Rechtliche Frage: Rauswurf und Nachsitzen

  • Hallo zusammen,


    ich würde mich über eine rechtliche Einschätzung freuen. Es geht um den Ausschluss von Schülern und das Nacharbeiten lassen. Dass es noch andere Maßnahmen gibt und einige das bestimmt gar nicht toll finden, ist mir wohl klar.


    BK, NRW, Klasse 12


    Fall 1:
    Lehrer A wirft Schülerin B aus dem Unterricht. Die Schülerin hat zuvor trotz mehrfacher Ermahnung weiter auf dem Handy gespielt und verbringt die letzten 20 Minuten der Stunde im Flur. Sie wird zur Nacharbeit (90 Minuten) am Samstag gebeten (der am BK ein Schultag ist, wenn auch nicht in dieser Klasse). Die Schülerin ist nicht mehr schulpflichtig.


    Die Lehrkraft meint, sowohl der Unterrichtsausschluss, als auch die Nacharbeit sind gerechtfertigt und Bestandteil des §53 SchulG NRW.


    Nun hat die Bereichsleitung folgende Argumente:
    1. Die Schülerin hat nur 20 Minuten verpasst und kann nun nicht 90 Minuten nachsitzen.
    2. Die Schülerin darf nicht aus dem Unterricht ausgeschlossen werden, da es eine Aufsichtspflicht gibt (sie wird bald 20).
    3. Die Schülerin darf nicht aus dem Unterricht ausgeschlossen werden, da sie ja dann gar nichts mehr vom Unterricht mitbekommt.
    4. Die Nacharbeit geht nicht, denn "wir machen das so nicht", solche Maßnahmen müssen im Bildungsgang einheitlich sein.
    5. Solche Maßnahmen wurden vom Bildungsgang nie beschlossen oder genehmigt.


    Wie seht ihr das?



    Fall 2:
    Die Schülerin erscheint nicht zur Nacharbeit und gibt auf Nachfrage an, dass sie nicht unbedingt krank war, sondern "es einfach nicht einsieht" und deshalb eh nicht kommt. Zum daraufhin neu angesetzten Termin sagt sie "Ich komme eh nicht". Da sie ankündigt, sich nicht an geltende Regeln (z.B. das Schulgesetz) zu halten, wird sie bereits zu Beginn der Stunde aus dem Unterricht verwiesen und in eine andere Klasse gesetzt, wo sie Aufgaben zu erledigen hat. Begründung der Lehrkraft: "Wenn ein Schüler schon mitteilt, dass er sich nicht an die geltende Regeln hält und erzieherischen Maßnahmen nicht nachkommt, kann sie nicht am Unterricht teilnehmen."


    Wie seht ihr das?


    Liebe Grüße

  • ich sehe da einen sinnlosen machtkampf zwischen der lehrkraft und der schülerin. den trägt die lehrkraft mindestens mit, es streiten immer zwei.


    rauswurf: wäre bei uns rechtlich nicht möglich, siehe begründung bereichsleitung.
    nacharbeit 90 minuten für 20 minuten rauswurf: finde ich, aus meiner warte, sehr machtdemonstrationslastig, hier, guck, ich lehrer kann dich verdonnern... nee, kannste nicht. würde ich mir sparen, bringt nichts. als schülerin wäre ich sicher nicht erschienen, aber sowas von nicht.


    wie wäre es mit einer sinnvollen alternative als konsequenz, z.b. mündliche abfrage gegen note in folgestunde, wenn sie meint, alles auch am handy mitzubekommen? oder ein lustiges gedicht über den stundeninhalt, mindestens zehn verse, und bitte mit reimen. oder einen comic. oder ein extra-referat, über irgendwas mit handy im thema. keine ahnung, halt was unterhaltsames, das aber zeit kostet. nicht angenehm, aber versöhnlich und ohne gesichtsverlust für beide seiten machbar.


    für die zukunft würde ich alle handys vor der stunde einsammeln, es gibt tolle handyregale für neben der tür, wahlweise auch als hängeoption, jeder packt sein handy beim reinkommen rein, beim rausgehen nimmt man es wieder mit. oder einfach nur das handy kommentarlos einkassieren, auf den lehrertisch legen, am ende wieder mitgeben. wenn der kollege probleme beim abnehmen befürchtet, auch einfach nur handy umgdreht an die tischkante legen lassen, reicht ja schon für die unmöglichkeit unauffälliger bedienung.

