Berlin Gehalt

  • Hallo zusammen :gruss:
    Ich arbeite derzeit an einer Thüringer Regelschule und möchte gerne an eine Berliner Sekundarschule wechseln, da ich nur eine befristete Stelle habe und mir eh ein Tapetenwechsel vorschwebt.


    Mich interessiert mal, wie viel man als SekundarstufenlehrerIn in Berlin nun tatsächlich netto verdient. Habe über "Netz-Recherchen" jetzt von 2800€ bis 3500€ netto schon alles gehört bzw. gelesen. Mir ist auch bewusst, dass der "Deutsche" nicht gern über's Geld spricht, aber für mich wäre das nun wirklich wissenswert, da es ja nun auch einen erheblichen Unterschied macht, ob ich nun hier in Thüringen mit 300€ Miete über die Runden komme oder in Berlin 800€ einplanen muss, wo sich der Mehrverdienst schnell relativiert. Ich selbst verdiene derzeit 2100€ netto bei voller Stundenzahl (bin noch nicht lange aus dem Ref raus, daher niedrige Erfahrungsstufe) als Unverheiratete ohne Kinder....so viel zum Thema "nicht über's Geld sprechen" :P

  • 1. Schritt: Google befragen, wie Sekundarschullehrer in Berlin eingruppiert werden
    2. Schritt: oeffentlicher-dienst.info aufrufen, TV-L wählen, passende Gruppe eintragen, berechnen anklicken und Netto sehen


    (wäre übrigens schneller gegangen als die Registrierung hier im Forum)

    • Offizieller Beitrag

    In Berlin kommt doch mittlerweile jeder 5300 brutto?

    Nö.
    Ab 1.8. fast alle, die einen Antrag gestellt haben. Hoffentlich. Bin gespannt, ob die Senatsverwaltung schnell genug die Anträge bearbeitet.


    Mit 2 Sekundar-Fächern sollte es allerdings für die E13 reichen.


    Und hier kommt das Silbertablett mit dem Link.

  • Nö.Ab 1.8. fast alle, die einen Antrag gestellt haben. Hoffentlich. Bin gespannt, ob die Senatsverwaltung schnell genug die Anträge bearbeitet.

    Meh, da sieht man mal wieder was es für Unterschiede gibt zwischen dem, was man "mitbekommt" und wie es tatsächlich abläuft.

  • Nö.Ab 1.8. fast alle, die einen Antrag gestellt haben. Hoffentlich. Bin gespannt, ob die Senatsverwaltung schnell genug die Anträge bearbeitet.


    Mit 2 Sekundar-Fächern sollte es allerdings für die E13 reichen.


    Und hier kommt das Silbertablett mit dem Link.

    Wir haben gerade einen Brief vom Personalrat bekommen, dass sie nicht davon ausgehen, dass das klappt, obwohl die Anträge ja bis Februar gestellt werden sollten. Da aber die Bestätigung des Eingangs meines Antrags und dem Hinweis, dass es nun an den Bearbeiter weiter geht schon einen Monat gebraucht hat, sehe ich da auch echt schwarz.

  • In Berlin kommt doch mittlerweile jeder 5300 brutto?
    Davon gehen vermutlich gut 40% ab. Befrage doch einfach Brutto-Netto-Rechner deinee Vertrauens...


    Genau. Neueingestellte Lehrer bekommen jetzt unabhängig von der Schulart rund 5300,- Euro brutto (als Angestellte).


    Jetzt ist die Frage, ob jemand, der von einer thüringischen Schule an eine Berliner Schule wechselt, dann dort als "neueingstellt" gilt. Das weiß ich nicht. Immerhin werden ja sicherlich auch die vorherigen Jahre angerechnet, was theoretisch wichtig ist für die Erfahrungsstufe, in Berlin aber nicht, da alle Neueingestellten sofort die Erfahrungsstufe 5 erhalten. (Seit Kurzem gibt es aber die Erfahrungsstufe 6.)


    Die "altgedienten Lehrer" in Berlin bekommen demnächst auch A 13 oder E 13 (fast 50 % der Lehrer in Berlin sind ja noch verbeamtet). Sie müssen dazu, ich glaube, 30 Stunden Fortbildung (seit Eintritt in den Schuldienst) vorweisen. Dazu zählen dann auch Studientage. Also "altgediente Lehrer" sollten das sicherlich locker zusammenbekommen.
    https://www.berlin.de/sen/bild…instellungen/lehrkraefte/


    Wenn man dann noch bereit ist, an eine Brennpunktschule zu gehen, bekommnt man nochmal eine Zulage von 300,- Euro brutto, also ingesamt 5600,- brutto als angestellter Lehrer in Berlin. (Ich bleibe trotzdem lieber da, wo ich bin.) ;)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Jetzt ist die Frage, ob jemand, der von einer thüringischen Schule an eine Berliner Schule wechselt, dann dort als "neueingstellt" gilt. Das weiß ich nicht. Immerhin werden ja sicherlich auch die vorherigen Jahre angerechnet, was theoretisch wichtig ist für die Erfahrungsstufe, in Berlin aber nicht, da alle Neueingestellten sofort die Erfahrungsstufe 5 erhalten. (Seit Kurzem gibt es aber die Erfahrungsstufe 6.)

