Abordnung - ich wurde über die Folgen nicht informiert

  • Hallo ins Forum.
    Ich habe folgendes Problem. Ich habe einer Abordnung an eine andere Schulform eingewilligt. Dort gilt eine andere Regelstundenzahl, nämlich mehr als an meiner Stammschule.
    Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit und werde mit meinen kompletten 12 Stunden abgeordnet.


    Das bedeutet anscheinend Gehaltseinbußen wegen der höheren Regelstundenzahl bei gleichbleibenden TZ-Stunden.


    Hätte die Schulleitung mich darüber aufklären müssen?

  • Das ist natürlich eine sehr unschöne Situation und ich kann deinen Ärger verstehen.


    An unterschiedlichen Schulformen gilt aber nun einmal ein unterschiedliches Deputat, unter anderem da die außerunterrichtlichen Tätigkeiten (Vorbereitung, Korrektur, Beratung,...) unterschiedlich viel Zeit beanspruchen. An der Schulform mit höherem Deputat solltest du also bei gleichbleibender Arbeitsbelastung in der Lage sein, mehr Unterrichtsstunden abzuleisten.
    Du arbeitest also immer noch deine Teilzeit, aber der reine Unterricht nimmt eben einen höheren Prozentsatz ein.
    Soviel zur Theorie. In der Praxis ist das natürlich etwas anderes und du möchtest wegen der Elternzeit sicher bei deinen zwölf Unterrichtsstunden bleiben. (Von mangelhaften Teilzeitkonzepten an Schulen möchte ich nicht erst anfangen.)


    Mir fällt kein Gesetz ein, aus dem sich eine Informationspflicht für deine Schulleitung ableiten ließe. Vermutlich ist man auch einfach davon ausgegangen, dass du von den unterschiedlichen Deputaten weißt, bzw. dich über die Besoldung informiert hast, bevor du zustimmst.


    Ist die Abordnung denn schon komplett in trockenen Tüchern oder kannst du noch einen Rückzieher machen?

  • Gehört diese Information nicht zu deren Fürsorgepflicht? Geht ja immerhin ums Geld. Das ist bei mehreren Kindern und in TZ ja nun mal knapp :(
    Ich könnte mich echt selbst hauen. Da lasse ich mich bequatschen, komme der Leitung entgegen, und dann so was.
    Das müssen sie sich eigentlich wissen.
    Ein Vertrauensverhältnis lässt sich so nicht halten.

  • Frag wen Fachkundigen vom PR/GEW. Selbst wenn du nicht hättest informiert werden müssen, vielleicht wurde ein anderer Verfahrensfehler gemacht und du kannst doch noch einen Rückzieher machen?

  • Du bist Tarifbeschäftigte?


    Dann würde nur eine sehr eingeschränkte Fürsorgespflicht gelten-


    Als beamtin könntest Du doch einfach ein paar % höher gehen (im TB-Verhältnis setzt das i.d.R. Entgegenkommen des AG voraus)

  • Ich unterschreibe nichts, ohne genau vorher zu wissen, worauf ich mich einlasse.


    Dass es jetzt blöd ist, kann ich verstehen, aber das muss doch einem auch klar sein, dass es ggfs. andere Regelungen an anderen Schulen gibt, oder?

  • Ganz nebenbei:
    du hast auf einen bestimmten Prozentwert reduziert, der ist fest und somit auch dein Gehalt.
    Wenn du überhälftig an eine andere Schulform abgeordnet wirst, wird deine Unterrichtsverpflichtung an diese Schulform angepasst. Du kriegst also nicht weniger Geld, sondern wirst mehr Stunden machen müssen.

  • Auch nicht wirklich toll. Ich bin in Elternzeit und habe mich für meine Stundenzahl ja sehr bewusst entschieden. Und das weiß meine SL auch. Habe schon öfter gesagt, dass ich mehr arbeiten würde, wenn ich es könnte.

  • Ich bin Beamtin... Natürlich beiße ich mich gerade selbst ins Bein, dass ich so bescheuert, dumm und naiv war, sofort zu unterschreiben. Passiert mir sicher nicht noch einmal.
    Das ist kein Taschengeldbetrag, der für mich wegfällt. Bzw für meine Familie. Ist ja nicht so, dass wir das jeden Monat über hätten.


    Da will man Leuten aus der Klemme helfen (meine genau passende Stundenzahl war der einzige Grund für mich als Abordnung, zumindestens sagt man so...) und zahlt die Zeche dafür. Bitter.


    Ist es übrigens sehr vermessen zu erwarten, dass Leute mit Personalverantwortung über diese Auswirkungen Bescheid wissen müssten?

  • Ist es übrigens sehr vermessen zu erwarten, dass Leute mit Personalverantwortung über diese Auswirkungen Bescheid wissen müssten?

    Ja, ist es (leider). Woher soll man's wissen, wenn nicht aus eigener Erfahrung. Fortbildungen für die verschiedensten Verwaltungsaufgaben gibt es ja leider so gut wie gar nicht.
    Zur Erinnerung: Die Landesschulbehörde hatte ja mal die Verantwortung, Verträge abzuschließen, Eingruppierungen vorzunehmen, an die Schulen deligiert (vorher waren dafür mehrjährig ausgebildete Verwaltungsfachkräfte sowie Juristen zuständig). Und dann ging das mehrfach teuer schief & führte zu Entfristungen, wo keine gewollt waren etc., Schulleiter sollten die Kosten für die falsch entstandenen Arbeitsverträge voll übernehmen, .... Aber ist ja kein Wunder, dass das schief geht, wenn z.B. die entsprechenden Handreichungen nicht zur Verfügung stehen.


