Teilzeit-freie Tage

  • Hallo zusammen,


    Ich lese schon recht lange hier mit und lerne immer wieder dazu. Dafür erst mal vielen Dank!
    Jetzt hätte ich mal ein Anliegen, bei dem mir die SuFu nicht weiterhelfen konnte.


    Es geht um Teilzeit Lehrkräfte. Sagen wir mal 10 Stunden. Berufliche Schulen Bayern.
    Hat man dann Anspruch auf freie Tage? Wenn ja, ist festgelegt wieviele? Und muss es immer bspw. der Montag sein? Oder geht auch jede Woche ein anderer, wenn es langfristig geplant ist? Und wo steht das?
    Es geht nicht darum, dass der/die Kommegin jeden Tag kommen soll, sondern eher um die Planung.


    Wir haben jede Woche einen anderen Stundenplan. Ist es im Extremfall möglich mal 20 Stunden zu planen und dann eine Woche ohne Unterricht? Natürlich nicht spontan, sondern man hat den Stunden Plan ein halbes Jahr im Voraus... sprich man weiß im Juli habe ich mal eine harte Woche, dafür zwei Wochen später aber „frei“...


    Nochmal zusammengefasst: gibt es Vorschriften, die den Einsatz von Teilzeitlehrkräften reglementieren? Ich finde immer nur das allgemeine Gesülze von angemessen, Dienstinteresse usw usw.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!


    Flo


    P.S. Wenn das Thema hier falsch is, bitte entsprechend verschieben

  • Eigentlich hat jedes Bundesland dazu eine Regelung, aber immer andere Stundenpläne finde ich komisch, wo gibt es denn so etwas?


    Mal eine Woche frei, denke ich nicht, dass das geht und wechselnde Tage bei gleichen Stundenplänen auch eigentlich nicht.

  • Hallo,


    An der Berufsfachschulen ist das bei uns eigentlich normal. Dafür wird der Stundenplan aber für das ganze Schuljahr von Hand -ja, wirklich - geschrieben.
    Ich habe mal 30 Stunden an 5 Tagen und mal 12 an 2 und den Rest der Woche keine Unterricht. Ich persönlich finde das sehr gut, weil man dann auch mal langfristig Ausflüge, Arztbesuch usw planen kann. Wir schreiben unseren Stundenplan in den kleinen Teams in der Regel zusammen, damit jeder seine Interessen vertreten kann. Da sind dann eigentlich alle einverstanden und wissen ja, wann es hart ist und wann es entspannt wird...


    Aber mich interessiert, ob es grundsätzlich harte Regelungen bei Teilzeitlehrern gibt. Oder müssten wir mit dem PR einen Dienstvereinbarung schreiben?

  • ok. Bayern hast du schon mal verraten. Ohne zu wissen, ob du Beamte oder unbefristet Angestelt oder .... bist, wird man das nur schwer richtig beantworten können.


    Es gibt einmal das Arbeitsrecht, was für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt. Siehe:
    https://www.bmas.de/SharedDocs…df?__blob=publicationFile


    Dort gibt es keinen Anspruch auf einen freien Tag. Es wirkt sich aber auf den Urlaubsanspruch aus. Siehe Seite 44 ("Arbeitet eine Teilzeitkraft an allen Arbeitstagen der Woche, gibt es bei der Berechnung der Urlaubsdauer keine Schwierigkeiten[...]").


    Man hat dann nämlich (also wenn man einen freien Tag hat) WENIGER Anspruch auf Urlaub.
    Da die Ferien für Lehrer aber festgelegt sind, kann man einer Teilzeitkraft nur schwer weniger Urlaubstage geben. Daraus ergibt sich aus dem allgemeinen Arbeitsrecht erstmal logischerweise, dass ein Recht auf einen freien Tag für Leher im Grunde unsinnig ist. Trotzdem wird es an vielen Schulen so gehandhabt, dass ein Lehrer nach Möglichkeit ein freier Tag gegeben wird, wenn er etwa nur halbe Stundenzahl hat.


    Die Stundenplaner versuchen i.d.R. immer gute Pläne für ALLE zu machen (Schüler und Leher). Ich kenne auch Vollzeitkräft, die einen freien Tag haben. Anspruch darauf haben Sie aber nicht. Ich kenne Teilzeitkäfte, die 4 freie Tage haben. Ich kenne bei uns keinen Lehrer, der mit 18 Stunden oder weniger an allen Tagen unterrichten muss.