    Wenn das nicht über einen Bundeslandswechsel geht, sondern ein neuer Vertrag zustande kommt, dann ist man natürlich neueingestellt, denn es ist ein AG-Wechsel!


    Die "altgedienten Lehrer" in Berlin bekommen demnächst auch A 13 oder E 13 (fast 50 % der Lehrer in Berlin sind ja noch verbeamtet). Sie müssen dazu, ich glaube, 30 Stunden Fortbildung (seit Eintritt in den Schuldienst) vorweisen. Dazu zählen dann auch Studientage. Also "altgediente Lehrer" sollten das sicherlich locker zusammenbekommen.
    berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/

    Du vergisst da was wesentliches, nämlich, dass die Lehrer sich auch verpflichten in den nächsten 3 Jahren 30 weitere Fortbildungsstunden zu besuchen, jährlich 10 (es gelten aber nicht alle Arten der Fortbildungen, sondern nur bestimmte Themen).

    • Offizieller Beitrag

    Meh, da sieht man mal wieder was es für Unterschiede gibt zwischen dem, was man "mitbekommt" und wie es tatsächlich abläuft.

    Ja, es ging durch die Tagespresse, dass jetzt alle 5300 € bekommen, als der Senat das beschlossen hat. Aber: Nur die frisch ausgebildeten Grundschullehrer bekommen das bei Einstellung. Alle anderen sollen es ab 1.8. 19 bekommen - nur leider nicht automatisch. Dem voraus geht erstmal Papierkram: Ein Antrag ist auszufüllen, auf dem man erklären muss, dass man seit mindestens 4 Jahren im Berliner Schuldienst arbeitet und man muss eine Liste mit Fortbildungen (Titel, Datum, Dauer in Minuten) ausfüllen und auf mindestens 30 Stunden seit 2004 kommen. Das ist kein Problem, aber eine Fleißaufgabe, bei der man sich mit einem Stapel alter Fortbildungsnachweisen hinsetzen und alles brav aufschreiben muss. Die Schulleitung muss bestätigen, dass man 4 Jahre im Schuldienst ist, die Fortbildungsliste zur Kenntnis genommen wurde und dass man sich bewährt hat und man verpflichtet sich zu weiteren 30 Stunden Fortbildungen. Die Formulare gehen an die Senatsverwaltung, welche - wie Susannea schreibt, damit vermutlich überfordert ist, denn da stellen nun Tausende Lehrer Anträge und die haben ja "nebenbei" noch ihr normales Alltagsgeschäft.
    Anschließend muss man dann pro Schuljahr seine Fortbildungen protokollieren und der Schulleitung zur Unterschrift vorlegen.


    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?



    @Susannea Meine Eingangsbestätigung war schon nach 2 Wochen da, ich habe aber quasi sofort ausgefüllt, nachdem die GEW die Rundmail geschickt hatte.

  • ...

    Du vergisst da was wesentliches, nämlich, dass die Lehrer sich auch verpflichten in den nächsten 3 Jahren 30 weitere Fortbildungsstunden zu besuchen, jährlich 10 (es gelten aber nicht alle Arten der Fortbildungen, sondern nur bestimmte Themen).


    Sagen wir so, das habe ich schlichtweg nicht gewusst. (Ich bin ja nicht in Berlin, habe aber private Kontakte zu Lehrern in Berlin.) Aber da Studientage miteinbezogen werden können, die ja jeweils mehrere Stunden umfassen, sollte das doch leicht zu bewerkstelligen sein.


    Ist eine gewisse Anzahl an Fortbildungen pro Schuljahr nicht sowieso Pflicht bzw. "gern gesehen"?


    Wenn das nicht über einen Bundeslandswechsel geht, sondern ein neuer Vertrag zustande kommt, dann ist man natürlich neueingestellt, denn es ist ein AG-Wechsel!


