Versetzung als Seiteneinsteiger (NRW)

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor knapp zwei Jahren die PE in NRW absolviert und bin seitdem unbefristet als Lehrkraft an einer Grundschule tätig. Mit meiner Schule, dem Kollegium, der Arbeit und dem Schulamt bin ich sehr glücklich und möchte deshalb aktuell keine schlafenden Hunde wecken.


    Leider ist der Fahrtweg durch private Umstände und einen Umzug mittlerweile sehr weit, sodass sich die Frage stellt, ob man sich auch als Seiteneinsteiger versetzen lassen kann? Oder ist eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle notwendig - wobei ich die PE bereits erfolgreich absolviert habe und bereits in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis stehe. Hat jemand Erfahrungen dazu oder kann konkrete Belege im Erlass oder TvÖ dazu finden?



    (Aktuell ist die Fahrzeit kein Problem, eher im Hinblick auf die Familienplanung und damit verbundenen Dinge, wie Kitazeiten etc.)

  • @calmac
    Vielen lieben Dank für die Info! Oliver kenne ich schon, war mir nur unsicher, ob das nur für grundständige Lehrkräfte gilt oder für alle im Dauerbeschäftigungsverhältnis.

  • Das geht durchaus, bin auch schon beim zweiten Mal dabei, aber auch in diesem Jahr, scheint es wohl ein weiterer erfolgloser Versuch gewesen zu sein, aber alle guten Dinge sind derer wohl drei.

  • Ich frage mich, wie es mit einer Kündigung plus erneuter Bewerbung an einer näheren Schule aussähe. Für meinen Schulamtsbezirk weiß ich, dass es zum Halbjahr keine einzige Bewerbung gegeben hat —> das Risiko, ohne Stelle dazustehen, dürfte je nach Region sehr überschaubar sein.


    Ich weiß aber nicht:

    • Kann man sich nach absolvierter PE nur auf Stellen bewerben, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind? Oder auf alle Stellen?
    • Kann die Kündigung negative Folgen für eine erneute Einstellung haben? Gerade dann, wenn die einstellende Bezirksregierungdieselbe ist?

    Grundsätzlich kann ich gut nachvollziehen, dass man, gerade bei dem Gehalt und den Perspektiven, keine weite Anreise haben möchte. Ich fahre selbst auf meinem Arbeitsweg bestimmt an zehn, fünfzehn Grundschulen vorbei. Allerdings fühle ich mich an meiner Schule wohl und mit rund 35 Minuten ist die Anfahrt auch noch voll im Rahmen.

    • Kann man sich nach absolvierter PE nur auf Stellen bewerben, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind? Oder auf alle Stellen?

    Nur für den SE. Man ist nach PEf "Lehrer zweiter Klasse", da keine Lehramtsbefähigung vorliegt.


    Zitat

    Kann die Kündigung negative Folgen für eine erneute Einstellung haben? Gerade dann, wenn die einstellende Bezirksregierung dieselbe ist?

    Davon kann man fest ausgehen.

  • Nur für den SE. Man ist nach PEf "Lehrer zweiter Klasse", da keine Lehramtsbefähigung vorliegt.

    Davon kann man fest ausgehen.

    Zu Frage 1: Kannst du denn näher ausführen, was „keine Lehramtsbefähigung“ in der Praxis bedeutet und woher dein Wissen stammt?


    Ich bin selbst gerade in der PE. Wenn es um die Fragen geht, ob man uns als Klassenleitung einsetzen kann, ob man uns in weiteren Fächern einsetzen kann oder ob wir Zertifikatskurse (—> Englisch) besuchen dürfen, kommen immer andere Antworten.


    Beruht deine Antwort auf Frage 2 auf Erfahrung oder ist das eher ein Gefühl? Je nach Region wäre man ja an der neuen Schule u. U. der einzige Bewerber. Bei Bewerbung, Einladung, Auswahlgeypräch und Auswahl ist die Bezirksregierung noch außen vor. Glaubst du, dass eine Bezirksregierung einen Kandidaten dann ablehnen würde und die Stelle unbesetzt ließe? Im nördlichen Ruhrgebiet wäre das zurzeit i. d. R. die Folge.

  • Zu Frage 1: Kannst du denn näher ausführen, was „keine Lehramtsbefähigung“ in der Praxis bedeutet und woher dein Wissen stammt?
    Ich bin selbst gerade in der PE. Wenn es um die Fragen geht, ob man uns als Klassenleitung einsetzen kann, ob man uns in weiteren Fächern einsetzen kann oder ob wir Zertifikatskurse (—> Englisch) besuchen dürfen, kommen immer andere Antworten.


