Krankschreibung per Internet ohne den Arzt je gesehen zu haben

  • Moin,
    sagt mal, müssen wir wirklich alle Krankschreibungen akzeptieren?


    Mir flattert gerade die Werbung für AU-Schein ins Haus. Dabei handelt es sich wohl um ein Portal, das Arztdienstleistungen vertreibt. Konkret geht es darum, daß man sich krankschreiben lassen kann, ohne einen Arzt je gesehen zu haben.
    --> https://au-schein.de/


    Und hier mal die Erklärung zu dem Geschäftsmodell der Firma:
    --> https://www.gruenderszene.de/h…-schein-hamburg-can-ansay
    --> https://www.waz.de/wirtschaft/…moeglich-id216168999.html



    Wenn da jetzt jemand mit so einem Attest aus Schleswig-Holstein bei der Abi-Prüfung etc. fehlt, sollte man den dann generell zum Gesundheitsamt schicken? Wie bekommt man solche Delinquenten sehr schnell, also noch am Tag der Prüfung zum Amtsarzt? Ansonsten kann der ja generell nichts mehr feststellen. Könnte man eine amtsärztliche Untersuchung für die Prüfungstage vorschreiben, auf das an den Tagen der Abschlußprüfungen eben kein normales Attest mehr reicht? Oder gibt es noch andere Mittel gegen den Mißbrauch vorzugehen?

  • In einem der von Plattyplus verlinkten Beträge stand, dass ein Arbeitsrechtler das geprüft hätte und dies nicht akzeptiert werden müsse. Für den Schuldienst würde man (=SL) in BaWü die Juristen im RP kurzfristig per Mail oder telefonisch kontaktieren in so einer Frage, um einerseits einen aktuen Fall rechtssauber entscheiden zu können als Schule und andererseits schnell rechtliche Klarheit vom RP zu erhalten, wie derartige Fälle zu handhaben sind. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es in SH analoge Verwaltungsstrukturen gibt, an die die Kollegen sich wenden könnten.


    Der Umstand, dass das Startup von einem Anwalt betrieben wird und noch nicht einmal ein Arzt dahintersteht, macht es aber sehr sehr einfach solch eine AU als Schule oder Arbeitgeber abzulehnen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Extrembeispiel:


    Es ist anzunehmen, dass ein bayerischer Schüler, der gestern noch kerngesund in der Schule war, sich nicht am nächsten Tag von einem Arzt in S-H eine Schulunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lässt und dafür auch noch sich persönlich dorthin begibt. Da sind begründete Zweifel angebracht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Der Umstand, dass das Startup von einem Anwalt betrieben wird und noch nicht einmal ein Arzt dahintersteht, macht es aber sehr sehr einfach solch eine AU als Schule oder Arbeitgeber abzulehnen.

    Der Rechtsanwalt hat eine Ärztin eingestellt, wie es dem Text zu entnehmen ist.

  • Ich finde den Dienst gut. Im Endeffekt macht man es doch sowieso mit sich selbst aus, ob man zuhause bleibt oder nicht. Manche schleppen sich mit 39 Grad Fieber noch in die Schule. Andere haben ein bisschen Schnupfen und bleiben daheim... Wenn man eine Krankschreibung will, findet man einen Arzt, der eine ausstellt.


    Mein Arzt zückt auch immer recht schnell den gelben Schein und verschreibt dafür aber nur Antibiotika wenn es absolut nötig ist. Ist mir nicht immer recht. Seit ich bei diesem Arzt bin, war ich bereits zweimal über eine Woche krankgeschrieben. Beim Vorgänger gab's halt Antibiotika und die Krankschreibung für drei Tage... Kann man sich drüber streiten was besser ist...

  • Ich finde den Dienst gut. Im Endeffekt macht man es doch sowieso mit sich selbst aus, ob man zuhause bleibt oder nicht.

    Mir ging es eher darum, daß Schüler den Dienst nutzen werden, um ganz gezielt an den Tagen der Abschlußprüfungen "krank" zu sein. Dürfen wir die Kranken dann noch am Tag der Abschlußprüfung trotzdem einbestellen und direkt zum Amtsarzt schicken?


    Quasi vorab schon als Info: "Wer am Tag der Abschlußprüfung krank ist, hat trotzdem zu erscheinen, weil er dann gleich zum Amtsarzt darf, der eh nur 300m entfernt im Gesundheitsamt anzutreffen ist. Anderweitige Krankmeldungen werden nur im Falle von stationären Behandlungen im Krankenhaus akzeptiert."

  • Eine amtsärztliche Attestpflicht muss vorher ausgesprochen werden.
    Nur dieses Attest abzulehnen, scheitert vermutlich an der praktischen Umsetzung: das genaue Attest sehe ich ja erst, wenn es der Schüler vorlegt und nicht bei der telefonischen Krankmeldung, also erst einige Tage nach der Prüfung. Außerdem sind die Atteste der Firma äußerlich nicht als solche zu erkennen, die Atteste werden von Privatärzten (= ohne kassenärztliche Zulassung, Privatärzte dürfen Atteste ausstellen, ohne den Patienten persönlich behandelt zu haben, Kassenärzte müssen ihn zumindest vorher einmal körperlich untersucht haben) ausgestellt und sehen aus, wie ganz normale Atteste.


    Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Schule zu entscheiden, wann eine Entschuldigung glaubwürdig ist, man könnte ein solches Attest also auch ablehnen, wenn man stichhaltige Gründe für diese Ablehnung anführen kann. Ob man damit Erfolg hat, wird letztlich dann wohl das Verwaltungsgericht entscheiden, bisher ist das nicht ausgeteilt.


    Natürlich bekommt jeder, der ein Attest möchte um einen Prüfungstermin zu vermeiden irgendwie auch eins, machen wir uns nichts vor. Auf der anderen Seite lässt sich sicher auch nicht bestreiten, dass dieser "Service" die Schwelle dafür weiter senkt.

  • Grübel... Ob es das wohl auch als Geschenkgutschein gibt? Ein befreundeter Kollege hat demnächst Geburtstag. ;)
    (Ist natürlich nicht ernst gemeint.)


    Sarek

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