• Ich habe mal eine ganz private Frage an die Sek-II-Lehrer in NRW:


    Schülerin, letztes Schuljahr. Demnächst stehen die Abiturprüfungen an. Ab dem jetzigen Zeitpunkt wird die Schülerin für ca. 6-8 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen können. Kann sie trotzdem die Abiturprüfungen mitschreiben (sofern sie zu dem Zeitpunkt wieder gesund sein wird)?

  • Ich gehe davon aus, sie fehlt nicht unentschuldigt.
    Hat sie die 3 Klausuren des aktuellen Halbjahres schon geschrieben? Kann sie sie schreiben?
    Wenn sie sie nicht schreiben kann, hat sie ein Recht darauf, die Klausuren nachzuholen, vergl. APO GOSt §13.
    Sie muss also für das aktuelle Halbjahr eine Note bekommen, das ist Bestandteil der Zulassung zum Abi.
    Ich würde dringend das Gespräch mit Oberstufen- und Schulleitung suchen, um zu erfahren, was zu tun ist, wenn die Zeit knapp werden sollte.

  • Sie verpasst ja dann das komplette 2. „Quartal“ und die Vorabi-Klausuren (Die dürften auch bei ihr ja noch nicht geschrieben sein). Das ist ein komplizierter Fall, da würde ich, wie bereits zuvor gesagt, auch mit der Oberstufenleitung Kontakt aufnehmen. Es gibt ja dann als Bewertungsgrundlage bisher nur die erste mündliche Quartalsnote und es fehlen schriftliche Note sowie 2. mündliche Note.

  • Puh, ich danke euch für eure Antworten. Sowas ähnliches hatte ich befürchtet (dass es nicht reichen würde, "nur die Abi-Klausuren" mitschreiben zu können).
    Ich versuche mal, ob ich in der aktuellen Situation jemanden finde, der sich damit auseinandersetzen kann (bzw. für die Schülerin einsetzen kann), die Schülerin jedenfalls nicht.


    Edit: Nein, nach Halbjahresbeginn wurde noch gar nichts geschrieben..

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