    Bedeutet das, wenn jemand über einen Bundesländerwechsel nach Berlin kommt, behält er/sie die Erfahrungsstufe z.B. 3; wenn ein neuer Vertrag zustande kommt, bekommt er/sie hingegen Erfahrungsstufe 5 (wegen Neueinstellung), @Susannea ?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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  • ...
    Ja, es ging durch die Tagespresse, dass jetzt alle 5300 € bekommen, als der Senat das beschlossen hat. Aber: Nur die frisch ausgebildeten Grundschullehrer bekommen das bei Einstellung. Alle anderen sollen es ab 1.8. 19 bekommen - nur leider nicht automatisch. Dem voraus geht erstmal Papierkram: Ein Antrag ist auszufüllen, auf dem man erklären muss, dass man seit mindestens 4 Jahren im Berliner Schuldienst arbeitet und man muss eine Liste mit Fortbildungen (Titel, Datum, Dauer in Minuten) ausfüllen und auf mindestens 30 Stunden seit 2004 kommen. Das ist kein Problem, aber eine Fleißaufgabe, bei der man sich mit einem Stapel alter Fortbildungsnachweisen hinsetzen und alles brav aufschreiben muss. Die Schulleitung muss bestätigen, dass man 4 Jahre im Schuldienst ist, die Fortbildungsliste zur Kenntnis genommen wurde und dass man sich bewährt hat und man verpflichtet sich zu weiteren 30 Stunden Fortbildungen. Die Formulare gehen an die Senatsverwaltung, welche - wie Susannea schreibt, damit vermutlich überfordert ist, denn da stellen nun Tausende Lehrer Anträge und die haben ja "nebenbei" noch ihr normales Alltagsgeschäft....

    Naja, Conni, dazu muss auch gesagt werden, dass "A 13 für alle" mit der neuen Lehrerausbildung in Berlin (Lehrerausbildungsverordnung???) begründet wurde, wonach neue Grundschullehrer genauso lange studier(t)en wie die anderen Lehrämtler. Die haben dadurch den Anspruch auf A 13 / E 13 erworben.


    Wenn man aber sagt, dass diese neue Ausbildung der Grund für A/E 13 ist, dann geht daraus natürlich hervor, dass diejenigen ohne diese neue Ausbildung diesen Anspruch nicht haben. (nicht meine Argumentation, sondern die der anderen) Das hat natürlich zu Unmut geführt in den Kollegien, weil Neueingestellte mehr verdienen als Altgediente, denn die Neueingestellten bekommen ja in Berlin außerdem auch noch gleich die Erfahrungsstufe 5 (ehemals die höchste, die es gab). Seit 2013?


    So hat man nun - irgendwie muss es ja zu rechtfertigen sein - gesagt, die "Altgedienten" können auch A 13 / E 13 erhalten (unter ihnen sind ja noch viele Beamte), wenn sie diese 30 Fortbildungen bzw. 30 Stunden Fortbildung (!) nachweisen können und, wie ihr jetzt schreibt, sich zu weiteren 30 Stunden Fortbildung verpflichten. Das betrifft, nachdem Brandenburg es vormachte, ja nun auch in Berlin die Lehrer mit DDR-Ausbildung, die dafür nicht einmal studieren mussten (worin ich keinen Mangel sehe).


    Denn wie gesagt, die Begründung für die Höherstufung war und ist ja vor allem die neue Ausbildung der Grundschullehrer.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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  • Naja, Conni, dazu muss auch gesagt werden, dass "A 13 für alle" mit der neuen Lehrerausbildung in Berlin (Lehrerausbildungsverordnung???) begründet wurde, wonach neue Grundschullehrer genauso lange studier(t)en wie die anderen Lehrämtler. Die haben dadurch den Anspruch auf A 13 / E 13 erworben.

    Aber die Neueinstellungen müssen meiner Meinung nach gar nicht nach dem neuen Bildungsgesetz ausgebildet worden sein und die Übersicht des öD sagt ja eh, mit Master-Abschluss mindestens A/E13, den hatte ich bereits 2013 und der hilft mir jetzt gar nichts.


    Das betrifft, nachdem Brandenburg es vormachte, ja nun auch in Berlin die Lehrer mit DDR-Ausbildung, die dafür nicht einmal studieren mussten (worin ich keinen Mangel sehe).

    Aber die haben noch ganz andere Voraussetzungen, müssen z.T. noch eine einjährige Veranstaltung besuchen, haben 6 und nicht vier Jahre Arbeit nachzuweisen und dann auch eine 2 jährige Bewährungsfrist nach der einjährigen Veranstaltung. Also so einfach, wie es für die anderen aussieht ist es leider keineswegs. Zumal die Veranstaltung schon seit Jahren versprochen wird und bisher nicht zustande kam.


    Aber da Studientage miteinbezogen werden können, die ja jeweils mehrere Stunden umfassen, sollte das doch leicht zu bewerkstelligen sein

    Aber es können eben entgegen der Veröffentlichungen in den Zeitungen und so gar nicht alle Studientage mit einbezogen werden, es kommt eben auf die Themen drauf an.


    Ist eine gewisse Anzahl an Fortbildungen pro Schuljahr nicht sowieso Pflicht bzw. "gern gesehen"?


    Bedeutet das, wenn jemand über einen Bundesländerwechsel nach Berlin kommt, behält er/sie die Erfahrungsstufe z.B. 3; wenn ein neuer Vertrag zustande kommt, bekommt er/sie hingegen Erfahrungsstufe 5 (wegen Neueinstellung), @Susannea ?

    Ja, davon gehe ich aus, denn so unsinnig wird ja aktuell mit den schon ansässigen auch verfahren.

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