SchaLL fordert E 15 für angestellte Lehrer

  • Früher wurde bei uns in NRW nur bis zum 35. Lebensjahr verbeamtet und gerade im Berufsschulbereich haben wir viele Angestellte, weil die einfach im höheren Alter zu uns gekommen sind, da vorher noch einige Jahre in der Wirtschaft tätig oder so. ...


    Danke, @plattyplus für die umfangreichen Erklärungen. So wird es verständlich.


    Gibt es die SchaLL eigenlich auch außerhalb von NRW?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

    Einmal editiert, zuletzt von Das Pangolin ()

  • Angestellte NRW


    Hinzu kommt, dass es viele flexible Mittelkräfte gibt, die allesamt befristet beschäftigt sind und damit ebenfalls Tarifbeschäftigte sind.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich glaub jeder, der noch alle Sinne beisammen hat, findet diese unterschiedliche Bezahlung unmöglich.


    Eigentlich müßten alle Vor- und Nachteile des jeweiligen Status monetär umgerechnet werden, um beides zu vergleichen.
    Sowas machen zum Beispiel Versicherungen. Das ist allerdings kompliziert und für manche Leute auch empörend, wenn dann Dinge bepreist werden, die für den einen oder anderen subjektiv eine andere Gewichtung haben oder als diskriminierend empfunden werden (z.B. das Kostenrisiko hinter einem negativen amtsärztlichen Bescheid).


    Alternativ wäre es vielleicht sinnvoll, sich darauf zu konzentrieren, dass die 'Nebenleistungen' angeglichen/verbessert werden, also so etwas wie Kinderzuschläge, 'beihilfeartige Leistungen', Altersvorsorge, etc.
    Letztendlich ist die jetzige Schieflage ja auch durch den einseitigen Umbau der Sozialversicherungssysteme entstanden, sodass die Angestellten heute schlechter dastehen als Beamte, statt wie früher besser. (Das gab es ja auch schon einmal.)


    Undifferenzierte Forderungen der Marke E-XX gepaart mit dem Vergleich Worst-Case-Angestellter vs. Best-Case-Beamter sind auf jeden Fall keine Erfolg versprechende Strategie.
    Da endet auch schnell das Verständnis aller Nichtlehrer, von denen die Mehrheit zu weit schlechteren Bedingungen arbeitet.

  • Ich glaub jeder, der noch alle Sinne beisammen hat, findet diese unterschiedliche Bezahlung unmöglich.


    ...


    Interessant ist, dass das vielzuhörende Argument nach "gleichem Lohn für gleiche Arbeit" (und die Begründung mit der Verfassung) hier nicht vorgebracht wird und auch niemand klagt, wie aktuell bei "A 13 für alle". Warum?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Interessant ist, dass das vielzuhörende Argument nach "gleichem Lohn für gleiche Arbeit" (und die Begründung mit der Verfassung) hier nicht vorgebracht wird und auch niemand klagt, wie aktuell bei "A 13 für alle". Warum?

    Was willst du denn da klagen? Beamtenstatus ist ein besonderer, der an Bedingungen geknüpft ist, die nicht jeder erfüllen kann. Da gibt's nichts einzuklagen fürchte ich. Es sei denn, man schafft den Beamtenstatus ab, dann hat keiner mehr ein Privileg.

  • Die Diskriminierung von Tarifbeschätigten ist bei Laufbahnbefähigung begründet in ihrem Alter und/oder ihrer Gesundheit (bei charakterlicher Nichteignung wird man auch nicht Angestellter Lehrer)


    Rechtlich ist das als Spezifikum gut abgesichert - das muss politisch bekämpft werden, da gäbe es sicherlich Möglichkeiten und sehr gute Argumente.


    Die Beamtengewerkschaften GEW und DBB sind dazu jedoch nicht bereit.

  • Also die GEW hat in SN nicht die Verbeamtung unterstützt, eher im Gegenteil. Sie ist für eine gerechtere Eingruppierung.

  • TV 13 -Stufe 6 sind 3200 € netto?

    Äh - ja. Bei mir exakt 3.265,95 in Stufe 4. Stufe 5 sind laut Gehaltsrechner dann netto 3.628,88. Man sollte die Situation nicht noch schlechter reden, als sie ist. Ich rechne allerdings mit Steuerklasse III und zwei Kinderfreibeträgen, außerdem arbeiten wir 40 Stunden statt 39,5 und bekommen diese halbe Stunde pro Woche auch bezahlt.

    Andererseits sollte es Arbeitgeber und Kollegium dann nicht wundern, wenn Tarifbeschäftigte Kollegen*inne ihre quantitative Leistung durch gesetzeskonforme Ausnutzung sämtlicher Möglichkeiten adäquat reduzieren.

    Das ist das einzig Senkrechte für uns Angestellte: Beamtengehalt durch Zahl der Wochenstunden teilen, eigenes Gehalt durch den so errechneten Betrag teilen, Ergebnis sind die Wochenstunden, die der Angestellte für seinen Job aufwenden sollte. Für die arbeitsrechtlich geschuldete "Leistung mittlerer Güte" reicht das allemal.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Die Beamtengewerkschaften GEW und DBB sind dazu jedoch nicht bereit.