    Man sollte auch immer bedenken, dass jede Einschränkung an an freien Tagen für einen Kollegen von Vorteil sein kann (aber nicht muss!) und für die Schüler sich dadurch ggf. große Nachteile ergeben!
    Wenn z.B. ein Leher nur 4 Stunden hat, dann kann der auch durchaus 4 freie Tage haben (Gab es bei uns). Ein anderer Lehrer mit ebenfalls nur 4 Stunden hat dies aber bewusst nicht bekommen. Warum? Weil man auch an die Schüler denken muss. Der eine Lehrer hat 2 Doppelstunden Kunst in verschiedenen Klassen. Das kann man evtl. an einem Tag setzen. Der andere Lehrer hat 4 Stunden Englisch in einer Klasse. Das wird wohl kein Stundenplaner an einen Tag setzen.

  • Vielen Dank für die Antwort. Wir haben angestellte Lehrkräfte und Beamte, deshalb für beide Gruppe. Und um sicher zu gehen... es geht nicht darum, jemanden zu gängeln... ganz im Gegenteil.


    Mich interessiert einfach, ob es "harte Regelungen" gibt, die man einzuhalten hat. Verordnungen, Dienstvereinbarungen des HPR oder sonst etwas.


    Das mit dem Urlaubsanspruch ist mit bewusst, allerdings aufgrund der Ferien wohl nicht so relevant. Spannend finde ich aber die Frage, ob es einen Anspruch generell und auf einen ganz bestimmten freien Tag oder immer den gleichen Tag gibt.
    Klar wird berücksichtigt, ob jemand Kinder versorgen muss oder sonstiges. Aber was ist wenn jemand dienstags seinen"freien" Tag hat, aber am Dienstag eine Konferenz geplant wird. es gibt immer wieder dieses Problem... Muss die LK dann kommen? Wir wechseln schon immer die Tage, um nicht immer den gleichen zu treffen, aber irgendwer hätte immer seinen freien Tag...

  • So eine Regellung gibt es nicht.


    Das Problem ist das Verhältnis an Teilzeitkollegen und Vollzeitkollegen.
    Wenn es nur wenige Teilzeitkollegen an der Schule gibt, dann kann man soagr daruf achten, dass keiner Dienstags seinen freien Tag hat.
    Je höher der Anteil an Teilzeitkollegen wird, desto schwieriger wird es. Wenn es nur "genug" Teilzeitkollegen an der Schule gibt, dann ist so eine Regel sogar mathematisch unmöglich.


    Die Lehrer vergessen leider oft, dass es auch Schüler in dem System gibt.


    Wir haben auch Dienstags Konferenz.
    Wir haben 25 Klassen. Ich kann also Dienstags in der 6. Stunde nur 25 Lehrer einsetzen (ok, etwas höher durch die Kurse (WP und Reli) kann ich (Je nach verteilung der Lehrer in den Kursen) 26-30 Lehrer einsetzen.
    Wir haben aber über 50 Leher. Sprich über 20 Leher haben in der 6. Stunde keinen Unterricht. Wenn ich versuche bis zu 30 Leher gleichzeitig einzusetzen, dann mekkern die Kollegen, dass sie nicht ihre gewünschen Klassen kommen. Setze ich die Kollegen in ihre gewünschten Klassen, dann komme ich oft nicht auf das Optimum und kann max 27 Leher Dienstags in der 6. Stunde setzen.
    Da ich immer versuche möglichst wenige Springstunden für die Leher zu setzen, haben von restlichen (mehr als 23) Leher auch sehr viele die 5. frei. Analog geht das weiter mit der 4., 3., ... Stunde.


    Es wird also bei uns immer Leher geben, die am Konferenztag etwas "pech" haben. Ich kann nicht alle in der 5. und 6. Stunde einsetzen.
    Es würde sich entschärfen, wenn ich die Anzahl der Springstunden erhöhen würde.
    Dann hätten also viele Leher die erste und 5 Unterricht. Oder die 1. und 6. Unterricht, oder ....
    Das wird vorallem die Teilzeitkollen treffen, weil die Vollzeitkollegen gar nicht so viele Springstunden haben können.


