Elternzeit taggenau beantragen, Anrechnung auf Lebensmonate

  • Hallo zusammen,

    ich verstehe die Berechnung Elternzeit, Elterngeld, Lebensmonate noch nicht ganz und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
    Unsere Tochter ist am 01.12.2018 geboren. Ich nehme vom 01.12.2018-01.12.2019 Elternzeit. Mein Mann möchte für Oktober und November 2019 (Monat 11 und 12) auch Elterngeld beziehen (12+2 Monate). Er möchte aber die Elternzeit versetzt nehmen, nämlich vom 21.10.-20.12.2019. Ist das möglich? Oder werden diese 8 Wochen nicht als 2 Lebensmonate anerkannt, so dass er ggf. gar kein Elterngeld bekommt, da ich schon 12 Monate bekommen habe? Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
    Er möchte nicht den kompletten Oktober und November in Elternzeit gehen, da er Anfang November noch ein Projekt beenden muss.
    Vielen Dank für eure Hilfe!!!

  • Hallo Lisa,
    deine Elternzeit und auch der Elterngeldbezug beginnt mit Ende deines Mutterschutzes. Falls du das Basiselterngeld wählst, erhältst du Elterngeld bis zum 30.11.2019.
    Dein Mann muss Lebensmonate nehmen, aber die müssen nicht hintereinander liegen, sondern nur innerhalb ihrer ersten 14 Lebensmonate. D.h. die Elternzeitmonate beginnen zwingend an einem 1. Dann bekommt er auch zwei Monate Elterngeld.


    Hilft das?

  • Hallo Schokominza,


    vielen Dank für deine Infos! Ich hatte gelesen, dass sich die Elternzeitmonate nicht nach den Lebensmonaten richten müssen...

  • Genau, die Elternzeit nicht, das Elterngeld aber.
    Zusätzliche wäre in NRW ein Ende direkt vor den Ferien (wenn keine anderen Gründe dafür vorliegen) rechtsmissbräuchlich, in anderen Bundesländern vielleicht auch.


    Wenn er Elterngeld erhalten möchte, müsste er dann den Oktober und November oder November und Dezember nehmen, oder 2 andere beliebige Monate, müssen ja nicht fortlaufend sein.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Er kann die Elternzeit natürlich so nehmen, aber somit bräuchte er 3 Elterngeldmonate, um überall Elterngeld zu erhalten, das ist mit einem Monat Basiselterngeld und zwei Monaten Elterngeldplus natürl7ch mögl7ch, führt aber 1. zur Anrechnung des Einkommens vor dem Beginn der Elternzeit und nach dem Ende in den Lebensmonaten und dazu, dass er in den Elterngeldplus Monaten nur die Hälfte Geld erhält.


    Aber möglich ist seine Elternzeit so problemlos. Nur ob es sich finanziell rechnet ist fraglich.

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