Unterrichtsverwaltung per "lehrmeister" - problematisch?

  • Wir hatten gestern eine Studienseminarveranstaltung zu Medieneinsatz im Sportunterricht und dabei natürlich auch allgemeinen Medieneinsatz thematisiert.


    Bei der Noten-/Klassenverwaltung wurde dabei von den Teilnehmenden u.a. "lehrmeister.eu" vorgestellt, das toll aussah, einfach zu bedienen war, über verschiedene Geräte synchronisiert (sicherlich auch ein Problem) - und kostenlos ist, was problematisch erscheint, denn: Es gibt kein erkennbares Geschäftsmodell! Ich habe dem Team eine Mail geschrieben, die nicht beantwortet wurde und ich habe auch sonst nichts herausfinden können.


    Ich hätte echt Lust, das Ding einzusetzen, weil es meine massive Zettelei doch deutlich verringern könnte, aber wenn ich nicht weiß, wie un warum dieser Laden überhaupt existieren kann ... fürchte ich, dass irgendwann Facebook kommt (als worst case, klar) und die einfach aufkauft.


    Wie würdet ihr handeln?

  • Personenbezogene Daten kommen bei mir nicht auf irgendein Gerät, egal wie seriös die Anwendung erscheint.

  • Die Frage ist doch: Wo werden die Daten gespeichert? Wie werden die Daten verschlüsselt? Wo stehen die Server? Datenschutz ist bei Verwendung von Notenverwaltungssoftware das wichtigste. Bei kostenlos hätte ich so meine Zweifel, ob die das so ernst nehmen. Es gibt aber tolle Anwendungen dafür, muss man halt ein bisschen investieren.

  • Das muss doch gesetzlich geregelt sein, wo Du Noten ablegen darfst und wo nicht. Wir nutzen im Unterricht z B OneNote und das synchronisiert auf OneDrive. Noten haben da definitiv nichts zu suchen, die werden weiterhin auf einem Server im Kanton abgelegt. Dank DSGVO muss das bei euch doch noch viel strenger geregelt sein.

  • Das ist gesetzlich geregelt.
    z.B. darf in NRW ein Leher personenbezogene Daten nicht privat digital speichern. Egal wo (auf einem Server oder zu hause), egal wie sicher (verschlüsselt oder ....). Er darf es nicht.
    Ausnahme: Er hat eine Genehmigung vom Schulleiter. Dieser darf Genehmigungen aber streng genommen nur im Ausnahmefall geben; also nicht an jeden Leher.


    Solche Daten (egal ob digital oder analog) unterliegen übrigens auch Löschfristen. Wenn du da eine Exceldatei von vor 20 Jahren auf deinem privaten Rechner hast mit einer Namensliste deiner Schüler, dann hättest du dich in NRW gleich 2 mal falsch verhalten.


    Die DSGVO hat es in NRW übrigens für Lehrer in diesem Punkt (Verbot) nicht strenger gemacht. Das war schon vorher so streng.

  • Für Lehrer, die in Bundesländern leben, welche vom Landesgesetzt her personenbezogene Daten auf privaten Rechnern genehmigungs frei (aber nicht melde frei) speichern dürfen (Meines Wissens nach z.B. Hessen):
    Dort macht es DSGVO übrignes jetzt schwerer als damals.
    Wenn man sich die Datenschutzbedingungen der App anguckt, dann steht dort, dass sie auch Anwendungsdaten "(Klassen, Kurse, etc.)" speicher. Das ist sehr ungenau. Wenn damit auch Namen der Schüler gemeint sind, dann erzwingt die DSGVO übrings einen ADV (Auftrags Datenverarbeitungs Vertrag), den du mit dem Anbieter dieser App abschließen müsstest. Weiterhin schreibt dir die DSGVO vor, dass du dies dann in dein Verfahrensverzeichnis übernehmen musst, die Eltern auch über den ADV informieren musst und auch über deine digitale Speicherung (Rechtsgrundlage, Rechte der Eltern/Schüler, ...).

  • Ja. Ich kann damit leben.

    Krass, dafür bin ich generell viel zu digital unterwegs ...


