Lebenszeitverbeamtung - nochmal zum Amtsartzt?

  • Hallo,


    ich habe ein heikles Problem...meine Probezeit ist fast vorbei (April steht die Lebenszeitverbeamtung an). Trotz etwas Übergewicht bin ich verbeamtet worden. Nun habe ich aber in der Probezeit nochmals zugenommen. Ich habe die Woche einige Artzrechnungen von mir und meine Tochter bei der Beihilfe eingereicht und gerade festgestellt, dass auf eine Rechnung die Diagnose Adipositas steht... :-/ (Sehr komisch, da ich wegen Magen Darm behandelt wurde!) Hätte ich es vorher gesehen, hätte ich es gar nicht eingereicht, aber nun ist es zu spät.


    Nun habe ich plötzlich totale Panik, dass die mich im letzten Moment doch wieder zum Amtsartzt schicken. (Revisionen sind super gelaufen, top Beurteilung von der Schule ist bereits bei der BZRG)....Spinne ich jetzt rum? :(


    Ist sowas jemand vielleicht schon passiert? Wie ist euer Einschätzung?


    Viele Grüße
    Nanushka...

  • Laut Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) müßtest du nicht mehr zum Amtsarzt. Es hätte schon längst veranlasst werden müssen.


    Zitat

    §2.1.1 Vor der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist die gesundheitliche Eignung der Beamtin oder des Beamten nur dann erneut zu prüfen, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen.


    Und ja, du spinnst. Einfach runterfahren und das Wochenende genießen....

  • Laut Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) müßtest du nicht mehr zum Amtsarzt. Es hätte schon längst veranlasst werden müssen.


    Und ja, du spinnst. Einfach runterfahren und das Wochenende genießen....

    Okay ^^ .....und Adipositas an sich dürfte ja dafür nicht reichen...danke schön... :wink_1:

  • Die Beihilfestelle tauscht keine Informationen mit der Schule oder dem Schulamt aus. Dazu bräuchten sie erst einmal deine Schweigepflichtsentbindung. Um diese wirst du explizit gebeten (z.B. In einem Verfahren zur Überprüfung der Dienstfähigkeit), falls es notwendig ist. Also nichts , was einfach so ohne dein Wissen passiert.

  • Die Beihilfestelle tauscht keine Informationen mit der Schule oder dem Schulamt aus. Dazu bräuchten sie erst einmal deine Schweigepflichtsentbindung. Um diese wirst du explizit gebeten (z.B. In einem Verfahren zur Überprüfung der Dienstfähigkeit), falls es notwendig ist. Also nichts , was einfach so ohne dein Wissen passiert.

    Danke für diese Info...also es gäbe sonst überhaupt keine Veranlassung - habe selten gefehlt, super Beurteilung von der Schule usw.


    Dann werde ich jetzt mal eine Runde Schwimmen gehen und abwarten.


    Ich danke euch für die zügige Rückmeldung...so kurz vor dem Ziel werde ich wohl nervös.


    Schönes Wochenende!

  • Kann mich den anderen nur anschließen, ich kenne genau zwei Möglichkeiten, wann es noch mal zum Amtsarzt ging:


    - schon vor der Probezeit hat der Amtsarzt eine weitere Beurteilung am Ende gefordert, das wurde der Person aber auch explizit mitgeteilt.


    - in der Probezeit kam es zu häufigen Fehlzeiten.


    Da beides bei dir nicht der Fall ist, entspannen und viel Spaß beim Schwimmen :)

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

    • Offizieller Beitrag

    Können studierte Menschen vielleicht sich auch einfach einmal selbst informieren? Die Infos zur Verbeamtung etc. sind nun weiß Gott nicht schwert zu ergoogeln. Und diese Panik um die Verbeamtung, weil etwas auf einer Arztrechung (sic!) als Diagnose steht...


    Ich schrieb es ja schon anderswo: Wer informiert ist, hat nichts zu befürchten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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