PKV Gesundheitsfrage ohne zeitl Begrenzung

  • Hallo,
    folgender Fall:
    - eine Versicherung möchte von den zu versichernden Personen wissen, ob außer den gemachten Angaben noch weitere Unfallfolgen/Wehwehchen bestehen, OHNE zeitl. Eingrenzung
    - kann die Versicherung der Person im Krankheitsfalle kündigen, wenn sich in 20 Jahren rausstellt, dass die zu versichernde Person 1991 Krankengymnastikrezept eingelöst hat (o.ä.)?


    Es geht nicht um mutwilliges Verschweigen, sondern um die Zusatzfrage "war sonst irgendwas in den letzten 45 Jahren"...


    Habt ihr davon schon mal gehört?

  • Ich habe unterschrieben, dass ich meine Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Dazu habe ich neben meinen Erinnerungen noch die Auskunft von der Kassenärztlichen Vereinigung eingeholt (5 Jahre gehen locker, aber noch länger?), da steht alles drin was über die Chipkarte lief.
    Wenn da jetzt noch irgendwas ist, wovon ich nichts mehr wusste und was auch nirgendwo stand, habe ich das ja nicht wissentlich verschwiegen. Also mache ich mir da keine Sorgen.

  • Da geht es um die großen zentralen Sachen (schwere Erkrankungen, Langzeitbehandlungen, Folgeschäden einer Erkrankung etc.), die man im Regelfall auch noch 20 Jahre später weiß. Niemand erinnert sich an jeden Schnupfen, ein Rezept für Krankengymastik wegen einer Kleinigkeit etc. Kaum jemand vergisst aber, dass es mal eine Lungenentzündung oder einen Bandscheibenvorfall gab.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Normalerweise begrenzen Versicherungen das aber auf 5 oder 10 Jahre. Und ob es um "große zentrale Sachen" geht, das wird sich, fürchte ich, dann zeigen, wenn eine neue Diagnose erstellt wird :gruebel:

  • Bei den Anfragen ohne zeitliche Begrenzung geht es um so etwas wie Allergien (auch wenn seit 15 Jahren unbehandelt) oder die Knie-OP mit 16, weil 10 Jahre Fußball ihren Tribut gefordert haben. Die Verjährungsfrist in der PKV beträgt 5 Jahre, nur bei vorsätzlicher oder arglistiger Täuschung 10 Jahre (das bezieht sich aber auf den Zeitraum, nachdem die Angaben gegenüber der Versicherung gemacht wurden).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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