YouTube-Video sichern...

  • Hallo, würde mich gerne kurz auf diesem Wege mit euch austauschen, welches Tool / Programm o.ä. ihr erfolgreich nutzt, um ein YouTube-Video abzuspeichern, so dass ihr bei der Präsentation dessen im Unterricht nicht automatisch online via PC/Tablet... sein müßt!


    Habt ihr da gute Erfahrung mit x oder y?! Das wäre klasse ;-) Danke vorab :aufgepasst:

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Google mal ‚youtube online converter‘ oder ‚youtube herunterladen‘, da hast du eine große Auswahl.

    Danke dir!!!

    Das ist nicht illegal. Hier klärt ein Rechtsanwalt auf!


    chip.de/video/Sind-YouTube-Con…t-auf-Video_72707382.html

    Right - so wurde es uns auch immer gesagt...bzw. auch an unserer Schule im Kollegium gehandhabt!!!

    "Alles wird gut..., sprach die Kuh und aß genüsslich weiter Gras" :)

  • Das ist nicht illegal. Hier klärt ein Rechtsanwalt auf!


    https://www.chip.de/video/Sind…t-auf-Video_72707382.html

    Naja, das ist dann doch etwas stark verkürzt. Herr RA Solmecke zielt dabei auf §53 UrhG, welches unter bestimmten Umständen die Anfertigung einer Vervielfältigung zu privaten Zwecken (!!) erlaubt. Er benennt das am Ende des Videos auch explizit. Diese dürfen weder mittelbar noch unmittelbar Erwerbszwecken dienen. Insofern scheidet die Nutzung im Unterricht bereits wieder aus.

  • uns wurde in fortbildungen wiederholt gesagt, dies sei aller wahrscheinlichkeit rechtlich unproblematisch, solange man es nur für unterrichtszwecke nutzt, da schule nicht öffentlich und auch nicht kommerziell ist.

  • Letztlich geht es hier weniger darum, wer von uns Recht hat, als vielmehr darum, wie die Gerichte im Streitfall entscheiden.


    Dem ist ja das Abmahnverfahren quasi vorgeschaltet. Und das kann, wie wir ja alle wissen, auch schon bei kleineren Verstößen mehrstellige Forderungen bedeuten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Seit wann ist Schule denn kommerziell?

    Seit wann ist Schule denn privat? oO Im Gesetz steht eindeutig "zu Erwerbszwecken" und "private Nutzung". Der Ausschluss hängt nicht an Gewinnerzielungsabsichten.

  • Seit wann ist Schule denn privat? oO Im Gesetz steht eindeutig "zu Erwerbszwecken" und "private Nutzung". Der Ausschluss hängt nicht an Gewinnerzielungsabsichten.

    Welches Gesetz meinst du jetzt genau? Wenn man es so streng sieht, darf man gar nicht streamen, denn dabei wird immer auf dem PC gespeichert.

  • Welches Gesetz meinst du jetzt genau? Wenn man es so streng sieht, darf man gar nicht streamen, denn dabei wird immer auf dem PC gespeichert.

    Ich meine selbstverständlich das von mir in diesem Kontext weiter oben zitierte UrhG. Willst du allen Ernstes behaupten, der Download eines Videos von Youtube zum Zweck der Nutzung im Unterricht sei eine private Handlung? Falls dich die rechtliche Behandlung des Unterschieds zwischen Download und Streaming interessiert, empfiehlt sich in diesem Zusammenhang im Übrigen auch §44a desselben Gesetzes. Dabei wird sehr genau zwischen "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend..." (-> Streaming im Zwischenspeicher) und der Vervielfältigung eines Werkes unterschieden.

  • Dazu sagt der Anwalt, dass man denen nur zugestimmt hat, wenn man einen Account hat. Ich habe den z.B. nicht. ;)

    Du zeigst wohl ein Verhalten, welches jede rechtliche Lücke zu deinem Vorteil ausnutzt, bis sie zugenagelt wird. Das ist für mich nicht " ;) Oh! Ganz geschickt".
    Man könnte je den "Wunsch" eines anderen - auch wenn es ein Weltkonzern ist - einfach respektieren und danach handeln... Aber nein, um des eigenen Vorteils willen

  • Die These, man würde den AGB nur mit Account zustimmen, finde ich im übrigen steil. Es ist nicht so unüblich, dass man AGB, die entsprechend ausgewiesen sind, bereits durch Nutzung zustimmt. Youtube formuliert diese zumindest so und ich halte das für vergleichbar mit AGB eines Supermarkts. Letztlich ist das aber so oder so unerheblich. Ein Verstoß gegen die AGB hat nur Auswirkungen auf das Binnenverhältnis des Nutzers mit der Plattform. Der Urheberrechtsverstoß dürfte hier schwerer wiegen. Und der ist unabhängig von irgendwelchen AGB.

  • Du zeigst wohl ein Verhalten, welches jede rechtliche Lücke zu deinem Vorteil ausnutzt, bis sie zugenagelt wird. Das ist für mich nicht " ;) Oh! Ganz geschickt".Man könnte je den "Wunsch" eines anderen - auch wenn es ein Weltkonzern ist - einfach respektieren und danach handeln... Aber nein, um des eigenen Vorteils willen

    Der Vorteil kommt hier vorrangig den SuS zugute. Ich habe auch auf allen PCs der Schule ohne schlechtes Gewissen Werbeblocker installiert, sodass ich z.B. Videos auf Youtube im Unterricht ohne Werbeunterbrechung abspielen kann. Darüber ist weder Youtube noch der content creator glücklich, aber meine Klasse profitiert davon ungemein.

  • Du zeigst wohl ein Verhalten, welches jede rechtliche Lücke zu deinem Vorteil ausnutzt, bis sie zugenagelt wird. Das ist für mich nicht " ;) Oh! Ganz geschickt".Man könnte je den "Wunsch" eines anderen - auch wenn es ein Weltkonzern ist - einfach respektieren und danach handeln... Aber nein, um des eigenen Vorteils willen

    Letztlich ist das eine rechtliche Einschätzung eines Rechtsanwaltes. Mein schlechtes Gewissen hält sich in diesem Fall in Grenzen... ;)

  • uns wurde in fortbildungen wiederholt gesagt, dies sei aller wahrscheinlichkeit rechtlich unproblematisch, solange man es nur für unterrichtszwecke nutzt, da schule nicht öffentlich und auch nicht kommerziell ist.

    Darf man dann auch nur ein Arbeitsheft kaufen und für alle Kinder/folgende Jahrgänge komplett kopieren?

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