    Mal ganz davon ab, dass (auch gesetzliche) Vorgaben in der Praxis immer irgendwie nicht 1000%ig ankommen: Habe ich irgendwie verpasst, dass es auch in Niedersachsen solch eine Vorgabe wie in NRW gibt?


    Ich habe mitbekommen, dass (nicht das zitierte) ein Notenverwaltungsprogramm in diversen Schulen verwendet wird.



    Entschuldigt bitte meine Un-Ahnung, ich bin im Osten sozialisiert und habe auch dort studiert. Der Bildungsföderalismus schlägt maximal zu.

  • Ich habe eine Antwort zum Geschäftsmodell erhalten, ich zitiere:


    "aktuell ist Lehrmeister kostenlos und im aktuellen Funktionsumfang wird es das auch bleiben. Wir planen allerdings neue Features gegen Bezahlung anzubieten, oder zu Spenden aufzurufen. Monetarisierung mit Daten schließen wir kategorisch aus."


    Das beantwortet zwar die Frage nach der gesetzlichen Problematik nicht, erklärt aber das Fehlen eines offensichtlichen Geschäftsmodells: Man will erstmal Verbreitung erlangen, bevor man um Kohle bittet. Finde ich nachvollziehbar.

  • Einfach mal bei google "datenschutz schule BUNDESLAND" eingeben.
    Für Niedersachen finden man dann, dass er dort mindestens seit 2012 ähnlich streng wie in NRW ist:
    https://www.lfd.niedersachsen.…emen_von_Lehrkraeften.pdf


    Hinzu kommen noch die Vorgaben von der DSGVO. Dein Schulleiter muss dann vor seiner Genehmingung dies ins Verfahrensverzeichnis eintragen.
    Die App "Lehrmeister" dürfte er in Niedersachsen, meiner Meinung nach, gar nicht erlauben, weil dies gegeben Punkt "4. Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen" (vgl oben angegeben Link vom Datenschutzbeauftragten Niedersachsens) verstößt. Er dürfte also überhaupt keinen ADV für eine App auf einem privaten Rechner machen. (Falls ich den Punkt zu streng verstehe und es doch erlaubt ist, dann müsste der Schulleiter aber zumindest einen ADV laut DSGVO machen.)

  • Gibt es in Niedersachsen im Rahmen des Refs auch Schulrecht? Dann solltest du die Frage mal deinem Schulrechtler am Studienseminar stellen, um die aktuelle Rechtslage sicher zu erfahren.


    Da kostenlose Programme Daten im Zweifelsfall verwenden zur Refinanzierung (ganz gleich, was sie offiziell auch angeben mögen) würde ich generell wenn überhaupt, dann eine Bezahlvariante wählen, vorrausgesetzt diese ist zulässig. Alternativ ließe sich auch eine Excel-Tabelle programmieren (einmaliger Aufwand, danach mit wenigen Handgriffen für veränderte Notenzusammensetzungn adaptierbar für die nächsten 30 Jahre) und mit einem Verschlüsselungsprogramm wie VeraCrypt sichern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In BaWü muss der private PC (oder andere Endgeräte) für die Notenverwaltung auch generell angemeldet und genehmigt werden mit verwendeten Programmen. (Da gibt es ein offizielles Formular.) Denke, da dürften die Regelungen in allen BL recht ähnlich sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe eine Antwort zum Geschäftsmodell erhalten, ich zitiere:


    "aktuell ist Lehrmeister kostenlos und im aktuellen Funktionsumfang wird es das auch bleiben. Wir planen allerdings neue Features gegen Bezahlung anzubieten, oder zu Spenden aufzurufen. Monetarisierung mit Daten schließen wir kategorisch aus."


    Das beantwortet zwar die Frage nach der gesetzlichen Problematik nicht, erklärt aber das Fehlen eines offensichtlichen Geschäftsmodells: Man will erstmal Verbreitung erlangen, bevor man um Kohle bittet. Finde ich nachvollziehbar.

    Ich zitiere mich nochmal selbst, weil ich es schade finde, dass wir von der eigentlichen Frage weggekommen sind - aber gut, ich verstehe es auch.