  • Rauswurf: Aufsichtspflicht hin oder her, ich habe für diese Fälle ein Stühlchen im Raum ganz nah an der Tür. Ich hab die betreffende Person im Blick, und sie bekommt mit was vor sich geht. Sie sitzt trotzdem 4m von allen anderen entfernt.


    Aber:


    Zitat von §53 SchulG NRW

    Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.

    Also alles safe meiner Meinung nach.


    Die meisten Argumente der Bereichsleitung widersprechen also dem Schulgesetz.

    1. Die Schülerin hat nur 20 Minuten verpasst und kann nun nicht 90 Minuten nachsitzen.
    2. Die Schülerin darf nicht aus dem Unterricht ausgeschlossen werden, da es eine Aufsichtspflicht gibt (sie wird bald 20).
    3. Die Schülerin darf nicht aus dem Unterricht ausgeschlossen werden, da sie ja dann gar nichts mehr vom Unterricht mitbekommt.
    4. Die Nacharbeit geht nicht, denn "wir machen das so nicht", solche Maßnahmen müssen im Bildungsgang einheitlich sein.
    5. Solche Maßnahmen wurden vom Bildungsgang nie beschlossen oder genehmigt.

    1. Siehe §53 (1): Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Und zwar mein Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:P 90 Min find ich angemessen, sie hat ja nicht nur 20 Min verpasst, sondern auch vorher schon aufm Handy gedaddelt.
    2. Doch, siehe Schulgesetz.
    3. Doch, siehe Schulgesetz.
    4. oO
    5. So what?



    Und wenn die Person zum Nacharbeiten nicht kommt, gibt es eben zwei unentschuldigte Fehlstunden.



    Zukünftig alle Handys einsammeln? Hätte ich keine Lust zu.


    Machtkämpfe generell? Wenig Lust, aber wer es unbedingt wissen will...


    Grundsätzlich finde ich aber (gerade bei diesem Alter) eine gewisse Gleichgültigkeit angemessen, solange niemand anders gestört wird. Man kann nicht alle retten.
    Wer also meint, lieber Handy spielen zu müssen, anstatt die Zeit halbwegs sinnvoll zu nutzen der ist entweder sehr sehr gut (dann isses eben so) oder wird am Ende in den LKs überrascht sein.

  • Ich würde da ungeachtet der Rechtslage keinen Machtkampf ausfechten.


    Es ist Oberstufe, die Schüler sind mehr oder weniger "freiwillig" da. Heißt spätestens an den Noten in der nächsten Klassenarbeit wird so etwas deutlich und erledigt sich vielleicht von selbst.
    Wenn mich meine Klassen extrem nerven, mache ich auch Abfragen über Inhalte oder kleine Tests in der nächsten Stunde. Manche checken es irgendwann und die die nicht wollen, kriegt man eh nicht mit solchen Dingen wie Nachsitzen.


    Samstags oder Abends bestellen wir nur zum Nachschreiben von Klassenarbeiten ein,

  • ...
    5. Solche Maßnahmen wurden vom Bildungsgang nie beschlossen oder genehmigt...

    Was im Schulgesetz steht, muss von keiner Truppe extra abgesegnet werden. Trotzdem ist es immens wichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Das Schulgesetz interessiert am Ende die Schüler nicht, die Schüler interessiert, ob der Chef sagt, so wird's gemacht.


    Ich würde daher den Vorfall mit dem Schulleiter ausfechten. Etwas ankündigen, was der Nächsthöhere dann als unzumutbar ablehnt, dürfte das Aus für die funktionierende Lehrer-Schüler-Beziehung sein.


    Trotzdem könnte man auf der nächsten Bildungsgangkonferenz einen Beschluss fassen/Hausordnung ändern in Bezug auf Handynutzung u.ä. Vorfälle. Dann wissen alle Beteiligten: wenn, dann...

  • Wie seht ihr das?