    Ich glaube kaum, dass sich die Teilzeitkollegen freuen würden, wenn Sie Dienstags nicht ihren freien Tag haben, aber nur in der 1. und 2. (oder in der 1. und 6.) Unterricht haben.


    Das geht aber wie gesagt auch nur dann, wenn der Anteil der Teilzeitkollegen nicht zu hoch an der Schule ist. Wenn der Anteil noch größer wird, dann wird es mathematisch sogar unmöglich. Wie soll ein Stundenplaner das machen? Er kann sich am Dienstag nicht plötzlich doppelt so viele Schüler bestellen und diesen Schülern dann an einem anderen Tag frei geben. Die Schüler haben nunmal eine 5 Tage Woche.

  • Feste Regelungen wird es nicht geben, sondern in allen Bundesländern eigentlich bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Hinweis, es sollte ein freier Tag gewährt werden, wenn nicht dagegen spricht.

  • aber immer andere Stundenpläne finde ich komisch, wo gibt es denn so etwas?

    Moin,
    das gibt es schon, auch wenn ich es selber noch nie so extrem erlebt habe, wenn man in Blockklassen eingesetzt ist. Auszubildende haben ja nur einen bzw. 1,5 Berufsschultage/Woche. Üblicherweise kommen dann die Azubis des 1. Ausbildungsjahres am Montag, die des 2. Jahres am Dienstag, ...


    Es gibt aber auch Blockunterricht in manchen Ausbildungsberufen. Da ist dann jedes Ausbildungsjahr 6 Wochen am Stück in der Schule. Also nach den Sommerferien ist das erste Ausbildungsjahr für 6 Wochen am Stück in der Schule, dann kommt 6 Wochen das 2. Ausbildungsjahr, ...


    Wenn man jetzt praktisch ausschließlich Blockunterricht hat und nicht in allen Jahrgängen eines ausbildungsberufs eingesetzt ist sondern z.B. immer nur im 2. Ausbildungsjahr und in einem anderen Ausbildungsberuf nur im 3. Ausbildungsjahr, ... und sich dann noch die Blockzeiten unterscheiden, kommt da echt so ein ganz komischer Plan bei raus, daß man jede Woche einen anderen Plan hat.


    Daher sagte ich ja auch schon einmal an anderer Stelle, daß wir am Berufskolleg die Stundenpläne sehr viel eher benötigen als in anderen Schulen, weil man sein komplettes Privatleben um so einen Stundenplan drumherum plant.

  • Wir haben auch Dienstags Konferenz.
    [...]
    Das geht aber wie gesagt auch nur dann, wenn der Anteil der Teilzeitkollegen nicht zu hoch an der Schule ist. Wenn der Anteil noch größer wird, dann wird es mathematisch sogar unmöglich. Wie soll ein Stundenplaner das machen?

    Also wenn es darum geht, daß jemand nicht immer an seinem freien Tag für eine Konferenz anrücken muß, wie wäre es dann damit einfach nicht den Dienstag zum Konferenztag zu machen sondern den Konferenztag bei jedem Konferenztermin um einen Tag nach hinten zu verschieben?
    Also wenn die letzte Konferenz an einem Dienstag stattgefunden hat, findet die nächste an einem Mittwoch statt und die übernächste an einem Donnerstag.


    So wären dann alle mal betroffen, daß sie an ihrem freien Tag anrücken müssen.



    Die Lehrer vergessen leider oft, dass es auch Schüler in dem System gibt.

    Und was würdest du als Lehrer sagen, wenn dir der Stundenplaner sagt: "Wir haben in der Woche 68 Schulstunden, an denen ich sie einsetzen kann. Halten sie sich schon einmal grundsätzlich alle privaten Termine frei, weil ich sie in der nächsten Woche in allen 68 Stunden einsetzen könnte." ?


    Darf ich dann auch in der Dienstzeit zum Friseur gehen, auch wenn ich da spontan Unterricht haben sollte, schließlich wachsen die Haare ja auch im Dienst? Der Friseur arbeitet nur mit Termin und seine kompletten Öffnungszeiten (auch am Samstag) liegen innerhalb der Verfügungszeit des Stundenplaners.

  • So wie Pattyplus schreibt, ist es bei uns tatsächlich. Blockubterricht über mehrere Wochen. Da kommen dann Spitzen zusammen. Aber das wissen alle langfristig.


