Ländertausch nach NRW Elternzeit

  • Hallo allerseits,
    ich stehe gerade vor dem Dilemma, dass ich in Elternzeit mit zwei Kleinindern bin und zum Sommer über den Ländertausch nach NRW wechseln möchte.Hier wohne ich auch schon. Ich habe noch fast ein Schuljahr Elternzeit und wollte es dazu nutzen unterhälftig wieder in den Beruf einsteigen zu können. Hälftig fnde ich mit 2 Kita Kindern, die ich aufgrund des Berufs meines Mannes auch immer wieider mal ne Woche alleine habe, schon recht viel.
    Nun hat mich das zuständige RP informiert, dass ich in Elternzeit nicht versetzt werden kann, da es sich um eine Beurlaubung handelt. Ich könne nur meine Elternzeit beenden und hälftig einsteigen oder den Ländertausch abbrechen und in meinem alten Bundesland Beamter bleiben , in der Elternzeit nebenbei so ein paar Stunden geben, und ein Jahr später wieder einen Antrag stellen.
    Als Beamter hätte ich ja eigentlich das Recht, mit Zustimmung der Schule, aus familiären Gründen auch unterhäftig zu arbeiten. Gibt es auch eine Möglichkeit mit Ländertausch dazu??
    Oder , falls nicht, ab wann kann ich nach Versetzung bei der neuen Schule einen solchen Antrag stellen? Geht das nur Schuljahresweise oer auch zum Halbjahr?

  • Nachdem das eine sehr spezifische Frage ist würde ich dir eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht / deine Gewerkschaft empfehlen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo allerseits,
    ich stehe gerade vor dem Dilemma, dass ich in Elternzeit mit zwei Kleinindern bin und zum Sommer über den Ländertausch nach NRW wechseln möchte.Hier wohne ich auch schon. Ich habe noch fast ein Schuljahr Elternzeit und wollte es dazu nutzen unterhälftig wieder in den Beruf einsteigen zu können. Hälftig fnde ich mit 2 Kita Kindern, die ich aufgrund des Berufs meines Mannes auch immer wieider mal ne Woche alleine habe, schon recht viel.
    Nun hat mich das zuständige RP informiert, dass ich in Elternzeit nicht versetzt werden kann, da es sich um eine Beurlaubung handelt. Ich könne nur meine Elternzeit beenden und hälftig einsteigen oder den Ländertausch abbrechen und in meinem alten Bundesland Beamter bleiben , in der Elternzeit nebenbei so ein paar Stunden geben, und ein Jahr später wieder einen Antrag stellen.
    Als Beamter hätte ich ja eigentlich das Recht, mit Zustimmung der Schule, aus familiären Gründen auch unterhäftig zu arbeiten. Gibt es auch eine Möglichkeit mit Ländertausch dazu??
    Oder , falls nicht, ab wann kann ich nach Versetzung bei der neuen Schule einen solchen Antrag stellen? Geht das nur Schuljahresweise oer auch zum Halbjahr?

    Du kannst dir die Elternzeitverordnung deines jetzigen Bundeslandes ansehen, ob eine Tätigkeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber (z.B. Im Angestelltenverhältnis einer Privatschule) möglich ist.

  • danke euch,
    Elternzeit und unterhälftig arbeiten ist in NRW prinzipiell möglich, nur werde ich mit der Elternzeit leider nicht nach NRW versetzt. Da werde ich morgen mal schauen, ob mir eine Gewerkschaft eine andere Auskunftgeben kann. Ansonsten bleibt mir nur auf halbe Stelle zu gehen und sobald ich eine aufnehmende Schule habe zu schauen, inwieweit sich nachverhandeln lässt.
    Jetzt abzubrechen und in meinem alten Bundesland zu bleiben und nebenbei hier Stunden auf Angestelltenbasis für`s kommende Schuljahr zu geben, ist mir zu riskant. Es ist ja nicht sicher, ob ich im Ländertausch auch wirklich direkt versetzt werde.

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