    Für jede Stunde und jeden Nacharbeitstermin, an dem Sie nicht da ist, eine 6 ins Notenheft. Fertig.
    Ansonsten würde ich bei solchen Aktionen gleich einen Termin mit der Schulleitung machen und die Bereichsleitung, wenn sie sich so querstellt wie da oben nur noch von dem Gesprächstermin mit Schülerin beim Schulleiter in Kenntnis setzen.


    Und ansonsten wäre wohl auch mal interessant wie viele Fehlstunden die Schülerin hat.

  • Solche Machtkämpfe hatte ich als Anfänger auch. Irgendwann merkt man, dass diese Maßnahmen, ebenso wie Strafmaßnahmen bei nichtgemachten Hausaufgaben nur zu Stress führen. Als Konsequenz bin ich als Lehrer viel lieber geworden und erreiche wesentlich mehr.
    Wer trotzdem meint, nicht dem Unterricht zu folgen, erlebt die Konsequenzen spätestens bei der nächsten Klausur.


    Im Gegensatz zu vielen Kollegen geht bei mir das Spektrum konsequent von 1-6.

  • Da einige der hier angesprochenen Maßnahmen bei uns nicht erlaubt sind, reagiere ich da anders. Wenn SuS in der Oberstufe nicht aufpassen, aber andere nicht stören, lass ich sie in Ruhe. Die ganz natürliche Konsequenz gibt es in der Klausur oder in der Abfrage.
    Wenn sie andere stören stelle ich eine Frage, die man beantworten können muss, wenn man die letzten Minuten aufgepasst hat. Können sie das nicht, warne ich einmal mit Hinweis auf Unterrichtsbeitragsnoten und darauf, dass das Schülerverhalten stört. Sollte ich sowas ein zweites Mal in der Stunde machen müssen, gibt es die 6 bzw. 0 Punkte (oder was auch immer ihre Antwort wert ist, kann auch eine 5 sein, besser ist es meist nicht). Die meisten SuS kapieren die Botschaft ganz schnell.

  • Solche Machtkämpfe hatte ich als Anfänger auch. Irgendwann merkt man, dass diese Maßnahmen, ebenso wie Strafmaßnahmen bei nichtgemachten Hausaufgaben nur zu Stress führen. Als Konsequenz bin ich als Lehrer viel lieber geworden und erreiche wesentlich mehr.

    Solche "Machtkämpfe" hatte ich am Anfang auch....1-2x. Eine konsequente (und vorher transparent gemachte) Durchsetzung von erlaubten Erziehungsmitteln (wie hier das Nachsitzen) und nötigenfalls von Ordnungsmaßnahmen (auch als Reaktion auf nicht ernst genommene angemessene Erziehungsmittel wie hier das Verweigern des Nachsitzens) führt schnell zu einer Klärung und spricht sich herum. Dabei geht es nicht um Machtdemonstration sondern um Regelklarheit und Konsequenz. Ein Kollegium macht sich untereinander nur das Leben schwer, wenn die Einhaltung gesetzter Regeln nicht auch beachtet wird. Dann haben am Ende die Schüler die Lehrer erzogen.

    • Offizieller Beitrag

    Handys sind bei uns nicht erlaubt. Das würde also einkassiert und ins Sekretariat gebracht bis zum Ende des Schultages. Darüber führt die Sekretärin (oder unsere Sozialpädagogin oder die FSJ lerin, weiß ich gerade nicht auswendig) Buch. In Wiederholungsfällen verbleibt das Handy länger an der Schule.
    Das haben sowohl Eltern wie Schüler bei der Anmeldung an der Schule unterschrieben und gilt auch für die Oberstufe.


    Ansonsten handhabe ich das wie Dead Poet: drannehmen, Unterrichtsbeitragsnote machen. Diese deutlich sichtbar aufschreiben, die runde Ziffe am Ende der Notenskala erkennen Schüler sehr schnell, wenn ich sie aufmale.


    Wen das auch nicht stört --so what? *Achselzuck*
    Ich habe meinen Schulabschluss :pfeif:


    Solche Schluffis, denen alles (scheinbar?) egal ist, erlebe ich allerdings eher in Kl.7/8 als in der Oberstufe.