    Beruht deine Antwort auf Frage 2 auf Erfahrung oder ist das eher ein Gefühl? Je nach Region wäre man ja an der neuen Schule u. U. der einzige Bewerber. Bei Bewerbung, Einladung, Auswahlgeypräch und Auswahl ist die Bezirksregierung noch außen vor. Glaubst du, dass eine Bezirksregierung einen Kandidaten dann ablehnen würde und die Stelle unbesetzt ließe? Im nördlichen Ruhrgebiet wäre das zurzeit i. d. R. die Folge.

    @Th0r5ten


    Die PE ist Voraussetzung für die Stelle bzw. für die Tätigkeit in der Grundschule in deinem Fachgebiet. Allerdings schließt der Teil ohne Prüfung ab, die 5 Unterrichtsbesuche sind zur persönlichen Entwicklung und Reflektion gedacht. Du erhältst nachher nur eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme, keine Lehramtsbefähigung oder Unterrichtsbefähigung.


    Ob du als Klassenlehrer o. in anderen Fächern eingesetzt wirst ist abhängig von deiner persönlichen Eignung. Schlussendlich entscheidet die Schulleitung, ob sie dir dies zutraut. Zertifikatkurse sind aktuell nur für grundständige Lehrkräfte freigegeben - zumindest meines Wissens nach. Fortbildungen durch die Kompetenzteams dürfen auch durch PE'ler besucht werden.

  • Meine Antwort ist fundiert und beruht auf geltenden Gesetze und Erlasse. Lebenserfahrung und Umgang mit solchen Fällen gehört auch dazu.


    Eine Befähigung für ein Lehramt wird durch das Ablegen des zweiten Staatsexamens erworben. Mit dem Erwerb der Lehramtsbefähigung sind die fachlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben.


    Mit Unterstützung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildungnehmen Lehrkräfte ohne Befähigung zu einem Lehramt i. S. des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG), die in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen werden sollen, an der pädagogische Einführungdurch ihre Schule und ein Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung teil.


    Ohne Lehramtsbefähigung gibt es keine Zertifikatskurse, keine Beförderungsmöglichkeiten bzw. Chancen auf Stellen, die eine Lehramtsbefähigung benötigen, z.B. Fachleiter.


    Für Grundschulen wird dies auch durch diese Handreichung noch bestätigt.

    Mit dem Seiteneinstieg als Lehrkraft an einerGrundschule ist nicht der Erwerb der Lehramtsbefähigung oder einer Lehrbefähigung imLehramt Grundschule verbunden


    Und ganz ehrlich: wenn jemand meint, einfach kündigen zu können um eine neue Schule zu kriegen, ohne das normale Prozedere zu durchlaufen, so ein Kollegenschwein würde ich nicht haben wollen. Wo ist da die Verlässlichkeit und Vertrauen? Macht er das nochmal? Wie sieht die Kontinuität für die Schule und Schüler aus?


    Schulleiter kennen sich, Schulräten auch ...

  • @calmac
    Danke für deine ganze Mühe. Auf Oliver gibt es sehr konkrete Hinweise zum Ablauf einer Versetzung, habe ich festgestellt ;-)


    Voraussichtlich wird einer 'persönlichen Versetzung' nach meiner Einschätzung weniger stattgegeben - als Variante 2 nach einer Elternzeit. Voraussetzung ist ja logischerweise, dass der Unterricht und der Schulablauf auch nach einer Versetzung gesichert ist. In der Regel werden PL'er natürlich genau dafür eingestellt aufgrund des Lehrermangels.


    Für mich persönlich ist die Strecke von aktuell knapp 60 km pro Weg leistbar und kein Problem, aber eben mit Kind schwierig. Laut den Hinweise auf Oliver "besteht ein Anspruch [...] im Umkreis von 35 Kilometern" nach einer Elternzeit "von einem Jahr oder mehr". Heißt das im logischen Umkehrschluss, dass dann unabhängig von der Stellensituation der Schule eine Freigabe erfolgt aufgrund familiärer Umstände?


