Präsentationsprüfung im Rahmen der Abiturprüfung - wie geht das?

  • In Niedersachsen ist es erstmalig im Abitur 2021 für SuS möglich, die mündliche Prüfung durch eine Präsentationsprüfung zu ersetzen. Bisher gibt es dazu wenig offizielle Mitteilungen / Handreichungen (zumindest habe ich keine gefunden).
    Gibt es aus anderen Bundesländern vielleicht Hilfreiches, gibt es Literatur, die man sich anschaffen kann, kann vielleicht jemand Beispiel-Aufgabenstellungen, Beispiel-Bewertungsbögen, Erläuterungen für SuS etc. beisteuern? :danke:


    Was ich bisher aus Erlass und Erläuterungen weiß:
    Die hiesigen Präsentationsprüfungen sollen aus einem Präsentationsteil (mediengestützter Vortrag, nicht als Gruppenleistung) und einem Prüfungsgespräch bestehen (insgesamt 30-45 Minuten, beide Teile nehmen jeweils 50% der Zeit in der Prüfung in Anspruch). Die Festlegung des Themas soll durch die Lehrkraft erfolgen (wobei Prüflinge Vorschläge machen dürfen). Zwei Wochen vor dem Präsentationstermin erhält der Prüfling die Aufgabenstellung. Eine Woche vor dem Präsentationstermin muss der Prüfling die schriftliche Dokumentation für die Präsentation bei der Prüfungskommission abgeben. [Spontan habe ich keine Ahnung, was diese "schriftliche Dokumentation" beinhalten könnte - soll das ein Thesenpapier sein oder der Ausdruck einer vorbereiteten Powerpoint-Präsentation?]
    Das Prüfungsgespräch (also die zweite Hälfte der Prüfung) geht über die Präsentation hinaus und hat auch einen Schulhalbjahresübergreifenden Bezug - also ähnlich wie in einer "normalen" mündlichen Prüfung, in der der zweite Teil sich auch nicht auf die Aufgabe aus der Vorbereitungszeit bezieht. (Die Vorbereitungszeit direkt vor der Prüfung entfällt in der Präsentationsprüfung, da haben die SuS ja bereits in den zwei Wochen davor etwas erarbeitet.)

  • Hallo,
    in Hessen gibt es die PP schon länger und ich habe auch einige bereits abgenommen in Naturwissenschaften und Deutsch. Welche Fächer hast du? Dann kann ich dir es an einem passenden Beispiel erklären

  • Ich gehe im Moment auch davon aus, dass das Prüfungsformat nicht so viel anders sein wird, als die bisherigen P5 Prüfungen. Letztendlich stellen auch dort die Schüler für 10min einen vorbereiteten Teil selber vor und es schließt sich daran ein freies Prüfungsgespräch mit Semesterübergriff an. Nur findet die Vorbereitung des ersten Teils nun nicht mehr unmittelbar vor der Prüfung, sondern eben zu Hause statt. Insofern werden sich die Anforderungen an die Aufgabenstellung etwas verschieben müssen.

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen läuft‘s so:


    Mehr dazu - wirklich gute Handreichungen für Schüler, sicher auch was für deine dabei http://www.alfred-wegener-schu…dreichung_PP_Feb_2015.pdf

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Meike hat ja nun schon aus der hess. Verordnung zitiert. In der Praxis heißt das:
    Ich überlege, welche Themen / Werke wir in der 12 und 13 bearbeitet haben und suche dann nach Querverbindungen, die so noch nicht im Unterricht gezogen wurden. Die Erarbeitung soll ja eben eigenständig sein.


    Für Deutsch: Man hat im Unterricht "Faust" gelesen. Thema einer Präsentationsprüfung könnte also z.B. sein "Das Wissenschaftsbild in der deutschen Literatur von x bis x". Im Prüfungsgespräch kann dann nochmals auf Faust eingegangen werden, die eigene Meinung darlegt werden blabla

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