    Edit: Rauswurf kenne ich als Sanktion nur bei massiven Unterrichtsstörungen

  • Ansonsten handhabe ich das wie Dead Poet: drannehmen, Unterrichtsbeitragsnote machen. Diese deutlich sichtbar aufschreiben, die runde Ziffe am Ende der Notenskala erkennen Schüler sehr schnell, wenn ich sie aufmale.

    Ich nehme sie gar nicht mehr dran sondern lasse sie einfach in der Stunde daddeln. Vorher habe ich den Schülern aber auch klar gemacht, daß sie an der Berufsschule in der Sek2 und nicht mehr in der Sek1 sind. Folglich haben sie eine Bring- und wir keine Holschuld. Also mit dem Handy daddeln lassen, 6 aufschreiben und fertig.


    Einer meiner Schüler war davon so genervt, daß er sich spontan im Unterricht von der Schule abmelden wollte. Da habe ich das Formular aus meiner Tasche geholt, er hat es unterschrieben und ich habe ihm nur noch alles Gute für sein weiteres Leben gewünscht. Was meinst, wie den anderen Schülern der Klasse da die Kinnlade runtergefallen ist, wie einfach das geht. :teufel:

  • Also alles safe meiner Meinung nach.

    Wobei das MSB sagt:



    Zitat

    Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht.


    https://www.schulministerium.n…assnahmen/FAQ5/index.html

  • Ich arbeite ja auch mit Erwachsenen und muss ehrlich sagen: Solange sie nicht stören... Es ist ihre Schullaufbahn. Ich habe schonmal (durchaus freundlich) darauf hingewiesen, dass es taktisch unklug ist, am Handy zu spielen, wenn ich neben dem Betreffenden stehe, aber damit erschöpft es sich.
    Ungehalten werde ich allerdings dann, wenn Leute im Unterricht anfangen zu telefonieren. Ist mir einmal passiert, da habe ich denjenigen ziemlich deutlich aufgefordert, das sofort zu unterlassen.


    Prinzipiell finde ich Gespräche viel schlimmer. Beim Handydaddeln weiß ich selber, dass mannche noch viel mitbekommen und es ist halt still. Wenn da in der letzten Reihe die Dauerbeschallung kommt, bringt mich das viel mehr aus dem Konzept.

  • Hm, man könnte zwar sagen, sie ist alt genug, man könnte aber auch sagen, sie ist offenbar nicht alt genug.


    Und wenn ich mich a) durch die Respektlosigkeit gestört fühle oder b) die Sorge habe, dass die Schülerin z.B. Tonmitschnitte macht oder warum auch immer Handys an der Schule verboten sind, dann gilt das auch für 20-Jährige.


    Wenn mein Chef mich bäte, das Handy in der Konferenz wegzulegen, sagte ich auch nicht "nö", Volljährigkeit hin oder her.

  • Nun hat die Bereichsleitung folgende Argumente:

    Oh, wie ich sie liebe, die Kombination von A15 mit Ahnungslosigkeit. Inwiefern ist denn die Bereichsleitung überhaupt mit dem Fall befasst? Hast du sie gefragt? Hat die Schülering sie eingeschaltet? Oder gibt sie ungefragt ihre Meinung ab? Kann sie ja machen, aber wozu? Eine erzieherische Einwirkung kannst du selbst vornehmen, Ordnungsmaßnahmen verhängt der Schulleiter.

    4. Die Nacharbeit geht nicht, denn "wir machen das so nicht", solche Maßnahmen müssen im Bildungsgang einheitlich sein.

    Immer alle gleich? Weil sich auch alle gleich verhalten? So'n Quatsch. Es gilt für alle das gleiche Schulgesetz, das reicht. Dieses sieht einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum vor. Der dient dazu die Verhältnismäßigkeit sicher zu stellen. Das einzuschränken widerspricht dem Schulgesetz.

    5. Solche Maßnahmen wurden vom Bildungsgang nie beschlossen oder genehmigt.

    Weil die Anerkennung des Schulgesetzes in dem Bildngsgang bei §52 endet? Weiter seid ihr noch nicht?

    ich sehe da einen sinnlosen machtkampf zwischen der lehrkraft und der schülerin.

