Versetzung - In wie fern möglich

  • Hallo zusammen,


    ich bin Lehrer an einer Schule, zu welcher ich täglich 4 Stunden hin und zurück pendeln muss. Da ich das pendeln stark unterschätzt habe und eigentlich dadurch ständig ,,platt" bin und Kopfschmerzen bekommen habe, habe ich einen Versetzungsantrag gestellt. Meine Schule würde mich freigeben. Das zuständige Schulamt hat mir mündlich bisher zugesagt, dass sie den Antrag ,,zähneknirschend" bewilligen würden.


    Problem: Ich bin erst seit diesem Schuljahr an der Schule und sollte eig. verbeamtet werden. Der Amtsarzt hat mir leider einen Strich durch die Rechnung gemacht obwohl ich einen Schwerbehindertenausweis besitze. Nun bin ich als TVH Kraft unbefristet angestellt mit der Empfehlung, dass ich erst in 2 Jahren verbeamtet werde. Dagegen habe ich Widerspruch wegen Diskriminierung eingelegt.


    Kann mir jemand vll. aus eigener Erfahrung sagen, welche Chancen ich habe versetzt zu werden?


    Viele Grüße

  • Hast du dich schon mit der Schwerbehindertenvertretung deines Bundeslandes in Verbindung gesetzt?


    Diese hat mich in meinem Bundesland schon sehr gut beraten. Sowohl was die Verbeamtung angeht (auch mir hatte der Amtsarzt einen Strich durch die Rechnung gemacht) und bei einer späteren Versetzung.


    Nähere Details dazu möchte ich jetzt nicht hier ausbreiten.


    Edit: Falls es auch mein Bundesland sein sollte, dann könnte ich dir evtl. Tipps geben.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • In welchem Bundesland bist du denn tätig?


    Für BaWü würde grundständig gelten, dass man als Lehrer seinen Wohnort schulortnah wählen sollte, nicht umgekehrt eine Zuweisung erwarten darf. Begründete Ausnahmen können im Fall einer Schwerbehinderung beispielsweise eine medizinische Behandlung sein, die einen örtlich bindet, da sie unter unter deutlich erschwerten Bedingungen an einem anderen Ort möglich wäre (z.B.Bindung an Uniklinik, Facharztmangel...). Da käme es auf Nachweise an. (Oder eben auf die schriftliche Zusage des Schulamts...)


    Was das Problem mit der Verbeamtung anbelangt: Unbedingt den Widerspruch mit Unterstützung von Gewerkschaft und örtlicher Schwerbehindertenvertretung weiterverfolgen. In BaWü wäre das im Ref die Schwerbehindertenvertretung am zuständigen RP, nach dem Ref die Schwerbehindertenvertretung im örtlichen Schulamt. Gerade der Druck eines anwaltlichen Schreibens kann da beispielsweise den Willen zur erforderlichen Einzelfallprüfung ganz enorm erhöhen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für BaWü würde grundständig gelten, dass man als Lehrer seinen Wohnort schulortnah wählen sollte, nicht umgekehrt eine Zuweisung erwarten darf.

    Ok, früher gab es die Residenzpflicht. Da mußte man sogar an den Schulort ziehen. Aber wie sieht das eigentlich aus, wenn man verheiratet ist und beide Ehepartner berufstätig sind? Muß dann der Ehemann der Arbeit hinterherziehen und die Ehefrau hat zu kündigen oder umgekehrt?


    Ich meine ok, früher hatten die Hausmeister ja auch Residenzpflicht, aber da gab es dann auch den Job der Hausmeister-Ehefrau. Also wenn ein Hausmeister eingestellt wurde, mußte aufgrund der Residenzpflicht die Schule bzw. STadtverwaltung auch dessen Ehefrau beschäftigen.


    Oder bei meinen Großeltern noch extremer: Beide hatten Residenzpflicht an unterschiedlichen Orten. Was meinst, wie da der Amtsschimmel gewiert hat, als die geheiratet haben. Welche residenzpflicht hat denn jetzt Vorrang, wenn der Ehemann der Ehefrau erlaubt weiterhin berufstätig zu sein. ;)

  • Die Residenzpflicht gibt es auch heute noch (wurde direkt in der ersten Schulrechtssitzung bei uns im letzen Jahr behandelt), bedeutet aber nicht (mehr), dass man an den Schulort ziehen müsste, nur eben, dass man nicht wegen der Entfernung von Schul- und Wohnort besondere Belastungen in Form einer Überlastungsanzeige oder eben bei Versetzungen einbringen könnte (wie gesagt Regelfall, Ausnahmen gibt es durchaus bei Schwerbehinderung, Pflege naher Angehöriger etc.).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und wenn jetzt zwei Pauker heiraten, einmal Einsatzort "Freiburg im Breisgau" und einmal "Bad Mergentheim"?