    Zusammenfassend nehme ich aus euren Beiträgen mit, dass man durchaus erwarten kann, dass jemand an seinem freien Tag zur Konferenz erscheint...?
    Das zweite, das ich mitnehme ist, dass man grundsätzlich einen freien Tag bekommen soll, das wird selbstverständlich auch gemacht, aber immer der Montag bspw. muss auch nicht sein??


    Grundsätzlich versucht man ja, dass immer alle Wünsche berücksichtigt werden, das ist selbstverständlich, aber das geht einfach nicht immer...

  • Natürlich muss man zu Konferenzen erscheinen.Wie soll das denn sonst funktionieren?


    Dieser Anspruch "Das ist mein freier Tag, da komme ich nicht" führt genau dazu, dass einige Stundenplaner auf dem Standpunkt stehen, dass freie Tage möglichst vermieden werden, das geht so weit, dass Stunden verschoben werden, nur damit jemand keinen freien Tag hat.
    Nein, es geht nicht immer, alle Wünsche zu erfüllen, aber inwieweit es geht, hängt eben auch von den Ansprüchen und der Bereitschaft des Kollegiums ab.


    Auch wenn ich es mir gerade auf dem Sofa gemütlich gemacht habe: Wenn in der Schule etwas Dringendes ansteht, mache ich mich auf den Weg. Im Gegenzug kommt man mir entgegen, wenn ich mal ein Problem habe und meine Stundenpläne sind einwandfrei.


    Ich verstehe das ganze formale Getue nicht. Nein, es gibt keinen Anspruch auf einen freien Tag, aber ja, wenn alle sich kooperativ verhalten, funktioniert das gut. Reden hilft.

  • Zusammenfassend nehme ich aus euren Beiträgen mit, dass man durchaus erwarten kann, dass jemand an seinem freien Tag zur Konferenz erscheint...?

    Nein, nicht unbedingt. Bei uns musste man dies nur in Ausnahmefällen, sonst ist es nämlich kein freier Tag mehr. Führt aber eben dazu, dass kaum jemand da den freien Tag haben will. Wir haben alle Varianten. Ich habe z.B. immer Mittwoch und Freitag frei, Montag ginge bei mir gar nicht, weil wir nur da die Schwimmhalle haben.


    Das zweite, das ich mitnehme ist, dass man grundsätzlich einen freien Tag bekommen soll, das wird selbstverständlich auch gemacht, aber immer der Montag bspw. muss auch nicht sein??

    Welcher Tag ist auch eine Frage der Absprache und Möglichkeiten, auf einen bestimmten hat man schon gar keinen Anspruch.


    Indem man, wenn nichts wichtiges ansteht, das Protokoll liest.

    Danke!

  • In Bayern sind Konferenzen Dienstpflicht, also muss man hin.

    In anderen Bundesländern sind die Leute aber gar nicht verbeamtet, also kann es keine Dienstpflicht sein ;)


    Wie gesagt hängt es eben einfach davon ab, ob das als teilbare oder unteilbare Aufgaben angesehen wird, bei uns sind sie teilbar, also muss man eben eh nicht immer hin und wenn es am freien Tag liegt, dann erst Recht nicht.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Wie gesagt, es ist selbstverständlich, dass man alles im größtmöglichen Einvernehmen aller Beteiligten regelt und organisiert.


    Meines Erachtens ist eine Lehrerkonferenz Dienstpflicht. Man versucht sie langfristig zu planen, auch das ist Selbstverständlich. Aber irgendjemanden erwischt man gerade bei uns, wo die Stundenpläne und somit oft auch die freien Tage jede Woche unterschiedlich sind, immer.


    Ich möchte dennoch auf den Fall vorbereitet sein, wenn sich jemand mit Gewalt quer stellt. Deswegen die Frage nach den "harten" Fakten. Es


    Ich habe bisher nur die schwammigen Aussagen gefunden, dass man den freien Tag ermöglichen SOLL. Aber nicht, dass es immer der gleiche sein muss und auch nicht, dass es absolut zwingend einen freien Tag geben muss. Wenn wir "Rush-Hour-Wochen" haben, dann müssen alle mehr ran, dafür gibt es auch sehr entspannte Wochen. Sowohl VZ, als auch TZ Kollegen sind dann über bzw. unter ihrer UPZ. Das ist aber in aller Regel mehrere Monate vorher schon bekannt.

