtern in Kafkas Romanen zu tun hätten.


    Ruf einfach an!

  • Mich wundert immer wieder, dass Kolleginnen und Kollegen um ihre vorgesetzte Behörde ein Gewese machen, als ob sie es mit den Ämtern in Kafkas Romanen zu tun hätten.

    OT: Zumindest für mein Bundesland gilt, dass wir solche Anfragen nicht direkt an die Behörde richten müssen, sondern immer den Dienstweg einhalten müssen. Entsprechend gibt es auch keine derartig übersichtlich gestaltete Seiten mit Durchwahlen zum richtigen Sachbearbeiter. Bei uns ist das alles tatsächlich eher so kafkaesk. Ich bin gerade ein bisschen neidisch auf BaWü.

  • OT: Zumindest für mein Bundesland gilt, dass wir solche Anfragen nicht direkt an die Behörde richten müssen, sondern immer den Dienstweg einhalten müssen. Entsprechend gibt es auch keine derartig übersichtlich gestaltete Seiten mit Durchwahlen zum richtigen Sachbearbeiter. Bei uns ist das alles tatsächlich eher so kafkaesk. Ich bin gerade ein bisschen neidisch auf BaWü.

    Das war mir tatsächlich auch nicht klar, wie unterschiedlich das gehandhabt wird!

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