    Die Option zu kündigen und mich heimatnah zu bewerben strebe ich nicht an. Ich bin sehr froh über die Wertschätzung durch Kollegium und Schulamt, und möchte ungerne mit einem faden Beigeschmack gehen ; - )

  • Und ganz ehrlich: wenn jemand meint, einfach kündigen zu können um eine neue Schule zu kriegen, ohne das normale Prozedere zu durchlaufen, so ein Kollegenschwein würde ich nicht haben wollen. Wo ist da die Verlässlichkeit und Vertrauen? Macht er das nochmal? Wie sieht die Kontinuität für die Schule und Schüler aus?


    Schulleiter kennen sich, Schulräten auch ...

    Wie gesagt, ich habe selbst gar keine Veranlassung, diesen Weg zu gehen. Ansonsten: Ich sehe den Seiteneinstieg immer als einen Deal an. Man bekommt nach erfolgreich absolvierter OBAS bzw. nach absolvierter PE einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Damit verpflichtet man sich, der jeweiligen Schule erstmal treu zu bleiben. Es sind drei Jahre bei der PE und, glaube ich, fünf Jahre bei der OBAS.


    Damit muss es dann im Fall der PE aber auch getan sein. Es kann nicht immer nur in die eine Richtung gehen:

    • Klassenleitung und Unterricht in vier, fünf, sechs Fächern werden erwartet, einen entsprechenden Kurs zum Unterrichten dieser Fächer gibt es aber nicht.
    • Gegenüber dem Kollegen mit A12 bis A15 steht man nach der PE mehrere Hunderttausend € schlechter da. Beim Wunsch nach Arbeitsplatzwechsel soll man aber den gleichen, langwierigen und ergebnisoffenen Weg gehen wie dieser verbeamtete Kollege.

    Danke aber für die Antworten bzgl. Lehramtsbefähigung!

  • Du könntest es positiv sehen (und sorry, genauso meine ich es manchmal:) Du _darfst_ nunmal den Arbeitsplatz wechseln. Sprich: man bescheinigt dir die Kompetenz (nicht Fähigkeit, um nicht zu nah am Wort "Befähigung" zu kommen), landesweit zu unterrichten.
    Es ist ein seeeehr guter Deal.


    Warum sollte es ein PEler bei einer Versetzung "einfacher" haben?

  • himmelblaues: ja: Wenn du 365 Tage (mindestens) Elternzeit nimmst, hat deine Schule nichts mehr zu entscheiden, es läuft automatisch über wohnortnahe Versetzung. (außer du willst an deine Schule zurück UND der Platz ist noch frei).


  • Warum sollte es ein PEler bei einer Versetzung "einfacher" haben?

    Muss er von mir aus gar nicht. Aber wenn ein Arbeitnehmer seinen Vertrag kündigt, um sich woanders neu zu bewerben, bezeichne ich ihn deshalb nicht als "Kollegenschwein". Anders wäre es, wenn der Mitarbeiter in seiner Position Privilegien hat, die ja schließlich dazu dienen, ihn an seinen Arbeitsgeber und an seine Aufgabe zu binden: Beamte können jederzeit versetzt werden, ein eigener Versetzungsantrag ist ergebnisoffen und es kann lange dauern ... dem stehen aber Privilegien gegenüber. Ich kann jetzt sagen: "Du und du und du, ihr bekommt diese Privilegien nicht." Ich kann dann aber nicht auch sagen "... aber trotzdem müsst ihr jede Verpflichtung, jeden Nachteil des Beamten voll tragen." Jedenfalls halte ich diesen zweiten Schritt für kaum begründbar.


    Die Anzahl der Kollegen an Grundschulen mit A14+ ist äußert gering...also bitte da auch etwas realistisch bleiben.

    Nee, an Grundschulen nicht. Die PE gibt es aber auch an Schulen der Sek I. Funktionsstellen mit A14 kommen dort ja vor, A15 wäre natürlich Schulleitern vorbehalten. Auch an diesen Schulformen sind PElern meines Wissens in der EG10.

  • Nee, an Grundschulen nicht. Die PE gibt es aber auch an Schulen der Sek I. Funktionsstellen mit A14 kommen dort ja vor, A15 wäre natürlich Schulleitern vorbehalten. Auch an diesen Schulformen sind PElern meines Wissens in der EG10.

    Eine Entgeltgruppe unter dem "normalen Lehrer".
    Gymnasium E12, Realschulen etc. E10.


    Wenn alle A13 bzw. E13, dann werden alle andere E12 kriegen. Das kommt bald.

Werbung