    Versetzungsantrag wegen "Familienzusammenführung". Hat nur bedingt mit der Residenzpflicht zu tun, bzw. könnte die hier sogar genutzt werden, um dem Antrag eine gewisse Dringlichkeit zu geben.
    Es ist nicht immer alles so schrecklich kompliziert - auch nicht im ÖD.

  • Hallo zusammen,


    Ich bin in Hessen Lehrer. Die Schwerbehindertenvertretung habe ich bereits zu dem Thema befragt wegen der Verbeamtung, leider ist sie da auch ziemlich machtlos. Zur Zeit läuft das Widerspruchsverfahren über die GEW. Das Ganze dauert bisher gute 6 Monate und bisher habe ich nur einmal vom Schulamt Rückmeldung bekommen, dass sie sich die Unterlagen nochmals anschauen werden. Zum Thema kündigen: Ich würde liebend gerne kündigen. Aber wie soll ich das machen?Die Gefahr keine Stelle zu bekommen und dann AL Geld 2 zu beziehen ist leider keine Alternative. Ich habe ein kleines Häuschen welches unterhalten werden muss. Auto etc. sowieso. Umziehen kommt deswegen auch nicht in Frage, auch weil ich mich nicht in einer Großstadt sehe. Ich wohne sehr beschaulich auf dem Land, also das krasse Gegenteil.


    Ich habe mal bei der Schulleitung gefragt, ob es wenigstens die Möglichkeit gebe einen Tag in der Woche frei zu bekommen, damit ich etwas weniger Druck habe. Auch da keine Chance. Fängt der Unterricht morgens um 8 Uhr an verlasse ich das Haus um 5 Uhr um pünktlich zu sein... Auch wenn ich jeden Tag fast nur bis um 13 Uhr Unterricht habe bin ich frühestens um 16.15 zu Hause.


    Ich will nicht zu sehr meckern. Mein Job macht mir echt viel Spaß, nur wäre ich gerne auch mal vor Einbruch der Dunkelheit zu Hause und könnte mal wieder einem Hobby nachgehen.


    Viele Grüße euch

  • such dir eine fähige rechtsberatung, um dich über die modalitäten bei kündigung/deiner verbeamtung etc. zu informieren. die gewerkschaften gelten für sowas als gute adressen, ebenso die schwerbehindertenvertretung.


    grundsätzlich kann man aber nicht erwarten, heimatnah eingesetzt zu werden. das haus ist deine sache, nicht die des staates.

  • Aber das hat er doch schon getan.
    Ich fürchte, viel mehr kann man nicht machen, als mit Gesamtschwerbehindertenvertretung, GEW und Gesamtpersonalrat zu versuchen, da weg zu kommen.


    Mit jedem weiteren Versetzungsantrag steigen die Chancen. Ärztliche Gutachten helfen. Ein Termin beim Dezernenten kann helfen, wenn man ihn kriegt. Manchmal kann der örtliche Gesamtpersonalrat erreichen, dass man ihn kriegt. Eine Garantie ist das nicht, aber das sind die Stellschrauben, an denen man drehen kann.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ohne die konkrete familiäre Situation des TE zu kennen - wer täglich vier Stunden pendelt, hat mit Verlaub ein sehr entspanntes Verhältnis zu seiner Lebenszeit und -qualität (um es mal nett auszudrücken). Selbst in Ffm (um mal Hessens wohl teuerstes Pflaster anzunehmen) sollte ein kleines möbliertes Zimmer nicht teurer sein als die Fahrtkosten bei dieser Mörder-Pendelei (und wirkt sich steuerlich genauso positiv aus). Vier dort verbrachte Nächte würden ja reichen, wenn man Montag früh halt doch um halb fünf aufsteht.
    Ich weiß nicht, wie es Dir geht, @themajer88, aber wenn ich um fünf das Haus verlassen würde, wäre ich nach der Rückkehr um 16.15 zu gar nichts mehr zu gebrauchen außer zur Verfolgung des Fernsehprogramms. Es sind ja nicht nur die 20 Stunden (ZWANZIG STUNDEN!!! Das ist eine halbe Arbeitswoche!), die Dir Woche für Woche verloren gehen, sondern auch noch viele, viele Stunden, in denen Du vor Müdigkeit nichts sinnvolles mehr tun kannst. Ok, das war jetzt eine Unterstellung... aber Deinen Schwerbehindertenstatus hast Du wahrscheinlich nicht deshalb, weil Du "auffem Amt wen kennst".


