Rente bei angestellten Lehrern

  • Hallo, weiß hier irgendjemand, wann bei Angestellten die Rentenauszahlung beginnt, wenn man die Regelaltersgrenze z. B. im Oktober erreicht hat und noch bis zum Ende des Halbjahres (also 31.01.) arbeiten muss?
    Erhält man evtl. Rente + Gehalt? Oder erhält man nur Gehalt und zahlt davon weiter die normalen Abgaben, so dass man mehr Rentenpunkte erwirbt, also eine leicht höhere Rente bekommt, als es ab November der Fall gewesen wäre?
    Wann muss man was bei der BfA beantragen?
    Würde mich freuen, wenn jemand von der Thematik Ahnung hat; bei der BfA erhält man telefonisch keine Auskunft und bei meinem letzten Termin war die Sachbearbeiterin auch überfragt und sagte, ich müsse einen neuen Termin machen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Das ist eigentlich ganz einfach: Du arbeitest länger und erwirbst Dir damit einen höheren Rentenanspruch. Was meinst Du damit, dass Du bis zum Ende des Halbjahres arbeiten musst? Du kannst selbstverständlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze Deine Rente beantragen (mach das am besten schon ca. ein halbes Jahr vorher, auch bei der Zusatzversorgungskasse) und dementsprechend den Dienst beenden. In den Tarifverträgen steht irgendwas drin von "Arbeiten bis zum Ende des laufenden Halbjahres", aber das würde ich im Zweifelsfall nicht allzu ernst nehmen. Niemand kann Dich zwingen, länger zu arbeiten. Und wenn Dein Dienst dann am 31. Oktober endet, ist das das Problem des Arbeitgebers und nicht Deines. Du müsstest in diesem Fall allerdings kündigen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Die Rentenauszahlung beginnt zu dem von dir gewählten Zeitpunkt, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und du sie rechtzeitig beantragt hast.
    Dein Vertrag endet automatisch, d.h. ohne dass du kündigen musst, zum Ende des Halbjahres, in dem du die Regelaltersrente erreichst (TV-L). Anders als bei verbeamteten Lehrern musst du aber nicht bis zum Ende des Halbjahres arbeiten, sondern du kannst vorher kündigen oder einen Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis wählen.
    Bei Erreichen der Regelaltersgrenze hast du mehrere Optionen. Du kannst z.B. unbegrenzt hinzuverdienen und für jeden Monat, den du länger arbeitest und keine Rente beziehst, einen Renten­zuschlag von 0,5 Prozent erhalten.
    Bei anderen Rentenarten, z.B. bei vorzeitigen Renten ist der Hinzuverdienst gedeckelt.
    Weil das Ganze recht kompliziert ist und du eben verschiedene Möglichkeiten hast, solltest du dich umfassend durch deine Rentenversicherung beraten lassen.

  • Anders als bei verbeamteten Lehrern musst du aber nicht bis zum Ende des Halbjahres arbeiten

    Wobei man dann schon erwähnen sollte, dass Beamte mit Ende des dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorangehenden Schuljahres ausscheiden, im Idealfall (Geburtstag im Juli) also fast ein Jahr vor dem früher 65., jetzt 65. + x Geburtstag. Zumindest war das bis vor einigen Jahren so, mittlerweile mag sich das geändert haben.

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  • Für NRW gilt:
    verbeamtete Lehrer treten mit Ablauf des Schulhalbjahres (31.01. bzw. 31.07.) in den Ruhestand, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen.

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