Tarifeinigung öffentlicher Dienst

  • ich glaube nicht, dass der Schüler, der dann die Schule ohne Abschluss verlässt, irgendeinen Einfluss auf das Ziel der Arbeitskampfmaßnahme haben wird. Bei den Verhandlungen ist er gar nicht involviert. Das macht also nicht so viel Sinn.

    Das macht Sinn, weil es den Druck im Kessel doch ordentlich erhöht zu einem Ergebnis zu kommen.


    Ein Jahr kein Abiturient, der an die Uni geht usw. ...


    Ein Arbeitskampf muß wehtun, sonst bringt er nichts und notfalls auch über den Umweg Schüler und Presse. Guck dir mal an wie in Frankreich demonstriert und gestreikt wird.

  • Bei Beamten ist das grundsätzlich natürlich eine heiße Kiste. Aber der Dienstherr darf z.B. Beamte nicht als Streikbrecher einsetzen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts '93) und auch keine Mehrarbeit in diesem Rahmen anordnen.

    Nachtrag:


    Bei vielen Kollegen wäre es quasi schon eine Arbeitskampfmaßnahme, wenn sie bei Krankheit mal zuhause blieben, obwohl keine Ferien sind...

  • Ich verstehe die Argumentation zwar durchaus, gleichzeitig trifft es jene, denen wir nicht nur als Lehrer, sondern rein menschlich in unserem Bedürfnis unsere Nachkommenschaft zu schützen und zu stärken verpflichtet sind und die selbst nichts für die Arbeitsbedingungen ihrer Lehrer können. Jeopardy mit der Zukunft von Kindern zu spielen und darauf zu bauen, dass das mit ausreichend Aufwand von oben schon ausgeglichen wird halte ich moralisch für problematisch Lasst da nur einen SuS am Ende seine Prüfungen nicht rechtzeitig zu einem vom KM organisierten Nachtermin bestehen und es geht für diesen einen Schüler direkt um ein ganzes Lebensjahr. Arbeitskampf ja, aber nicht auf dem Rücken der Schwächsten. Das bedeutet nunmal, dass es gerade in sozialen/medizinischen Berufen Einschränkungen gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zitat

    Ein Arbeitskampf muß wehtun, sonst bringt er nichts und notfalls auch über den Umweg Schüler und Presse. Guck dir mal an wie in Frankreich demonstriert und gestreikt wird.

    Bisher dachte ich immer, dass ein Arbeitskampf dem Arbeitgeber weh tun muss.
    Wobei wir damit beim Problem des Arbeitskampfes im öffentlichen Dienst sind - die Arbeitskämpfe tun dem Arbeitgeber nicht weh. Manchmal verschaffen sie ihm sogar noch (finanzielle) Vorteile. Der Image-Schaden geht auf Kosten der Streikenden. Und den eigentlichen Schaden haben (siehe cdl) "unbeteiligte Dritte".


    kl. gr. frosch

  • Es bedarf überhaupt keines Arbeitskampfes....


    Die klare Bennennung und das in die Öffentlichkeit tragen der Benachteiligungten von Tarifbeschäftigten gegenüber verbeamteten Lehrkräften wäre viel wirksamer. Das ist doch der Öffentlichkeit (und den Journalisten) völlig unbekannt.


    Daran sind die an Beamteninteressen orientierten Gewerkschaften jedoch nicht interessiert....(klar, da müsste man auch manchens Beamtenprivileg benennen).


    Überall liest man z.B., dass der ÖD stolz darauf ist, Männer und Frauen gleich zu bezahlen - tja, da sagt KEINE Gewerkschaft, dass es im ÖD viel größere Ungleichheiten in der Bezahlung für identische Arbeit gibt als in irgendeinem Privatunternehmen die Unterschiede zwischen Frauen und Männer sind.

  • Die Wut der Betroffenen richtet sich gegen die Streikenden, anstatt gegen die Arbeitgeber.


    Und das obwohl die Betroffenen selbst Arbeiter sind, die mehr Lohn wollen.


    Dies liegt v.a. in dem Glauben an ein vermeintlich gemeinsames Interesse von Volk und Nation begründet, bei dem jeder seine Pflicht tun und Opfer bringen muss.
    Ausgerechnet diejenigen, die um mehr Lohn kämpfen, sollen nicht ihre Einzel-Interessen verfolgen, sondern ans Wohl der Allgemeinheit denken.
    Dass dabei die Reichen immer reicher werden, stört in diesem Bild nur die wenigsten.

