Antrag auf Entlassung

  • Hallo!
    Gibt es hier jemanden, der sich mit Entlassungen auskennt?


    Da zum August eine Neueinstellung geplant ist (Kirche oder neues Bundesland), muss ich zum 01.08. die Entlassung aus dem Schuldienst in Niedersachsen beantragen. Geht das auch zum Ende der Ferien, so dass keine Versorgungslücke entsteht? Oder muss man dann zum Anfang der Ferien seinen Dienst aufgeben und steht dann sechs Wochen ,,im Regen''?


    Oder hat vielleicht jemand Erfahrung damit!


    Liebe Grüße!

  • Ich kann dir keine harten Fakten liefern, kenne aber zwei Fälle die einen Antrag auf Entlassung gestellt haben. Beide haben versucht die Ferien mitzunehmen. Einer Ostern, der andere die Sommerferien. Bei würden am letzten Schultag vor den Ferien entlassen...

  • Der Antrag auf Entlassung punktgenau zum Ende der Ferien dürfte als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden. Insofern wundert mich kein bisschen, was .Flo. für bekannte Fälle beschrieben hat.

  • Ich kann dir keine harten Fakten liefern, kenne aber zwei Fälle die einen Antrag auf Entlassung gestellt haben. Beide haben versucht die Ferien mitzunehmen. Einer Ostern, der andere die Sommerferien. Bei würden am letzten Schultag vor den Ferien entlassen...

    Wowereit.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Okay, danke! Das sind ja nicht so gute Nachrichten.


    Und wie löst man das dann? Das andere Bundesland wird ja bestimmt nicht aus Nettigkeit das Einstellungsdatum vorverlegen, oder? ☺️ Ist ja auch schwierig mit der PKV und dem Beihilfetarif dann.

  • Ich rate mal einfach, dass die Lösung analog der Lösung für Referendare die pünktlich zu den Sommerferien entlassen werden ist: Falls kein weiteres Einkommen da wäre ALG II als Überbrückung und PKV auf Ruhen bis zur Wiedereinstellung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wowereit.

    ???


    In Bayern steht im BayBG:
    (2) 1Die Entlassung ist zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. 2Sie kann so lange hinausgeschoben werden, bis die Amtsgeschäfte des Beamten oder der Beamtin ordnungsgemäß erledigt sind, längstens jedoch drei Monate; bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen kann sie bis zum Schluss des laufenden Schulhalbjahres hinausgeschoben werden.


    Allerdings hat man bei den mir bekannten Fällen den Termin vor die Ferien gelegt... obwohl die Entlassung zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen ist...

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