Sonderpädagogische Überprüfung und dafür zur Verfügung stehende Stunden

  • Aus aktuellem Anlass:


    Wie ist es bei euch (Niedersachsen) geregelt? Dürfen im Rahmen der sonderpädagogischen Überprüfungsverfahren zur Verfügung stehende Stunden auch an Tagen genutzt werden, an denen die betreffende Lehrkraft einige Stunden an eine andere Schule abgeordnet ist?


    Ihr würdet mir mit Hinweisen, eventuell auch auf passende Paragraphen, sehr helfen!


    Viele liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen!

  • Hallo Cruxeva, kannst du das konkreter formulieren? Wer soll wann welche Stunden "nutzen"? Bist du abgeordnet (aus welchem Stundenpool)? Und willst oder sollst du dort dann diagnostizieren? Nach dem eigenen Unterricht oder in diesen Stunden? Mir ist nicht klar, was das Problem genau ist. LG

  • Ich versuche es mal zu präzisieren. :-)
    Ich bin einen Tag pro Woche abgeordnet und habe ansonsten Unterricht an meiner Stammschule. Nun habe ich die Abordnungsstunden genutzt, um eine sonderpädagogische Überprüfung durchzuführen, nachdem uns zuvor lediglich mitgeteilt wurde, dass wir eine gewisse Stundenzahl für die Überprüfungen nutzen dürften. Im Nachhinein heißt es nun jedoch, dass ich die Stunden nachholen solle, weil keine Abordungsstunden verwendet werden dürften.

  • Ou ja, sowas würde ich allerdings auch vorher mit dem Schulleiter besprechen. Es fängt ja schon mit der Frage an, ob mit der Abordnung der andere Schulleiter für diese Stunden weisungsbefugt ist. Und ob es für die Abordnung z.B. Inklusionsstunden gibt, die nicht für Diagnostik genutzt werden dürfen oder sowas.
    Ich weiß gerade nicht, wo man nachsehen könnte. Ich würde meinen Chef fragen, welche Stunden er stattdessen erlässt, wenn ich die Abordnungsstunden nachholen müsste. Wie viele werden denn pro Gutachten veranschlagt?
    Für Stundenverteilung ist halt die SL zuständig und manche reagieren sehr grantig, wenn man den Eindruck vermittelt, man würde sich eigenmächtig was hinzudrehen oder umgehen wollen.

  • Du hast vermutlich genau ins Schwarze getroffen mit deiner Aussage, dass es sich um eine eigenmächtige Nutzung der Stunden handelt. Asche über mein Haupt. Uns stehen pro Gutachten acht Stunden zu. 6 habe ich genutzt, und zwar im Rahmen der Abordnung. Diese soll ich nun nachholen und bin mir nicht sicher, inwieweit das zulässig ist. Du meinst, ein Tausch gegen andere Stunden sei etwas, wonach ich fragen könnte, ohne mir gleich wieder ein Eigentor zu schießen?

  • Würde ich so machen. Entschuldigung, erklären, dass ich die Aussage missverstanden hätte und gedacht habe, dass diese Stunden am wenigsten Vertretungsbedarf nach sich ziehen und nur im Sinne aller Kollegen gehandelt habe. Dass ich aber natürlich die 6 Stunden dort nachhole und wo mir die 8 Stunden stattdessen erlassen werden?

  • Vermultich hat sich deine Anfrage schon erledigt? Konntest du dich einigen und gab es ein Ergebnis?


    Ansonsten fällt mir dazu ein, dass du für eine Überprüfung ja generell eine Beauftragung erhältst.
    Manchmal geht es um Kinder an der Abordnungsschule, manchmal um Kinder an anderen Schulen.


    So oder so musst du doch, um die Überprüfung machen zu können, andere Stunen vernachlässigen: Geht eine Förderschullehrkraft in die Überprüfung, fällt die andere Förderung flach oder wird eingeschränkt.


    Wenn du ein Kind überprüft hast, müsste doch dein Schulleiter selbst dir die Beauftragung gegeben haben, oder?
    Wie hat er sich dann vorgestellt, dass du diese durchführst, wenn es nicht in deinen Regelstunden erfolgen darf?

  • Hallo Palim, mittlerweile hat es sich tatsächlich erledigt. Ich habe mich reumütig gezeigt und werde die ,,versäumten" Stunden nachholen. In der Tat hast du aber Recht: Jeder Überprüfung geht eine Beauftragung voraus, und eine ebensolche hatte ich erhalten. Allerdings habe ich die mir zur Verfügung stehenden Stunden im Rahmen meiner Abordnungszeit genutzt, was offenbar nicht legitim war. Ich hätte meinen Klassenlehrerunterricht nutzen müssen.

  • Ich hätte meinen Klassenlehrerunterricht nutzen müssen.

    Das finde ich merkwürdig.
    Die Lehrkräfte, die allein in der Abordnung sind, müssen ja auch die Stunden daraus nehmen. Sie haben ja keinen Klassenlehrerunterricht.


    Wenn es möglich ist, erstellen sie die Gutachten an den Schulen, an die sie abgeordnet sind.
    Wenn es zu viel wird, muss der SL der FöS jemand anderen schicken. Das bedeutet immer, dass diese Lehrkraft dann in einer anderen Schule fehlt, gleich ob FöS oder Regelschule.


    Aber mir ist ohnehin unverständlich, wie man Inklusion beginnen kann, ohne genau solche Absprachen vorab zu klären, festzulegen und deutlich zu kommunizieren.
    Genau deshalb erzählt jede Woche wieder jemand etwas Neues und die Bedingungen werden immer neu erfunden oder definiert, sodass man nie weiß, woran man ist. Nervkram!

  • Das finde ich merkwürdig.Die Lehrkräfte, die allein in der Abordnung sind, müssen ja auch die Stunden daraus nehmen. Sie haben ja keinen Klassenlehrerunterricht.


    Wenn es möglich ist, erstellen sie die Gutachten an den Schulen, an die sie abgeordnet sind.
    Wenn es zu viel wird, muss der SL der FöS jemand anderen schicken. Das bedeutet immer, dass diese Lehrkraft dann in einer anderen Schule fehlt, gleich ob FöS oder Regelschule.


    Aber mir ist ohnehin unverständlich, wie man Inklusion beginnen kann, ohne genau solche Absprachen vorab zu klären, festzulegen und deutlich zu kommunizieren.
    Genau deshalb erzählt jede Woche wieder jemand etwas Neues und die Bedingungen werden immer neu erfunden oder definiert, sodass man nie weiß, woran man ist. Nervkram!

    Wahre Worte! Eben diese Fragezeichen tun sich auch mir immer wieder auf und sorgen bisweilen für Motivationstiefs, zumal sie sich bisweilen als erhebliche Stolpersteine entpuppen.

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