  • Im Lehrerbereich kommt dazu noch der Irrglaube an ein gemeinsames Interesse von Beamten und Tarifbeschäftigten.


    Der effektivste Weg für Tarifbeschäftigte wäre sicherlich, in einen Verteilungskampf mit Beamten einzutreten.


    Sicher, das wird nicht kommen, da es keine Organisation gibt, die einen solchen Weg begehen wird (da Beamte immer mitorganisiert sind - bzw. sogar in den Interessenvertretungsorganisationen der Tariufbeschäftigten dominieren)


  • Ausgerechnet diejenigen, die um mehr Lohn kämpfen, sollen nicht ihre Einzel-Interessen verfolgen, sondern ans Wohl der Allgemeinheit denken.
    Dass dabei die Reichen immer reicher werden, stört in diesem Bild nur die wenigsten.

    Nö, das erwarte ich von allen meinen Mitmenschen, gleich welchen Bildungsgrads oder welcher Einkommensklasse. Moralisches Handeln beginnt und endet immer bei jedem Einzelnen. Genau aus diesem moralischen Impetus heraus ist dann soziale Ungleichheit auch nicht hinnehmbar.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Angleichungszulage bekommen nur die, die sie bis Ende Juli 2017 beantragt hatten, falls man das verpasst hat, geht man leer aus. So kann man als AG natürlich gut sparen :( . Damals waren das ganze 30 €. Diese Angleichungsanlage ist jetzt auf 105 € erhöht worden.

  • Arbeitskampf ja, aber nicht auf dem Rücken der Schwächsten. Das bedeutet nunmal, dass es gerade in sozialen/medizinischen Berufen Einschränkungen gibt.

    Dieses moralische Argument ist aber nur dann gültig, wenn es auch von der Gegenseite, d.h. den Arbeitgebern, akzeptiert wird. Also faire Tarifangebote machen, so dass es gar nicht erst zum Arbeitskampf kommt.


    Aber gerade im öffentlichen Dienst gibt es ja diese notorische Verweigerungshaltung der Arbeitgeber: So werden prinzipiell von Arbeitgeberseite anfangs überhaupt keine Angebote zur Verhandlung gemacht, so dass den Beschäftigten nur Warnstreiks übrigbleiben, um die Arbeitgeber überhaupt zur Verhandlung zu bewegen. Wer handelt hier also unmoralisch?


    Moralisches Handeln kann keine Einbahnstraße sein!


    Gruß !

  • Die Angleichungszulage bekommen nur die, die sie bis Ende Juli 2017 beantragt hatten, falls man das verpasst hat, geht man leer aus. So kann man als AG natürlich gut sparen :( . Damals waren das ganze 30 €. Diese Angleichungsanlage ist jetzt auf 105 € erhöht worden.


    Die Ausgleichszulage mussten aber nur die beantragen, die vor dem 01. August 2015 als angestellte Lehrer eingestellt worden waren. Alle später eingestellten angestellten Lehrer erhalten sie automatisch.
    https://www.gew.de/tv-l/lehrkr…hrkraefte-eingruppierung/


    In Sachsen wurde übrigens auf Landesebene eine Zulage für angestellte Lehrer ausgehandelt, nachdem dort für vorerst 5 Jahre wieder verbeamtet wird.


    Die Verbeamtung wird durch diese Ausgleichszulage nicht gerechter – aber sie wird etwas einfacher hinnehmbar. Die Zulage – sie beläuft sich auf etwa 2.000 Euro im Jahr – ist eine Anerkennung für die Lehrerinnen und Lehrer, die seit Jahren unermüdlich viel leisten.“ [Hervorhebung von mir]


    https://www.spd-fraktion-sachs…-fuer-angestellte-lehrer/

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • hat die AfD eigentlich schon irgendwas geschafft? Oder ist sie immer noch Platzhalter für alles, was jemandem nicht gefällt?

  • @kippelfritze: Korrekt wäre aber: VIELE langgediente Lehrer erhalten eine Zulage von Brutto 2000€ in Sachsen für die entgangene Verbeamtung (also ca. 100€ netto im Monat oder etwas weniger). Jene mit E 14 und höher aber z.B. nicht nach meinem Kenntnisstand...