    Einfach mal bei google "datenschutz schule BUNDESLAND" eingeben.
    Für Niedersachen finden man dann, dass er dort mindestens seit 2012 ähnlich streng wie in NRW ist:
    https://www.lfd.niedersachsen.…emen_von_Lehrkraeften.pdf


    Hinzu kommen noch die Vorgaben von der DSGVO. Dein Schulleiter muss dann vor seiner Genehmingung dies ins Verfahrensverzeichnis eintragen.
    Die App "Lehrmeister" dürfte er in Niedersachsen, meiner Meinung nach, gar nicht erlauben, weil dies gegeben Punkt "4. Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen" (vgl oben angegeben Link vom Datenschutzbeauftragten Niedersachsens) verstößt. Er dürfte also überhaupt keinen ADV für eine App auf einem privaten Rechner machen. (Falls ich den Punkt zu streng verstehe und es doch erlaubt ist, dann müsste der Schulleiter aber zumindest einen ADV laut DSGVO machen.)

    Puh, ja, danke ... ich habe halt seit meinem Studium (im Praxissemester) selbstverständlich mit allen möglichen Tabellen Umgang gepflegt und nie kam auch nur jemand auf die Idee, diese grundsätzliche Frage zu thematisieren ...


    Gibt es in Niedersachsen im Rahmen des Refs auch Schulrecht? Dann solltest du die Frage mal deinem Schulrechtler am Studienseminar stellen, um die aktuelle Rechtslage sicher zu erfahren.


    Da kostenlose Programme Daten im Zweifelsfall verwenden zur Refinanzierung (ganz gleich, was sie offiziell auch angeben mögen) würde ich generell wenn überhaupt, dann eine Bezahlvariante wählen, vorrausgesetzt diese ist zulässig. Alternativ ließe sich auch eine Excel-Tabelle programmieren (einmaliger Aufwand, danach mit wenigen Handgriffen für veränderte Notenzusammensetzungn adaptierbar für die nächsten 30 Jahre) und mit einem Verschlüsselungsprogramm wie VeraCrypt sichern.

    ... und im Rechtsseminar hatten wir, ich sage mal, "Diverses" - weil es ja auch ein extrem breites Feld ist. Digitalisierung spielte in den vielleicht 20 Fallbeispielen, die wir bearbeitet haben, keine Rolle.



    CDL: Nein, auch Excel darf er nur mit Genehmigung der Schulleitung. Dabei darf er übrigens nicht alles in die Tabelle schreiben. Es ist genau vorgegeben welche Daten (Als Leher in Niedersachen) maximal speichern darf. Die Löschfrist ist in Niedersachen übrigens strenger als in NRW. Siehe Link oben bzw. https://www.lfd.niedersachsen.…utz-in-schulen-56175.html

    Irre, wie stark das reglementiert ist. Ich sage nicht, dass ich es nicht verstehe - es überrascht mich nur ...


    In BaWü muss der private PC (oder andere Endgeräte) für die Notenverwaltung auch generell angemeldet und genehmigt werden mit verwendeten Programmen. (Da gibt es ein offizielles Formular.) Denke, da dürften die Regelungen in allen BL recht ähnlich sein.

    ... schließlich käme niemand auf die Idee, handschriftlich geführte Listen zuhause zu verbieten.


    Ich bin wirklich irritiert darüber, dass hier so wenig Progression geschieht.


    Ich bin auch gut digital unterwegs. Doch bei mir gibt es auch noch das analoge Leben.

    Mein analoges Leben findet bei mir in der Küche und unter der Dusche statt. Überall sonst setze ich "Endgeräte" ein, weil ich sie als sinnvolle Ergänzung von, naja, allem ansehe.


    Ich will absolut niemandem vorschreiben, es auch so tun zu müssen, aber hier kollidieren halt meine Lebensrealität und Schul-Usus massiv.

  • ... und im Rechtsseminar hatten wir, ich sage mal, "Diverses" - weil es ja auch ein extrem breites Feld ist. Digitalisierung spielte in den vielleicht 20 Fallbeispielen, die wir bearbeitet haben, keine Rolle.
    (...)


    ... schließlich käme niemand auf die Idee, handschriftlich geführte Listen zuhause zu verbieten.
    Ich bin wirklich irritiert darüber, dass hier so wenig Progression geschieht.