    Wenn du überhälftig an eine andere Schulform abgeordnet wirst, wird deine Unterrichtsverpflichtung an diese Schulform angepasst.

    Das hier will ich noch mal hervorheben: Vielleicht findet sich eine Möglichkeit, dass du nur mit maximal 5 von 12 Stunden abgeordnet wirst, die verbliebenen
    7 Stunden müssten auf eine weitere Lehrkraft verteilt werden (die natürlich mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten müsste). Ist doof in Langzeitfächern, weil man die ja zumeist mehr als einmal pro Woche in einer Klasse unterrichtet und man dementsprechend mehrfach pendeln muss.
    Die Zeitersparnis, die man durch die geringere Unterrichtsverpflichtung hat [ja, ich weiß, dass ist deutlich zu verkürzt dargestellt], legt man dann oben drauf für zusätzliche Wege zwischen den Schulen (Handwerker lassen sich ja die Fahrt zum Kunden bezahlen, Lehrkräfte haben das Beamen erfunden und benötigen deshalb keinen Dienstwagen mehr).

  • Anstatt untätig hier im Forum rumzuhängen, würde ich an Deiner Stelle lieber die Telefonleitung (oder das WLAN-Kabel ;-)) zum Glühen bringen. Egal, ob der Schulleiter nun was versäumt hat oder nicht, kannst Du ihm (oder dem Schulamt) mitteilen, dass Du weder bereit bist, Gehaltseinbußen hinzunehmen noch mehr Stunden unterrichten kannst und Du daher vom Vertrag zurücktreten möchtest. Wenn das dann nicht geht, dann ist das eben so, aber ich würde nichts unversucht lassen!


    PS: Kann man in der Elternzeit überhaupt abgeordnet werden?

  • Lass dich rechtlich beraten.
    Vermutlich kommt es auf den genauen Wortlaut deiner Landesgesetze/Erlasse an.


    Worauf bezieht sich die deinerseits beantragte Teilzeit?
    Worauf bezieht sich die seitens des Landes genehmigte Teilzeit?
    Kann per Abordnung überhaupt eine Statusänderung erfolgen?
    Was wird abgeordnet? Stunden? Stellenanteile?


    Im Zweifel erstmal Widerspruch gegen die Gehaltskürzung einlegen, um keine Fristen zu verpassen.

  • Da ich zum Glück Multitasking beherrsche, kann ich im www abhängen und gleichzeitig versuchen alles in Bewegung zu setzen ;)


    Verschiedene Stellen bemühen sich um eine Lösung. Drückt mir bitte die Daumen und: Danke für den tollen Input hier.

  • Nein,
    er hätte dich darüber nicht informieren müssen. Zum guten Ton gehörts aber. Da hätte dann ein Gespräch mit deinem Personalrat vorneweg geholfen.


    Nun wirds leider wurscht sein. Formfehler sind hierbei eigentlich kaum zu machen, aber probieren kannst dus. Ich drücke dir die Daumen. Ansonsten in den Sauren Apfel beissen und das halt machen. Es soll ja Leute geben, die von Sowas auch Kopfschmerzen o.Ä. bekommen.

  • ...
    Das bedeutet anscheinend Gehaltseinbußen wegen der höheren Regelstundenzahl bei gleichbleibenden TZ-Stunden...

    Ich wäre nicht mal so sicher, dass dem so ist. Gymnasiallehrer an der Grundschule haben hierzulande m.W. weiterhin Gymlehrergehalt bekommen (öD).


    Ärgerlich wär's allemal, da niemand gern abgeordnet wird. Und wenn man sich dann schon breitschlagen lässt...


    Viel Glück auf jeden Fall, dass sich das zu deinen Gunsten regeln lässt.

  • Ich sehe es auch so, dass man wohl aus der fehlenden Info keinen Formfehler o.ä. ableiten kann, obwohl es natürlich schlechter Stil ist.
    Ich weiß nicht, wie das in deinem Bundesland ist, aber viellleicht muss dort auch der öPR oder der Bezirks-PR der Abordnung zustimmen. Dann könnte man vielleicht versuchen an dieser Stelle darum zu bitten, die Zustimmung zu verweigern. Ob das möglich ist, weiß ich nicht, aber das wäre evtl. eine Möglichkeit. Zumal die Zustimmung des PR meist erst ganz am Ende der Verwaltungskette geschieht.

  • Ich wäre nicht mal so sicher, dass dem so ist. Gymnasiallehrer an der Grundschule haben hierzulande m.W. weiterhin Gymlehrergehalt bekommen (öD).

    Ja, das bleibt so. Aber der prozentuale Stellenanteil verändert sich. Arbeite ich knapp 50% einer Stelle an der Oberschule (also 12 von 25,5)? Oder arbeite ich nur ~40% (also 12 von 28)? Und entsprechend erhalte ich 50 oder 40 % der Bezüge.

  • aber viellleicht muss dort auch der öPR oder der Bezirks-PR der Abordnung zustimmen

    Bei Abordnungen von nur einem halben Jahr ist das nicht vorgesehen (sie werden nur in Kenntnis gesetzt). Die Verlängerung einer solchen kurzen Abordnung ist allerdings nicht vorgesehen. Wenn der Bezirkspersonal bei der Verlängerung nicht zustimmt, ist da keine Chance (selbst dann nicht, wenn ALLE Beteiligten für die Verlängerung plädieren (Lehrkraft, Schulleitungen, Schulpersonalrat, Schüler, Eltern).

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