    - Just my two cents, aber zunächst die Pendelei wegzubekommen und dann in Ruhe nach Versetzungsmöglichkeiten zu schauen wäre hier mein allererster Ansatz.

  • Hallo fossi,


    nach der Arbeit bin ich nicht wirklich zu viel mehr fähig. Leider ist das kleine Zimmer aus zwei Gründen nicht drin. 1. fehlen mir gute 350 Euro wegen der Nichtverbeamtung und 2. würde ich nur ungern meine Verlobte und unseren Hund fast die ganze Woche alleine zu Hause lassen. Sie arbeitet bei uns im Ort und dann würde sie ja wieder die ganze Zeit hin und her fahren müssen.


    Wegen den Fahrtkosten: Gott sei dank habe ich das Hessenticket. Aus diesem Grund sind die Kosten hierfür zu vernachlässigen. Es geht mir eher im meine Lebensqualität die halt gelinde gesagt leidet...


    Ich warte und hoffe, dass sich in den nächsten Wochen jemand aus dem Schulamt bei mir meldet und mir eine positive Rückmeldung gibt bezüglich der Versetzung ,,nach Hause".


    Viele Grüße euch

  • würde ich nur ungern meine Verlobte und unseren Hund fast die ganze Woche alleine zu Hause lassen.

    Ach so. Dann kanns ja nicht so schlimm sein.

  • Verrückte Idee: Haus verkaufen, Hund und Verlobte einpacken und wenigstens 1h näher an den Schulort ziehen (falls die Verlobte am alten Wohnort beruflich tätig ist). Könnte gerade bei vorliegender Schwerbehinderung gesundheitlich (vielleicht auch sozial) hilfreich sein.


    Du legst direkt - und zu Recht- Einspruch wegen Diskriminierung ein, weil du nicht verbeamtet wirst und das mit deiner Schwerbehinderung begründet wurde, bist umgekehrt aber nicht bereit die notwendigen Konsequenzen aus deiner Erkrankung zu ziehen und deine Arbeitskraft nicht unnötig zu gefährden durch derart lange Pendeleien- für mich passt das nur bedingt zusammen. Vielleicht gibt es neben Haus, Hund, Verlobten auch Behandlungsaspekte die dich an deinen aktuellen Wohnort binden, ansonsten würde ich hier einfach erwarten, dass man nicht nur die Schutzvorschriften des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nimmt, sondern auch umgekehrt darauf achtet die eigene Gesundheit, Arbeitsleistung und Arbeitskraft nicht "mutwillig" zu gefährden, wonach 4h Arbeitsweg täglich für mich erstmal klingen. Schließlich wusstest du ja bereits bei der Annahme der Stelle, wo diese liegen würde, welche Belastungen das gerade vor dem Hintergrund deiner gesundheitlichen Probleme bedeutet,...
    Weder deinen Kollegen, noch deinen Schülern gegenüber ist es besonders fair jetzt "plötzlich" festzustellen, dass das doch zuviel ist und dann mit Hinweis auf bereits vorab bekannte gesundheitliche Probleme eine Versetzung durchzudrücken. Für dich mag das jetzt die richtige Lösung sein, aber deine aktuelle Schule wird mit Sicherheit das nächste Mal, wenn sich ein Kollege mit Schwerbehinderung bewirbt und eingestellt wird ein klein wenig weniger offen und aufgeschlossen sein, weil sie gerade die Erfahrung machen, wie das Schwerbehindertenrecht letztlich instrumentalisiert wird, um nach erfolgreichem Eintritt in den Schuldienst dann noch die wohnortnahe Stelle "durchzudrücken". Das ist ein echter Bärendienst, den du anderen Schwerbehinderten erweist!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Kündigung und Neubewerbung bedeutet keine feste Stelle erstmal, keine sichere Option auf Verbeamtung (nach zwei Jahren oder nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren wegen Diskriminierung), vielleicht wenns blöd läuft auch wieder nur eine Stelle weiter weg (mit allen Konsequenzen), vielleicht auch erstmal kein Stellenangebot, weil das Schulamt sich sagt "besser den Kerl los sein, als am Ende in einem Präzedenzverfahren vor Gericht zu verlieren, das generelle Folgen für die eigene Verbeamtungspraxis hätte",....


    Aus Sicht von themajer88 ist die Ausnutzung aller Optionen des Schwerbehindertenrechts vermutlich sinnvoller, als eine Kündigung und Neubewerbung. Sieht man davon ab, dass er sich sehenden Auges auf eine Stelle in dieser Entfernung eingelassen hat, ist das auch legitim.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: das-dass

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