  • Also wenn es darum geht, daß jemand nicht immer an seinem freien Tag für eine Konferenz anrücken muß, wie wäre es dann damit einfach nicht den Dienstag zum Konferenztag zu machen sondern den Konferenztag bei jedem Konferenztermin um einen Tag nach hinten zu verschieben?Also wenn die letzte Konferenz an einem Dienstag stattgefunden hat, findet die nächste an einem Mittwoch statt und die übernächste an einem Donnerstag.


    So wären dann alle mal betroffen, daß sie an ihrem freien Tag anrücken müssen.

    Das ist leider falsch. Es nimmt die Plungssicherheit bei uns für hunderte von Menschen und ist genau das was ich schon vorher sagte: Die Lehrer vergessen oft die Schüler.
    Die Schüler wissen genau, dass Dienstags kein Unterricht ist und können sicher Planen. Das ist hier mit externen Institutionen abgesprochen. So können z.B. religiöse Dinge, die nicht von uns angeboten werden (Konfirmationsunterrichts, Kommunionsunterrichts, Syrisch Ortodoxer Unterricht, …), Sprachförderung in der Muttersprache (Russisch, Arabisch, Türkisch…), .... Wie sollen das Schüler, Externe und Stundenplaner sonst machen?


    Zweitens haben die Schüler nicht nur ein Schulpflicht, sondern auch ein Recht auf Schule. Wenn Konferenzen immer an einem anderen Tag liegen würden, dann würde man unnötigerweise gezielt Unterricht für die Schüler ausfallen lassen. Die Schüler haben ein Recht auf Unterricht! Auch hier wieder die Frage: Wenn ich nicht absichtlich den Unterricht geplant ausfallen lassen will, dann dürfte an allen Konferenztagen Nachmittags kein Unterricht sein. Aber dann schaffe ich es nicht die Pläne zu setzen. Wieder mathematisch unmöglich. Chef könnte rein theoretisch unnötig die Stundentafel kürzen. Aber warum? Personal ist vorhanden und hohe Stundenbandbreite bei den Schülern ist rechtlich vorgesehen. Wie gesagt: Schüler haben ein Recht auf Schule.


    Man könnte immer abwechselnd Dienstags und Freitags das ganze machen. An beiden Tagen haben die Schüler nämlich frei. Aber rate mal: Das wollen die Lehrer komischerweise nicht.


    Bei uns ist es aber auch so, dass Konferenzen im Schnitt nur einmal pro Monat sind.

  • Zweitens haben die Schüler nicht nur ein Schulpflicht, sondern auch ein Recht auf Schule. Wenn Konferenzen immer an einem anderen Tag liegen würden, dann würde man unnötigerweise gezielt Unterricht für die Schüler ausfallen lassen. Die Schüler haben ein Recht auf Unterricht! Auch hier wieder die Frage: Wenn ich nicht absichtlich den Unterricht geplant ausfallen lassen will, dann dürfte an allen Konferenztagen Nachmittags kein Unterricht sein. Aber dann schaffe ich es nicht die Pläne zu setzen. Wieder mathematisch unmöglich. Chef könnte rein theoretisch unnötig die Stundentafel kürzen. Aber warum? Personal ist vorhanden und hohe Stundenbandbreite bei den Schülern ist rechtlich vorgesehen. Wie gesagt: Schüler haben ein Recht auf Schule.

    Wenn man hart ist, steht in der BaySchO
    § 4
    Sitzungen



    (1) 1Die Sitzungen der Lehrerkonferenz sind nicht öffentlich. 2Sie sind außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit, in Ausnahmefällen an Nachmittagen mit wenig Unterricht, durchzuführen.


    Das bedeutet im Zweifelsfall eben nach 16.00Uhr. Aber nur wenn man sich unbeliebt machen will :D


    in Satz 2 heißte es:
    (2) 1Die Mitglieder der Lehrerkonferenz sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. 2Das vorsitzende Mitglied kann Lehrkräfte von der Teilnahme an einzelnen Sitzungen ganz oder teilweise befreien, insbesondere wenn diese
    1. zur Unterrichtserteilung an mehreren Schulen eingesetzt werden oder
    2. mit weniger als der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit tätig sind







    Das heißt, ich kann sie befreien, muss aber nicht. Und bei überhälftig Beschäftigten ist es noch mehr ein Ausnahme...



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