    Die GEW eine Beamtengewerkschaft? Wohl eher eine Erziehenden- und Sozialarbeitenden-Gewerkschaft.

    Also die GEW hat in SN nicht die Verbeamtung unterstützt, eher im Gegenteil. Sie ist für eine gerechtere Eingruppierung.

    Eben. Das gute alte linke Lied von der Gerechtigkeit (allen soll es gleich schlecht gehen, dann sind alle glücklich).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das gute alte linke Lied von der Gerechtigkeit (allen soll es gleich schlecht gehen, dann sind alle glücklich).

    Denkt daran: Bei E15 gehört ihr aus Sicht der meinungsbildenden linken Kräfte schon zu den Best-Verdienenden und werdet demnächst mit der "Reichensteuer" belegt. Und dann bleibt am Ende doch nur E13 übrig. Eben nur "Schall und Rauch", diese Forderung...


    Zudem: Jeder Deutsche hat laut Grundgesetz Zugang zu jedem öffentlichen Amt und kann damit auch Beamter werden. Die Auswahl erfolgt nach "Eignung, Befähigung und Leistung". Insofern muss es an einem der drei Kriterien gemangelt haben, wenn man Angestellter anstatt Beamter wird.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Ich habe an Uni Lehramt für Primarstufe studiert (Abschluss 1. und 2. Staatsexamen), arbeite mittlerweile das 11. Schuljahr in Vollzeit an einer staatlichen Grundschule, bin angestellt, verdiene über 1000 Euro Netto weniger als meine verbeamteten Kolleginnen, das ist nicht fair, deshalb befürworte ich die Forderung von SCHALL voll und ganz. Nach meinem Studium gab es ein Einstellungsstopp für Lehrer im Bundesland meines Heimatortes, also ging ich in ein anderes Bundesland, das aber nicht verbeamtete, als ich in meine Heimat zurückkehrte war ich 1 Jahr zu alt für eine Verbeamtung.

  • verdiene über 1000 Euro Netto weniger als meine verbeamteten Kolleginnen,

    Mal abgesehen davon, dass der Unterschied von z.B. E13 und A13 bei gleicher Steuerklasse und Dienstzeit nicht einmal ohne Berücksichtigung der Krankenversicherung 1000€ beträgt, ist die PKV als Einsteiger über der Altersgrenze auch nicht gerade für 200-300€ zu haben. Wenn man ehrlich rechnet, verbleibt zwar eine Differenz, diese liegt aber deutlich unter 1000€.

  • eine Kollegin, die frisch vom Studium gekommen ist, hat als Verbeamtete auf Probe (noch nicht mal ein Jahr im Schuldienst) über 500 Euro Netto mehr als ich, und sie hat gerade mal angefangen, und sie zahlt unter 300 Euro PKV, es ist und bleibt nicht fair gegenüber den angestellten Lehrern mit gleicher Ausbildung und gleicher Arbeit

  • Mal abgesehen davon, dass aus "über 1000€" auf einmal nur gut 200€ Differenz geworden sind, reden wir doch bei dir von der Konstellation "Altersgrenze überschritten" und damit einer erheblich teureren PKV.

  • über 1000 Euro Netto Gehaltsunterschied bei bereits verbeamteten Kolleginnen, dazu zählte ich nicht die Beamtin auf Probe, die mit einem Gehaltsunterschied von über 500 Euro Netto eingestiegen ist

  • das Thema ist nach wie vor aktuell und wird auch weiter aktuell bleiben, solange sich nichts an dieser Ungleichheit ändert, das hat nichts mit persönlicher Situation zu tun

    Das mag schon sein, aber bedenke bitte auch, daß die Beamten von ihrem "gesetzlichen Netto" noch die Krankenkasse zu bezahlen haben. Wenn man da nicht in die PKV kommt, so wie bei mir, ist auch als Beamter GKV angesagt und da zahlt man dann nicht bloß den Arbeitnehmer- sondern auch den Arbeitgeberanteil. Konkret zahle ich jeden Monat von meinem "gesetzlichen Netto" noch 900€ Kranken- und Pflegekassenbeitrag. Also wenn Du es schon vergleichen willst, dann bitte "netto nach Krankenkasse".


    Ansonsten wäre ich dafür, daß das Hamburger Modell auch in NRW eingeführt wird. Das man sich als Beamter also überlegen kann, ob man in die PKV + Beihilfe will oder ob man auf die Beihilfe verzichtet und dafür das Land NRW den Arbeitgeberanteil übernimmt.

  • platty - das sind aber Ausnahmesituationen, die für die Regel und die allgemeine Beurteilung der Situation (sorry) nicht relevant sind.

    Naja, wenn man das System gerechter machen möchte, muss man auch an dem Punkt was ändern.

    Mir geht es da genauso wie platty beispielsweise.

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