    Machtkämpfe mit Schülern müssen wir nicht führen. Die Linien verlaufen sehr deutlich erkennbar. Wenn einzelne Schüler nicht klar sehen, kann man ihnen einen kleine Wahrnehmungshilfe angedeien lassen. Wie die aussieht, sollte man im konkreten Fall beurteilen. Bei Patentrezepten, wie man sich immer verhalten sollte, bin ich vorsichtig. Aber darum ging es in der Anfrage nicht, sondern um eine rechtliche Einschätzung bezüglich schon ergriffener bzw. im weiteren Verlauf notwendiger Maßnahmen.


    Was die Verhältnismäßigkeit anbetrifft, so stimmt es nicht, dass die Handynutzung nur den Einzelnen ablenke. Das zur Schau gestellte Desinteresse ändert durchaus die Arbeitsatmosphäre. Die Aufmerksamkeit des Lehrer hat sie ja im vorliegenden Fall erkennbar auf sich gezogen. Eine pauschale Einschätzung, man müsse bei Handybenutzung nicht aktiv werden, kann man daraus nicht begründen.


    Zurück zum Fall:


    Die Schülerin erscheint nicht zur Nacharbeit

    Wenn erzieherische Einwirkungen nichts nützen, muss man zu Ordnungsmaßnahmen greifen. Ich bin mir einigermaßen sicher, dass in einem solchen Fall mein Schulleiter einen von mir formulierten schriftlichen Verweis unterschriebe. Hält die Schülerin sich zukünftig an die im Hause geltenden Regeln, ist der quasi gegenstandslos. Viel weniger kann ich mir nicht vorstellen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • schulministerium.nrw.de/docs/b…assnahmen/FAQ5/index.html

    Keine vertrauenswürdige Quelle. Dort ist von "erzieherischen Maßnahmen" die Rede. Solche gibt es im nordrhein-westfälischen Schulgesetz nicht, sondern "erzieherische Einwirkungen". Der Begriff wurde offensichtlich gewählt, um eine klare Unterscheidung zu den Ordnungsmaßnahmen zu haben.


    Ich würde mich bezüglich der Auslegung nicht von jemanden beraten lassen, der schon beim Abschreiben der Begriffe Schwierigkeiten hat.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()


  • Hallo Trapito,


    meine Einschätzung dazu:


    zu Punkt 1:
    Die versäumte Arbeitszeit setzt sich aus der Zeit vor der Tür und der Zeit, in der sie den Unterricht störte, zusammen. Da wären meiner Ansicht nach 45 Minuten im beschriebenen Fall anzusetzen und nicht 90 Minuten. Vorstellbar ist jedoch, dass die Schülerin auch zuvor schon regelmäßig den Unterricht störte und die 90 Minuten deshalb veranschlagt wurden.


    zu Punkt 2:
    Die Schülerin muss sich beaufsichtigt fühlen. Das heißt, die Lehrkraft teilt ihr mit, dass sie sich unmittelbar vor der Tür aufzuhalten hat. Bei längerem Rauswurf (20 Minuten sind meines Erachtens schon als sehr lang anzusehen) sollte die Lehrkraft ab und zu kontrollieren, ob die Vorgabe auch eingehalten wird. Wenn nicht davon auszugehen ist, dass der Schüler der Aufforderung nicht nachkommt, sollte das rechtlich unbedenklich sein. Wir sprechen ja von keinem 12-jährigen, sondern von einer volljährigen Schülerin.


    zu Punkt 3:
    Die Schülerin hat den Unterricht gestört und damit das Lernen der Klasse beeinträchtigt. Der Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Schüler der Klasse störungsfrei lernen kann. Das Gemeinschaftsinteresse geht hier vor. Und ich würde es schon als Störung ansehen, wenn ein Schüler mit dem Handy spielt. Bleibt das ohne Folgen, wird sich dieses Verhalten auf die Gruppe negativ auswirken; auch dann, wenn das Spielen selbst keine Geräusche verursacht.


    zu Punkt 4 und 5:
    https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dagogische_Freiheit


    der Buntflieger

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