    In Rechtsseminaren kann man ja auch selbst Fragen stellen zu relevanten Themen, war bei uns jedenfalls ein fester Bestandteil der Veranstaltungstermine. ;)


    Handschriftliche Listen oder Notenbücher kann man natürlich führen, ist aber auch da verpflichtet auf ausreichenden Datenschutz zu achten, sprich diese nicht offen herumliegen zu lassen, Unbefugten keine Einsicht zu ermöglichen, muss es sofort melden, wenn man so ein Notenbuch oder eine Notenliste verliert, auch hier Fristen beachten, wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen, etc. Weder die analogen, noch die digitalen Varianten sind verboten, bei beiden gilt es aber eben Regeln des Datenschutzes einzuhalten die bei der Verwendung kommerzieller Programme eben nicht einfach gewährleistet sind. Die meisten meiner Kollegen verwenden enweder (nach entsprechender Anmeldung und Freigabe) verschlüsselte Excel-Tabellen oder erlaubte Notenprogramme.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mein analoges Leben findet bei mir in der Küche und unter der Dusche statt. Überall sonst setze ich "Endgeräte" ein, weil ich sie als sinnvolle Ergänzung von, naja, allem ansehe.

    Was hat das mit einer Exceltabelle zu tun?



    Zitat von MARICH JERN

    Ich will absolut niemandem vorschreiben,

    ICH auch nicht.

  • In Rechtsseminaren kann man ja auch selbst Fragen stellen zu relevanten Themen, war bei uns jedenfalls ein fester Bestandteil der Veranstaltungstermine. ;)
    Handschriftliche Listen oder Notenbücher kann man natürlich führen, ist aber auch da verpflichtet auf ausreichenden Datenschutz zu achten, sprich diese nicht offen herumliegen zu lassen, Unbefugten keine Einsicht zu ermöglichen, muss es sofort melden, wenn man so ein Notenbuch oder eine Notenliste verliert, auch hier Fristen beachten, wie lange Daten aufbewahrt werden dürfen, etc. Weder die analogen, noch die digitalen Varianten sind verboten, bei beiden gilt es aber eben Regeln des Datenschutzes einzuhalten die bei der Verwendung kommerzieller Programme eben nicht einfach gewährleistet sind. Die meisten meiner Kollegen verwenden enweder (nach entsprechender Anmeldung und Freigabe) verschlüsselte Excel-Tabellen oder erlaubte Notenprogramme.

    Haha, Du sagst das Zauberwort: "Termine".


    Wir hatten einmal eines.


    Was hat das mit einer Exceltabelle zu tun?



    ICH auch nicht.

    Das klingt jetzt wie ne dumme Anmache, ist aber nicht so gemeint: Hast du tatsächlich etwas zum Thema beizutragen, oder möchtest du nur darstellen, dass du persönlich das nicht brauchst?

  • OK, sehr überschaubare Schulrechtsveranstaltung. Gibt es in Niedersachsen nur drei Pargraphen Schulrecht und der Rest ist halt Beamtenrecht oder ist es -leider- nur vorgesehen im Ref lediglich mal höflich an der Oberföäche zu kratzen? Ich weiß ja, es gibt BL, die bieten ihren Refs gar nichts im Bereich Schulrecht an, insofern ist schon ein Termin lobend zu erwähnen. Dennoch dürfte man seine Lehrer besser ausbilden, wenn man ungekehrt erwartet, dass sie sich an geltendes Recht halten sollen.


    (Ich habe viele Jahre im außerschulischen Bildungsbereich gearbeitet ohne dass der Arbeitgeber eine rechtliche Fortbildung gefordert oder ermöglicht hätte. Seit ich meine Schulrechtsveranstaltungen abgeschlossen habe, melden sich regelmäßig ehemalige Kolleginnen bei mir mit Fragen zu Aufsichtspflicht und Co., weil sie dankbar sind endlich einmal eine Anlaufstelle zu haben, die ihnen erklärt, worauf sie bei Ausflügen (gerade Schwimmausflügen) oder gesundheitlichen Problemen von Kindern rechtlich betrachtet zu achten haben. Da bin ich meinem Bundesland schon sehr sehr dankbar für das Geld, dass es in diesen Teil meiner Ausbildung investiert hat.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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