An Hauptschule bewerben?

  • So - mein Referendariat in NRW ist fast vorbei und nun geht es an die Bewerbungen. Uns wurde gesagt, dass die Chancen auf eine Übernahme als Grundschullehrer sehr schlecht stehen. Darum sollten wir uns auch an Hauptschulen bewerben.
    Meine Frage: Ist das sinnvoll? Wie weit darf ich dort denn unterrichten? Nur 5. und 6 Klasse oder auch noch höher?
    Brauche ich noch weitere Qualifiaktionen dafür?


    Gudrun<br>

  • Hallo Gudrun,
    eine Bekannte von mir hat eine Hauptschulstelle in NRW als Grundschullehrerin angenommen und mußte sich dann parallel weiterqualifizieren an einem Vormittag pro Woche. Schwierig wird es von der Hauptschule wieder zur Grundschule zu wechseln, da man dann nicht mehr auf der Liste für Grundschulen steht und also erst kündigen müßte, um sich überhaupt weiter für Grundschulstellen zu bewerben. Allein die Bewerbung ist also denke ich eine Entscheidung, die man sich gut überlegen sollte.
    Lisa<br>

  • Hallo Lisa,
    das interessiert mich aber auch einmal. Wie lange ging denn diese Weiterqualifizierung? Wurde das auf die Arbeitszeit angerechnet? Bis zu welcher Klasse darf/muss man dann unterrichten (5 und 6 Klasse oder hoch bis zur 10.) ?
    ?( Daniela<br>

    Einmal editiert, zuletzt von Daniela ()

  • Hi Daniela,


    da sonst niemand eine Antwort für dich parat hatte, habe ich meine bisher gesammelten Informationen zusammengesammelt und google angeworfen:


    (Meine eigenen Infos sind nur erlesen / theoretisch, bin selber noch nicht so weit, dass es mich betreffen könnte.)
    Seiteneinstieg in den Schuldienst der Sekundarstufe I oder der Sonderschule ist in NRW für Primarstufenlehrer, Diplomierte oder Magistrierte :D und "Nichterfüller" (z.B. Leute mit 1. aber ohne 2. Staatsexamen) möglich.
    Prinzipiell hat man Chancen in Mangelfächern der Sek I, also z.B. Musik, Mathe, Physik, Chemie, Technik, Englisch und Informatik oder im Bereich Lernbehindertenpädagogik und Erziehungshilfe in der Sonderschule.
    Es ist nicht nötig, dass du in einem dieser Mangelfächer ausgebildet bist! Wenn du es nicht bist, suchst du dir ein Fach aus (nicht unbedingt Physik, wenn du beim hören des Wortes schon Bauchweh bekommst) und lässt dich dort nachqualifizieren. Wenn du ein Mangelfach als Schwerpunktfach (1. Fach) im Primarstufenbereich hast, kannst du - soweit ich das kapiert habe - dieses einfach so in der Sek I unterrichten und suchst dir ein 2. Fach zur Nachqualifikation aus. Im Sonderschulbereich wirst du dann halt in Erziehungshilfe oder Lernbehindertenpädagogik nachqualifiziert.
    (Ein Beispiel für eine Ausschreibung findest du - hoffe der Link geht - z.B. unter https://www.bildungsportal.nrw…148&Nummer=1-GE-276&modus<br>=0 - Hier solltest du als Sport oder Englisch als Fach mitbringen und dich im anderen weiterqualifizieren.)


    Die Qualifikation geht über 1 Jahr. In dieser Zeit unterrichtest du bereits. Und zwar - wenn du ein Mangelfach als Schwerpunktfach hattest - dieses Mangelfach und dein zusätzlich gewähltes Mangelfach, wenn du kein Mangelfach mitbringst, nur das von dir neu gewählte Mangelfach und wenn du in die Sonderschule gehst vermutlich alles. Vom Unterricht wirst du 5 bis 6 Stunden (1 Tag) freigestellt und musst in dieser Zeit zu einer Qualifizierungsmaßnahme. Wenn du anschließend die Prüfung bestehst, hast du eine "Unterrichtserlaubnis" für dein Mangelfach und bekommst eine unbefristete Stelle. Es besteht die Möglichkeit, später auch noch die "Lehrbefähigung" für dieses Fach zu "erqualifizieren". (Nun frag mich bitte nicht nach dem Unterschied zwischen Lehrbefähigung und Unterrichtserlaubnis, es gibt einen, Lehrbefähigung ist mehr wert, möglicherweise kann eine Unterrichtserlaubnis wieder entzogen werden, die Lehrbefähigung nicht...) Bezahlt wirst du wie an der GS.
    Unterrichten musst du alle Klassen, abhängig vom Bedarf der Schule.


    Eine Seite, die das ganze meiner Meinung nach sehr verständlich beschreibt:
    http://www.tresselt.de/Seiten.htm


    Die offizielle Seite des Landes gibts unter:
    https://www.bildungsportal.nrw.de/BP/LEO/Hinweise/text8.html


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.


    Gruss,
    Constanze<br>

  • Hallo Constanze,
    vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort.
    Da bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.


    Vielen Dank


    Daniela<br>

  • Hallo Daniela,
    tut mir leid, daß ich gar nicht mehr hier vorbeigeschaut habe, aber es hat ja jemand schon ausführlich deine Fragen beantwortet.........
    Der Unterschied zwischen Unterrichtserlaubnis und Lehrbefähigung ist übrigens, daß eine Lehrbefähigung bei einer Listenbewerbung ein "offizielles" weiteres Fach bedeutet, z.B. 4 Fächer wenn du zusätzlich Englisch für die Grundschule machst, während dir die Unterrichtserlaubnis "nur" bei schulscharfen Bewerbungen nützt. Unterrichten darf man natürlich mit beidem.............
    Schöne Grüße,
    Lisa<br>

  • <p><blockquote><font size="1" face="Verdana, Arial]Quote:</font><hr> tut mir leid, daß ich gar nicht mehr hier vorbeigeschaut habe <hr></blockquote></p>
    Kein Problem - hauptsache du bist wiedergekommen :)


    Aber nicht, dass das nochmal passiert ;)


    Daniela<br>

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