Trolle

  • @jotte-mit-schaf:
    Nein, ich mache keinen extra Beitag auf, da ich die Antwort doch schon selbst kenne: Es sind personenbesogene Daten. Abgesehen davon, dass ich diese in NRW ohne Genehmigung durch den Schulleiter gar nicht auf meinen privaten Geräten speichern dürfte, wäre es selbst mit Genehmigung bzw auf einem dienstlichen Rechner auch nicht erlaubt. Grund: Die Liste an erlaubten Daten ist (zumindest in NRW) vorgeschrieben und darf nicht ergänzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt, da habe ich gar nicht weiter gedacht. Meine Schüler verraten sich eh bei Plagiaten so schnell, ich muss nur die ersten fünf Wörter eines Satzes eintippen und lande bei Wikipedia...

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

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