    Anhand der verlinkten Pressemitteilung der SPD-Fraktion in Sachsen könnte man meinen, die wären da in der Opposition, die regieren aber mit (die SPD hat übrigens mit Eva-Maria Stange sogar die langjährige Bundesvorsitzende der GEW in das Kabinett entsandt!)

  • Bisher dachte ich immer, dass ein Arbeitskampf dem Arbeitgeber weh tun muss.Wobei wir damit beim Problem des Arbeitskampfes im öffentlichen Dienst sind - die Arbeitskämpfe tun dem Arbeitgeber nicht weh. Manchmal verschaffen sie ihm sogar noch (finanzielle) Vorteile. Der Image-Schaden geht auf Kosten der Streikenden. Und den eigentlichen Schaden haben (siehe cdl) "unbeteiligte Dritte".


    kl. gr. frosch

    Das ist nicht nur im ÖD so. Wir hatten kürzlich einen Streik der Verkehrsbetriebe, (fast) gleiches Problem. Vermutlich fallen mir noch weitere Beispiele ein.
    Ich würde - wenn es um Prüfungen geht - vermutlich auch nicht streiken gehen. Aber außerhalb von direkten Prüfungsvorbereitungen schon, sonst ruht sich der Arbeitgeber auf unserer Moral aus.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Nachtrag:
    Bei vielen Kollegen wäre es quasi schon eine Arbeitskampfmaßnahme, wenn sie bei Krankheit mal zuhause blieben, obwohl keine Ferien sind...

    Umgekehrt gibt es aber auch Kollegen, bei denen der "Dienst nach Vorschrift" ein Upgrade wäre.

  • Natürlich sollte man während Prüfungen streiken. Wann denn sonst?
    Nach dem Argument dürfte man niemals Kursstufen bestreiken, da diese sonst einen Nachteil bei der Abitursvorbereitung haben.
    Niemals Grundschulen, weil die Eltrrn nicht wissen wohin mit ihren Kindern.
    Keine Berufsschulen, weil die Betriebe ihre Azubis nicht einfach ungeplant unterbringen können....


    Lächerlich sich und seine stärkste Waffe aufgrund moralischer Bedenken nicht einsetzen zu wollen.

  • Thema "Streik in der Grundschule" - die Kinder werden nicht nach Hause geschickt. Sie werden allerdings auch nicht unterrichtet. Aber sie werden betreut. (Stichwort "verlässliche Grundschule") (Gilt zumindest für NRW so.)


    Die Folgen eines Streiks in der Grundschule merken also nur die Kinder und die Kolleginnen, die irgendwie die Kinder ohne Lehrerin mitbeaufsichtigen müssen.


    Kl.gr.Frosch

  • Die Folgen eines Streiks in der Grundschule merken also nur die Kinder und die Kolleginnen, die irgendwie die Kinder ohne Lehrerin mitbeaufsichtigen müssen.

    Der BGH hat aber schon entschieden, daß Beamte nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Würden wirklich alle Kollegen streiken, soll sich doch mal der Arbeitgeber etwas einfallen lassen, wie er die "verlässliche Grundschule" an den Tagen umsetzen will. Das ist aber nicht das Problem der Streikenden.


    Du klingst gerade so, als würdest du streiken wollen ohne das es der Arbeitgeber oder sonstwer in irgendeiner Weise auch nur bemerkt. ;)

  • Wäre schön, wenn du deine Unterstellungen mir gegenüber vermeiden könntest. Das hat nichts mit "Wollen" zu tun - es ist halt so.


    Zum Thema "Streikbrecher": Beamte dürfen nicht als Streikbrecher zum Unterrichten eingesetzt werden. Die Schulleitung muss allerdings (mit Verwendung von Beamten) die Beaufsichtigung sicherstellen. Genauso, wie ich es oben geschrieben habe. Kann ich aber gerne noch einmal wiederholen.


    Kl.gr.Frosch

  • Die Schulleitung muss allerdings (mit Verwendung von Beamten) die Beaufsichtigung sicherstellen.

    Das stimmt, ist aber aufgrund des Lehrermangels teilweise nicht möglich.


    In diesem Fall z.B. hat die Schulkonferenz beschlossen, dass Schüler bei hohem krankenstand des Kollegiums klassenweise zuhause bleiben müssen:
    https://www.stuttgarter-zeitun…7c-af5f-041a43160c9e.html
    Wohlgemerkt ganz ohne Streik!

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